85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen
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Institut
Optimierung der Arbeitseffizienz im Umgang mit steuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten des EStG
(2023)
Die Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH ist mit über 50 Mitarbeiter*innen und rund 1800 Klient*innen die größte eigenständige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in der Obersteiermark. Die Kanzlei betreut zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe. Die Anwendung von steuerlichen Pauschalierungen ist von großer Bedeutung. Im Umgang mit Pauschalierungen ist zunehmend ein Defizit zu erkennen. Es fehlt ein einheitlicher Arbeitsablauf, der vorgibt, wie Pau-schalierungen anzuwenden und zu dokumentieren sind. Diese Unklarheiten führen zu ineffizienten Arbeitsabläufen, Unklarheiten über die erstellten Berechnungen und Problemen im Umgang mit der Buchhaltungssoftware BMD-NTCS. Für die Kooperationspartnerin gilt es, einen optimierten Arbeitsablauf zu erstellen. Weiters ist ein Tool zu erstellen, welches bedienerfreundliche Lö-sungsansätze für die geschilderten Problemfelder bietet.
Für die Kooperationspartnerin wurde ein optimierter Prozess zur Erstellung von Pauschalierun-gen des EStG und unter Anwendung des Business Process Reengineering konzipiert. Zusätzlich wurden gezielte Optimierungsmaßnahmen definiert, um die identifizierten Abweichungen zwischen dem aktuellen Prozess und dem optimierten Ansatz zu beheben. Der optimierte Ablauf-prozess zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der Pauschalierungserstellung zu steigern. Ein Tool wurde entwickelt, das die identifizierten zusätzlichen Anforderungen des Prozesses erfüllt und den Mitarbeiter*innen als Hilfestellung bei der Prüfung und Anwendung von Pauschalierungen dient.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden Prozesserhebungs- und Optimierungsmethoden ausgewählt. Zur Auswahl dieser Methoden wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt.
Um den aktuellen Pauschalierungserstellungsprozess zu erheben, wurden drei Stufen durchlaufen. Zunächst wurde eine Analyse der Klient*innen der Kooperationspartnerin durchgeführt. An-schließend wurde eine standardisierte Fragebogenbefragung durchgeführt und ausgewertet. Ab-schließend wurde der Prozess in Form eines Workshops diskutiert und Optimierungspotenziale identifiziert.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prozessoptimierung wurde ein an die spe-zifischen Anforderungen der Kooperationspartnerin angepasstes Tool entwickelt und konzipiert.
Der optimierte Pauschalierungserstellungsprozess und das entwickelte Tool sind bereit für die Implementierung. Die Durchführung dieser Implementierung ist nicht Bestandteil dieser Arbeit und wird in einem separaten Folgeprojekt stattfinden.
Die Rechnungslegungspraxis stellt mittlerweile hohe Ansprüche an die Bilanzierung latenter Steuern. Speziell im Kooperationsunternehmen erweist sich die Bilanzierung latenter Steuern und das darauffolgende Berichtswesen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene als äußerst aufwendig und kompliziert. Grund dafür ist, dass die Informationen für das Berichtswesen latenter Steuern im Unternehmen mittels eines komplexen VBA-programmierten Excel-Sheets erhoben und berechnet werden. Im Fokus der vorliegenden Masterarbeit steht die praktische Erstellung einer Handlungsempfehlung für ein verlässliches und zeitgerechtes Reporting mit dem im Unternehmen befindlichen SAP S4/HANA. Ziel ist es, das im Unternehmen verwendete SAP S4/HANA zur Bilanzierung latenter Steuern zu beleuchten. Zurzeit werden die einzelnen bilanziellen Vorgänge für die internationale Rechnungslegung in VBA-programmierten Excel-Sheets abgebildet. Die Problemstellung beschäftigt sich damit, wie das S/4 HANA aufgebaut sein muss, um latente Steuern unter Einhaltung der gesetzlichen und konzerninternen Vorgaben bilanzieren und in weiterer Folge berichten zu können. Um die zentralen Forschungsfragen untersuchen und beantworten zu können, müssen zunächst die theoretischen, gesetzlichen, nationalen und internationalen Bestimmungen latenter Steuern mittels Literaturrecherche erhoben werden. Weiters werden eine Berichtsanalyse des im Konzern verwendeten Reportingtools „Business Planning and Consolidation“ durchgeführt und die latenten Steuerfälle des Unternehmens mittels der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung auf ihre Vollständigkeit überprüft. Mit dem Kooperationspartner wurde eine verschriftlichte Handlungsempfehlung als Praxisout vereinbart, welche am Ende der Arbeit ausformuliert und mittels eines Praxisbeispiels dargestellt wird. Das Praxisbeispiel stellt eine maßgeschneiderte Lösung für den Kooperationspartner dar, welche auf Basis eines Interviews mit dem Leiter des Finanzwesens und unter Einhaltung der dadurch erhobenen Vorgaben skizziert werden konnte. Im Interview wurden zwei Lösungsansätze zur Umsetzung der parallelen Rechnungslegung vorgestellt, wobei der Ansatz der Kontenlösung in der Handlungsempfehlung ausgeführt wurde. Theoretisch und praktisch wurde das SAP S4/HANA wie es sich aktuell beim Kooperationspartner in Verwendung befindet, beleuchtet. In der Masterarbeit selbst wird weder eine Implementierung von speziellen Customizing-Lösungen durchgeführt, noch werden Fiori Apps, Cloud-basierte Lösungen, zusätzliche SAP-Module oder andere optionale Möglichkeiten, welche zusätzlich im SAP migriert werden müssten, für die Bilanzierung und das Berichtswesen latenter Steuern, in Betracht gezogen.
Im Zuge dieser Arbeit wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Granit Holding GmbH untersucht. Die Granit Gruppe tritt über diverse Bauunternehmen am Markt auf. Die Tätigkeitsbereiche sind der Hochbau und Tiefbau sowie die Tätigkeiten als Generalunternehmer. Am 21. April 2021 wurde durch die EU-Kommission der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive veröffentlicht. Mit diesem neu geschaffenen Standard wurde, neben einer Überarbeitung der 2014 veröffentlichten Non-Financial Reporting Directive, insbesondere eine Neuregelung und Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten durchgeführt. Innerhalb des Granit Konzerns befinden sich unter anderem die Klöcher Baugesellschaft m.b.H und die Bauunternehmung Granit GmbH. Diese Unternehmen sind gemäß § 221 UGB als große Kapitalgesellschaften zu klassifizieren und müssen somit erstmalig im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 erstellen. Durch diese neue Berichtspflicht müssen die relevanten Daten im Konzern erst aggregiert werden und ein neues Reporting, welches für die nachhaltigen Be lange des Konzerns verantwortlich ist, eingeführt werden. Diese Arbeit zeigt, wie ein an die Granit Gruppe angepasster Teilbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Baufirma auf Basis der Vorgaben der CSRD konzipiert sein kann. Dafür wurde die neue Richtlinie analysiert und eine Subsumtion des Granit Konzerns unter die Berichtspflichten aufgezeigt. Für die Teilumsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind quantitative und qualitative Parameter bei einer Peer Group, welche sich aus der Strabag SE, Porr AG, Swietelsky AG und Rhomberg Bau GmbH zusammensetzt, erhoben worden, um ein Rahmenwerk für den Nachhaltigkeitsbericht des Granit Konzerns abzuleiten. Als Ziel stand dabei die Entwicklung von Berichtsergebnissen zu Umwelt-, Sozial- und Governancestandards sowie die Entwicklung einer Wesentlichkeitsmatrix im Vordergrund. Durch die Einordnung des Granit Konzerns unter die neue Richtlinie hat sich gezeigt, dass die Granit Holding GmbH als Konzernobergesellschaft einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht aufstellen kann. Als Ergebnis der Arbeit ist ein darauf zugeschnittener Leitfaden samt einem Excel-Tool konzipiert worden. Die Inhalte dieses Dokuments basieren auf einer Literaturrecherche und den Ergebnissen der Inhaltsanalysen. Auf Basis dieser Daten wurden für die Granit Holding GmbH Umsetzungen von verpflichtend zu erfüllenden Berichtsstandards vorgegeben und aufgezeigt, in welchen Unternehmenssegmenten Inhalte für einen Nachhaltigkeitsbericht zu finden sind. Dadurch soll neben einer praxisorientierten Excel-Tool Vorgabe, insbesondere die Basis für eine effiziente Eingliederung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den betrieblichen Reportingprozess geschaffen werden. Die finalen Ergebnisse können insofern als Nachschlagewert für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2026 dienen.
Der Handel mit Kapitalvermögen zur Vermögensverwaltung im Privatvermögen – speziell bei ausländischen Brokern – ist eine beliebte Alternative zum klassischen Sparbuch sowie anderen Anlagemöglichkeiten. Die vorliegende Masterarbeit wird für die Kooperationspartnerin Schachner & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG verfasst. Die Kanzlei Schachner & Partner wird vermehrt von Klient*innen beauftragt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu ermitteln und eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Die Klient*innen handeln überwiegend auf ausländischen Depots, weswegen die erzielten Kapitalerträge keine Endbesteuerungswirkung entfalten und auf dem Weg der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen setzt ein umfangreiches Fachwissen auf Basis gesetzlicher Bestimmungen sowie diverser Richtlinien voraus. Zusätzlich erfordert die Ermittlung eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation. Die Ermittlung erfolgt derzeit individuell und ist aufgrund der fehlenden Standardisierung in der Berechnung und Dokumentation mitunter fehleranfällig. Für die Klärung der Problemstellung müssen im ersten Arbeitsschritt die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet und die korrekte Besteuerung der praxisrelevanten Anlageformen im Detail geklärt werden. Im Anschluss muss die Hauptforschungsfrage, wie ein automatisationsgestütztes Tool zur Berechnung und Dokumentation der Einkünfte aus Kapitalvermögen erstellt werden kann, um die Kooperationspartnerin Schachner & Partner bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen künftig unterstützen zu können, geklärt werden. Das Ergebnis dieser Arbeit ist die Konzeptionierung eines Tools zur automatisationsgestützten Berechnung und Dokumentation der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für die Konzeptionierung werden im ersten Arbeitsschritt die theoretischen Rahmenbedingungen zur Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen elaboriert. Im Anschluss erfolgt die Auseinandersetzung mit der steuerlichen Behandlung der – für die Kooperationspartnerin Schachner & Partner – praxisrelevanten Anlageformen. Auf Basis der – im Theorieteil erarbeiteten – Erkenntnisse erfolgt die Konzeptionierung des Tools, das anschließend validiert wird. Im Rahmen dieses Validierungsprozesses können zusätzliche Optimierungspotentiale identifiziert werden, die anhand einer kritischen Reflexion präsentiert werden.
Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen hat aufgrund der fehlenden Rechtsvorschriften bislang zu Rechtsunsicherheiten für InvestorInnen geführt. Der Gesetzgeber hat durch die Ökosoziale Steuerreform 2022 erstmalig Regelungen geschaffen, welche die Besteuerung von Kryptowährungen im Detail behandeln. Die Neuartigkeit dieser Regelungen sowie die geringen Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit einer näheren Betrachtung dieser Thematik. Der wissenschaftliche Nutzen vorliegender Masterarbeit besteht darin, die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Ökosozialen Steuerreform 2022 auf österreichische PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen zu beleuchten. Im theoretischen Teil wurde die relevante Fachliteratur zum Thema Kryptowährungen inklusive zentraler Fachbegriffe analysiert. Im Fokus stand die Betrachtung der neuen Rechtsvorschriften für die Besteuerung von Kryptowährungen. Die sich daraus ergebenen Unklarheiten sowie Stolperfallen für PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen wurden dargelegt. Aufbauend auf der theoretischen Reflexion wurden mit Hilfe von leitfadengestützten Interviews Erfahrungswerte sowie Fachkenntnisse der befragten ExpertInnen erhoben. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung von Kryptowährungen große Auswirkungen auf österreichische PrivatanlegerInnen hat; beginnend mit der Definition von Kryptowährungen iSd § 27b Abs 4 EStG, die Fragen offenlässt und steuerliche Beurteilungen erschwert. Daneben auch die verspätete KESt-Abzugsverpflichtung, wodurch PrivatanlegerInnen ihre Einkünfte aus Kryptowährungen in gewissen Fällen selbst veranlagen müssen. Neben diesen ausgewählten Herausforderungen ist ersichtlich, dass die neuen Rechtsvorschriften für PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen auch positiv zu sehen sind. Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 gibt es erstmalig spezifische Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen, wodurch die Rechtssicherheit in diesem Bereich erhöht wurde. Bei genauerer Analyse sind Detailaspekte dieser neuen Rechtsvorschrift kritisch zu sehen, im Großen und Ganzen handelt es sich jedoch um eine gelungene und durchdachte Gesetzesänderung.
Der Kooperationspartner der vorliegenden Arbeit ist die Granit Holding GmbH mit Unternehmenszentrale in Graz und beschäftig über 2.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Derzeit bestehen Optimierungspotenziale im Bereich des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Die aktuell vorherrschende Kontrollaktivität ist das VierAugen-Prinzip. Diese Kontrollmaßnahme ist für ein Unternehmen dieser Größe unzureichend, wodurch ein klarer Bedarf für die Einführung von weiteren Kontrollmaßnahmen besteht. Die Problemstellung der Arbeit ist die Klärung der Frage, welche Adaptierungen bei der Durchführung der Prozesse und Teilprozesse durchgeführt werden sollten, um das derzeitige IKS weiterzuentwickeln und zu verbessern. Um diese Frage zu klären, werden im ersten Schritt die Prozesse der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung erhoben, es erfolgt eine Erhebung der Prozesse mittels mündlicher, offener Befragung der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Anschließend wird das derzeitige IKS beim Kooperationspartner anhand der Komponenten des COSO-Modells dargelegt und eine Risiko-Kontroll-Matrix erstellt. Abschließend werden Handlungsempfehlungen nach den COSOKomponenten erarbeitet und Verbesserungsvorschläge für die Prozesse der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung dargelegt. Im Rahmen der Arbeit konnte festgestellt werden, dass neben Teilprozessen ohne Änderungsbedarf auch Prozesse mit klarem Verbesserungsbedarf vorhanden sind. Insbesondere das Kundenmahnwesen, der zeitlich fordernde monatliche Buchungsschluss und das teilweise Fehlen von klar zugewiesenen Aufgabengebieten für Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen bedürfen Adaptierungen und Umgestaltungen. Zur Verbesserung des IKS ist zu empfehlen, die aufgrund der Risiko-Kontroll-Matrizen erarbeitenden Risiken in die empfohlen Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen im Unternehmen zu integrieren. Durch die Umsetzung der erarbeitenden Handlungsempfehlungen im Bereich Kontrollumfeld, Information und Kommunikation kann das Arbeitsumfeld gestärkt werden. Mit Ausblick auf die Zukunft wird an der Umsetzung eines Excel-Tools gearbeitet, welches den Prozess der Abwicklung der Kundenmahnungen vereinfachen und zeitlich effizienter gestalten soll. Weiters wird an einem monatlichen Newsletter gearbeitet, welcher zur Stärkung der internen Kommunikation beitragen soll.
Als Fonds können Finanzinstrumente angesehen werden, mit welchen die Investoren im Kollektiv in verschiedenste Wertgegenstände investieren. Die Veranlagungsmöglichkeiten sind dabei nicht auf Wertpapiere begrenzt. Es gibt auch Fonds, die in Immobilien oder sonstige Wirtschaftsgüter investieren. Die unterschiedlichen Fondstypen kann man anhand ihres Veranlagungsschwerpunkts differenzieren und zu einander abgrenzen. Trotz der eher mäßigen Ausgestaltung des österreichischen Kapitalmarkts, sind Fondsgebilde die beliebtesten Finanzinstrumente der Österreicher. Als Problem erweist sich dabei neben der grundsätzlichen Komplexität eines Fonds vor allem die Besteuerungssystematik von Einkünften aus Fonds. Das hat bei Spezialfragen zur Folge, dass zu deren Beantwortung mangels fundierter Kenntnisse umfangreiche Recherchen von Nöten sind, die zeitintensiv sind und damit einhergehend viele Ressourcen beim Kooperationspartner binden. Der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Aufarbeitung der Besteuerungssystematik von Fonds und die steuerliche Behandlung der Einkünfte bei natürlichen und juristischen Personen. Neben der grundlegenden theoretischen und normativen Einteilung von Fondsgebilden wurden insbesondere die steuerpflichtigen Ertragsverwendung von Fonds thematisiert. Der Besteuerungsprozess beinhaltet dabei beispielsweise die Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes, die Restriktionen bei der Verlustverrechnung oder auch die Abgeltungswirkung bei Fondserträgen. Das Ziel der Arbeit war die Ausarbeitung einer FAQ Rubrik, welche den Mitarbeitern als Hilfestellung in der praktischen Anwendung und zur Beantwortung von speziellen Fragestellungen dient. Die erarbeiteten Erkenntnisse wurden in thematisch gegliederte Fragestellungen zusammengefasst, welche als FAQs im Anhang dargestellt werden. Im Output wurden die theoretischen Grundlagen zum Besteuerungsprozess sowie reale Beispiele bezüglich der speziellen Problematiken verarbeitet. Dieser Praxisoutput soll zu einer effizienten Arbeitsweise der Mitarbeiter beitragen, sowie dem Kooperationspartner als Schulungsmaterial dienen, damit das Knowhow im täglichen Betrieb gefestigt wird. Dieses Ziel wurde erreicht, indem die theoretischen Grundlagen sowie die Besteuerungssystematik mittels Literaturrecherche herausgearbeitet wurden.
Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erfolgte eine Reformierung des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Die Novellierung der Rechnungslegungsvorschriften brachte für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor allem im Bereich der Bilanzierung von latenten Steuern gravierende Änderungen mit sich. Der Kooperationspartner, ein expandierendes internationales Familienunternehmen mit sieben Tochterunternehmen und Hauptsitz in der Steiermark, steht vor der Herausforderung, die Bilanzierung von latenten Steuern nach den geänderten Gesetzesvorschriften zu implementieren. Die Masterarbeit zeigt auf, wie die geänderten Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die latenten Steuern im Einzelabschluss des Kooperationspartners konkret anzuwenden sind. Des Weiteren werden die Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem RÄG 2014 behandelt. Dabei werden die Auswirkungen von allfälligen Wahlrechten beschrieben und dem Kooperationspartner entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die genannten Ziele wurden mittels einer deduktiv-theoretischen sowie einer induktiv-empirischen Auseinandersetzung erreicht. Bei der erstgenannten Methode wurde die Richtigkeit der Theorie am Beispiel des Kooperationspartners erläutert. Bei der zweitgenannten Methode wird von beobachteten Einzelfällen im Einzelabschluss auf die bilanzielle Behandlung von latenten Steuern im Konzernabschluss geschlossen. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf latente Steuern bringen weitreichende Änderungen mit sich, die den Bilanzausweis, die Bewertung sowie eine Umstellung vom Timing-Konzept auf das international gebräuchliche, bilanzorientierte Temporary-Konzept betreffen. Um die Berechnung und die Bilanzierung von latenten Steuern zu erleichtern und zu beschleunigen, wurde ein Excel-Tool konzipiert, das die Unterschiede zwischen unternehmensund steuerrechtlichen Buchwerten erkennt und die latenten Steuern automatisch berechnet. Aus einem Umgründungsvorgang beim Kooperationspartner ergaben sich nach dem RÄG 2014 passive latente Steuern, die zukünftig zu einer Steuerbelastung führen. Durch die gegebenen Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Ausübung von den in § 906 (34) UGB vorgesehenen Wahlrechten konnte die zukünftige Steuerbelastung um etwa 42 % verringert werden. Das RÄG 2014 hat jedenfalls eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Folge. Es bleibt zu hoffen, dass einzelne Unklarheiten, welche durch das RÄG 2014 entstanden sind, durch weitere Tätigkeiten des Gesetzgebers für den Rechtsanwender vollends beseitigt werden.
Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Besonderheiten der abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben und wurde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH erstellt, welches über eine auf Gastronomie und Hotellerie spezialisierte Mitarbeitereinheit verfügt. Ziel war es, den Angestellten des Unternehmens eine auf den Betrieb zugeschnittene Unterlage zur Verfügung zu stellen, welche gesammelt sämtliche Informationen über das nötige Grund- und Spezialwissen zur optimalen abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben enthält. Da der Großteil der in der Gastronomiebranche tätigen KlientInnen der Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH als EinzelunternehmerInnen angemeldet ist, liegt auf EinzelunternehmerInnen der Fokus im Bereich der Einkommensteuer. Da die Ermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG im Unternehmen nur in seltenen Fällen Anwendung findet in diesem Branchenbereich, wurde der Fokus auf die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und der Gastgewerbepauschalierung gelegt. Die Informationen beinhalten eine Vergleichserhebung im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Gastgewerbepauschalierung, wobei das Ziel der vorliegenden Arbeit auch darin besteht, Handlungsempfehlungen für eine optimale Wahl der Gewinnermittlung für Unternehmen im Gastgewerbe, welche einerseits die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder andererseits die Gastgewerbepauschalierung anwenden können, zu geben. Neben umfangreicher Literaturrecherche und -analyse zum Thema Einkommensteuer Umsatzsteuer- und Lohnabgaben mit Fokus auf die Gastronomiebranche wurden auch Daten von 15 Gastronomiebetriebe von drei aufeinanderfolgenden Jahren gesammelt. Durch vergleichende Rechnungen in Excel mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Gastgewerbepauschalierung wurde festgestellt, für welche Umsatzdimensionen sich letztere rechnet, wobei damit verknüpft weitere Berechnungen für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile vorgenommen wurden. Durch die Datenanalyse konnten für Unternehmen unterschiedlicher Umsatzstufen Handlungsempfehlungen ermittelt werden. Die Aussagekraft der Datenanalyse ist durch die geringe Anzahl der untersuchten Betriebe verringert, weswegen weitere Unternehmen analysiert werden sollten. Des Weiteren sollten die untersuchten Betriebe in den kommenden Jahren im Bereich der Ausgaben weiter beobachtet werden, um den Wirkungsgrad der Änderungen zu ermitteln.
In Österreich ist nach wie vor ein Anstieg in der Immobilienbranche zu erkennen. Der RE/MAXImmoSpiegel 2016 berücksichtigt alle im amtlichen Grundbuch registrierten Immobilienverkäufe in ganz Österreich. Im Jahr 2016 wurden 121.436 Immobilienverkäufe im Wert von 26,87 Mrd. Euro verzeichnet. Das sind um 8,3 % mehr Immobilienverkäufe als im bisherigen Rekordjahr 2015, ein Viertel mehr als 2014 und fast um die Hälfte mehr als im Jahr 2013. Der Trend sollte gemäß der RE/MAX-Experten weiterhin bestehen. Die Zukunftsprognose verspricht weiterhin einen Anstieg der Verkäufe. Aufgrund dieser Tatsache wird in dieser Masterarbeit die Veräußerung von Grundstücken behandelt. Die Masterarbeit wird für das Kooperationsunternehmen Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit beschränkter Haftung verfasst. Das Unternehmen behandelt eine Vielzahl von Immobilienverkäufen. Zusätzlich zu Beratungen des eigenen Klientenstammes werden Aufträge von Parteienvertreter immer häufiger. In diesem Sinne sind eine einheitliche Bearbeitung und Beratung bei Immobilienverkäufen vonnöten, ein Ziel, bei dessen Umsetzung die vorliegende Masterarbeit helfen soll. Das Ergebnis der Arbeit stellt ein Excel-Tool dar, mit welchem die Immobilienertragsteuer nach Eingabe der kundenspezifischen Daten automatisch berechnet wird. Die Anforderung an das Tool ist somit die Möglichkeit der Bearbeitung von vielen unterschiedlichen Themengebieten im Bereich der Immobilienertragsteuer. Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist die der Arbeit zugrundeliegende Methode die Literaturrecherche. Hierbei werden insbesondere das Einkommensteuergesetz und die Einkommensteuerrichtlinien sowie das Körperschaftsteuergesetz und die Körperschaftsteuerrichtlinien aufgearbeitet und im Excel-Tool abgebildet. Der erste Abschnitt dieser Arbeit besteht aus einem Theorieteil, der die Basis für den anschließenden praktischen Teil bildet. Anhand der erarbeiteten Theorie kann ein Konzept für die Erstellung des Excel-Tools entworfen werden. Das Excel-Tool muss sodann überprüft und die Validität des Tools bestätigt werden. Diese Überprüfung wird mithilfe der Steuerberater/innen von Feilenreiter & Co durchgeführt. Dafür werden Fallbeispiele erstellt, die von den Steuerberatern/innen berechnet werden. Dieselben Beispiele werden in das Excel-Tool eingegeben und zum Schluss werden die Lösungen verglichen. Im Zuge der Überprüfung können zusätzlich etwaige Verbesserungsmöglichkeiten des Tools identifiziert werden. Diese werden in einer kritischen Reflexion dargestellt und in weiterer Folge eingearbeitet.