85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen
Refine
Year of publication
Document Type
- Master's Thesis (26)
Language
- German (26)
Has Fulltext
- yes (26)
Is part of the Bibliography
- yes (26)
Keywords
- Steuerberatung (3)
- Latente Steuer (2)
- Rechnungslegung (2)
- Steuerrecht (2)
- Umsatzsteuerrecht (2)
- Ausland (1)
- Bericht (1)
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (1)
- Digitalisierung (1)
- Elektromobilität (1)
Institute
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Montagelieferungen in der Europäischen Union bei der Knapp AG
(2020)
Im internationalen Wettbewerb stehen Unternehmen vor immer größeren Herausforderungen, wenn es um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten und die Kontrolle der steuerlichen Risiken geht. Dem Begriff Tax Compliance kommt daher immer größere Bedeutung zu. Der Kooperationspartner dieser Masterarbeit ist die Knapp AG. Der weltweit tätige Konzern bietet effiziente Technologien für Lagerlogistiksysteme an, um im Versand- und Onlinehandel möglichst geringe Lieferzeiten zu ermöglichen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Unternehmens müssen täglich komplexe Geschäftsfälle abgewickelt werden. Die Klärung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen spielt eine zentrale Rolle, da die Umsatzsteuer aufgrund des hohen Steuersatzes mit enormen Risiken behaftet ist. Aus umsatzsteuerlicher Sicht zählen die Anlagen der Knapp AG zu Montagelieferungen, da Gegenstände geliefert und im Anschluss montiert und installiert werden. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine vereinheitlichte Regelung für Montagelieferungen. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten muss bei der Beurteilung von umsatzsteuerlichen Fragen das nationale Recht herangezogen werden. Da eine ausreichende Dokumentation der umsatzsteuerlichen Behandlung von Montagelieferungen im Unternehmen fehlt, stellt sich die Frage, wie die Montagelieferungen in ausgewählten Ländern der Europäischen Union umsatzsteuerlich zu behandeln sind und wie diese Informationen an andere Abteilungen bzw. andere Unternehmen innerhalb der Knapp-Gruppe zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Anwendung der Methodik der Literaturrecherche wurde ein Excel-Informationstool erarbeitet, das von den Bereichen Beschaffung und Vertrieb zur Erstabklärung von umsatz-steuerlichen Themen verwendet werden soll. Das Tool ermöglicht eine kompakte Darstellung der Informationen zu den einzelnen Ländern und zeigt auf, worauf bei den einzelnen Geschäftsfällen zu achten ist. Dadurch werden Abteilungen erreicht, die mit ihren Entscheidungen teilweise erhebliche, jedoch unbewusste umsatzsteuerliche Auswirkungen auslösen. Die frühe Einbeziehung von umsatzsteuerlichen Aspekten erleichtert eine kostenwahre Kalkulation der Angebote und minimiert steuerliche Risiken. Obwohl ein Tool nie die gesamte Komplexität der Umsatzsteuer abbilden kann, schafft es ein Bewusstsein für die Probleme in diesem Bereich und trägt dazu bei, dass Fehlentscheidungen vermieden werden. Der Kontakt zum VAT Department wird erleichtert, wodurch noch immer die Kommunikation von Mensch zu Mensch im Vordergrund steht.
Mit einer Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde die bisherige Vorgehensweise bei der Trennung zwischen hoheitlichen, steuerlich unbeachtlichen Sachverhalten und privatwirtschaftlichen und damit steuerlich relevanten Tätigkeiten maßgeblich geändert. Dies führte bei österreichischen Universitäten zu erheblichen Änderungen in der bisherigen Ansichtsweise in Bezug auf die Besteuerung. Umsätze mussten auf mehrere Jahre zurück überprüft und gegebenenfalls nacherklärt werden. Da es sich bei Universitäten durch ihre Vielfalt an Tätigkeiten schwierig darstellt, diverse Umsätze auf ihre Steuerpflicht hin zu unterscheiden, besteht in diesem Bereich erheblicher Beratungsbedarf von Steuerberatungskanzleien. Ziel dieser Arbeit ist es daher, für die Rabel & Partner GmbH einen Leitfaden zu konzeptionieren, mit dessen Hilfe der Beratungsaufwand bei der umsatzsteuerlichen Beratung von Universitäten reduziert werden kann. Durch diesen Leitfaden soll eine einheitliche Basis für die Vorgehensweise bei der Beratung geschaffen werden. Zu Beginn der Arbeit wird die Besteuerungssystematik von Universitäten als Körperschaften öffentlichen Rechts erläutert und auf die Erweiterung des Unternehmensbereiches von Körperschaften öffentlichen Rechts durch die Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien eingegangen. Im nächsten Schritt werden auf Basis einer Analyse diverser österreichischer Universitäten, die häufigsten universitären Tätigkeiten aufgezeigt und ihre steuerliche Behandlung erläutert. Neben den klassischen Aufgaben von Universitäten wie Lehre und Forschung werden im Rahmen dieses Kapitels Tätigkeiten wie etwa das Betreiben von Copy Shops, die Organisation von Veranstaltungen oder die Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeiter behandelt. Nach der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der verschiedensten universitären Tätigkeiten, wird auf die konkreten Beratungsinhalte sowie den Leitfaden für die umsatzsteuerliche Beratung von Universitäten eingegangen. Ein Fokus liegt hier auf der Vorgehensweise bei der Beratung, der abgabenrechtlichen Vorgehensweise und der bilanziellen Behandlung von etwaigen Nacherklärungen. Auf Basis dieses Kapitels wurde der Beratungsleitfaden konzeptioniert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee und Ausblick auf die zukünftige Verwendung des Leitfadens für die umsatzsteuerliche Beratung von Universitäten.
In dieser Masterarbeit wurden die Hintergründe und Motive der Bilanzmanipulation bei der Konzernrechnungslegung in Österreich und deren Auswirkung auf den Jahresabschluss untersucht und analysiert. Durch eine Kombination aus theoretischer Analyse und empirischen Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen Branchen und Generationen wurden die vielfältigen Motive hinter Bilanzmanipulationen aufgezeigt. Die häufigsten Motive umfassen persönliche Bereicherung, leistungsabhängige Vergütung, Druck von Investor*innen und Stakeholder*innen sowie der Wunsch, die Unternehmensreputation zu schützen.
Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Bilanzmanipulationen zu erheblichen Verzerrungen in den Finanzberichten führen, was das Vertrauen der Stakeholder*innen untergräbt und langfristig rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Fälle wie Wirecard und Signa Gruppe verdeutlichen die gravierenden Auswirkungen der Manipulationen.
Zur Aufdeckung und Prävention von Bilanzmanipulationen haben Unternehmen verschiedene Methoden implementiert, darunter interne Kontrollsysteme, regelmäßige Audits, den Einsatz moderner Technologien und Datenanalysen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Integrität der Finanzberichterstattung zu wahren und Manipulationen frühzeitig zu erkennen.
Die Masterarbeit schließt mit der Erkenntnis, dass die Implementierung strenger interner Kontrollmechanismen, die Förderung einer ethischen Unternehmenskultur und die kontinuierliche Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend sind, um das Vertrauen in die
Finanzberichterstattung zu sichern und langfristig zu erhalten.
Die Handlungsempfehlungen der Ergebnisse eignen sich besonders für Führungskräfte, und Wirtschaftsprüfer*innen. Diese können von den vorgestellten Maßnahmen und Erkenntnissen profitieren, um die Transparenz und Integrität in der Finanzberichterstattung zu stärken.
In der Zukunft können Unternehmen und Konzerne, die sich der Bedeutung der internen Kontrolle und ethischen Unternehmensführung bewusst sind, sowie Studierende im Bereich des Rechnungswesens aus dieser Masterarbeit wertvolle Einsichten gewinnen. Durch die Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen können Unternehmen ihre Compliance-Risiken minimieren und das Vertrauen von Investor*innen und Stakeholder*innen langfristig sichern.
Die GHE ist führend auf dem Gebiet der Wasserkraftwerkstechnik. Die Haupttätigkeit umfasst die Fertigung, Lieferung und Montage von Wasserkraftwerksturbinen. Es ist geplant, in Zukunft Projekte in den USA zu realisieren. Das meiste Potenzial bieten laut dem Kooperationspartner die Bundesstaaten Kalifornien und Colorado. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand eines Praxisbeispiels die umsatz- und ertragssteuerlichen Auswirkungen für die Leistungserbringung in den beiden Bundesstaaten darzustellen. Im Vergleich dazu sollen die Berechnungen für den Fall, dass keine Betriebsstätte entsteht, durchgeführt werden. Im Besonderen wird auf die Ergebnisaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie auf die Anrechnung der ausländischen Steuern eingegangen. Es soll ein Gesamtsteuervergleich aufgestellt werden anhand dessen die Vorteilhaftigkeit der Möglichkeiten ersichtbar ist. Für die Abwicklung des Praxisbeispiels sind Entscheidungsbäume für die Prüfung der umsatz- und ertragssteuerlichen Betriebsstättenentstehung erarbeitet worden. Zusätzlich ist ein Entscheidungsbaum erstellt worden, welcher eine korrekte Rechnungslegung an den Kunden sicherstellen soll. Anhand derer ist das Praxisbeispiel berechnet worden. Die umsatzsteuerliche Ausarbeitung hat gezeigt, dass die Umsatzsteuern verschieden hoch ausfallen können. Die use tax ist für den Import der Turbine in die USA von der GHE abzuführen da die als Endverbraucher gilt. Die Steuer sollte in der Kalkulation der Preise berücksichtigt werden damit diese Kosten abgedeckt werden. Dadurch, dass die USA ihre Umsätze differenziert zum innerstaatlichen Recht realisieren, kann es bei mehrperiodigen Projekten zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen kommen. Das tritt ein, wenn im ersten Jahr das Ergebnis innerstaatlich negativ ausfällt und in den USA bereits Umsätze realisiert und darauf Steuern erhoben werden. Die entrichtete Steuer kann nicht vorgetragen werden. Das hat zur Folge, dass bei einem nicht ausgenutzten Anrechnungshöchstbetrag im zweiten Jahr die ausländische Steuer vom Vorjahr nicht in Abzug gebracht werden kann. Es kann zu einer intertemporären Doppelbesteuerung kommen. Anhand der Gesamtsteuerbelastung kann auf-gezeigt werden, dass es für die GHE am vorteilhaftesten wäre, wenn sie eine Registrierung in den USA umgehen könnte. Als primäre Methode dieser Arbeit ist die Literaturrecherche zu nennen. Um die Leistungserbringung der GHE beurteilen zu können, ist eine Datenerhebung anhand eines Interviews durchgeführt worden. Für die Durchführung der Berechnungen ist Microsoft Excel verwendet worden und für die Darstellung der Entscheidungsbäume Microsoft Visio. Anhand dieser Ausarbeitung kann die Abwicklung der steuerlichen Behandlung von Bau- und Montagebetriebsstätten in Kalifornien und Colorado sichergestellt werden.
Das Aufdecken von Missständen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Daher ist es sinnvoll und notwendig interne Hinweisgebersysteme in Unternehmen zu implementieren. Während dem Whistleblowing in Österreich immer noch eine negative Konnotation anhaftet, ist es in vielen Ländern bereits etabliert. Hinweisgebersysteme in Unternehmen befinden sich daher noch in einem Wertewandel, um deren Bedeutung für die Gesamtwirtschaft klarzustellen. Innerhalb der europäischen Union wird dessen Nützlichkeit hervor-gehoben und der Schutz von Hinweisgeber*innen wurde im Rahmen der europäischen Whistleblower-Richtlinie auf rechtlicher Basis festgelegt. Durch die Umsetzung im österreichischen Recht in Form des HSchG werden alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen zur Umsetzung des unternehmensinternen Hinweisgebersystems verpflichtet. Für Steuerberater*innen gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit der Umsetzung der europäischen Geldwäsche-Richtlinie, worin unter anderem der Schutz von Hinweisgeber*innen festgelegt ist. In dieser Arbeit wird dargelegt, dass Hinweisgebersysteme nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern vorrangig für das eigene Unternehmen von Bedeutung sind. Es wurde untersucht in welchen Bereichen präventive Schutzwirkungen auf Reputation und finanzielle Schäden bewirkt werden können. Ergebnisse der qualitativen Forschungsarbeit im Rahmen von Experteninterviews haben gezeigt, dass im Bereich der Steuerberatung vorrangig der Schutz der Reputation, die für dessen Existenz ausschlaggebend ist, gegeben ist. Die Prävention steht dabei im Vordergrund und wirkt sich auf finanzielle Schäden, wie Haftungsschäden und die Mitarbeiterfluktuation aus.
Aufgrund der negativen Behaftung des Themas in der Branche erfolgt häufig eine mangelhafte Umsetzung innerhalb von Steuerberatungskanzleien. Die Forschungsarbeit hat gezeigt, dass das Bewusstsein in der Branche für umfassende Präventionswirkungen des Hinweisgebersystems, welches durch Studien bereits belegt ist, geschärft werden muss. In dieser Arbeit werden die Schritte einer praktischen Umsetzung hervorgehoben und dargelegt, welche Faktoren sich auf die Effektivität des Hinweisgebersystems besonders auswirken. Eine tiefergreifende Forschung im Bereich der Haftungsrisiken, auch in Bezug auf die Gesamtwirtschaft, stellt ein weiteres Forschungsgebiet dar.
Der Umsatzsteuerbetrug (USt-Betrug) ist ein erhebliches Problem, das von organisierten Kriminellen durch raffinierte Methoden, von Rechnungsfälschung bis hin zu systematischem USt-Karussellbetrug, ausgenutzt wird. Die Ursache liegt in den Schwächen des MwSt-Systems, welche Betrügern ermöglichen, Preise zu unterbieten und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber steuerlichen Unternehmen zu erlangen.
In dieser Masterarbeit werden die Ausgestaltung und Problemstellung der Präventivmaßnahmen analysiert und Empfehlungen zur effektiven Umsetzung gegeben. Die Forschung basiert auf einer umfassenden Literaturrecherche sowie leitfadengestützte Experteninterviews, die wertvolle Einblicke in die Praxis der USt-Betrugsbekämpfung bieten.
Die Ergebnisse zeigen, dass gut gewartete Compliance-Systeme, regelmäßige Schulungen, ein reger Datenaustausch und eine gut abgestimmte Zusammenarbeit einen positiven Einfluss auf die USt-Betrugsbekämpfung und die Identifikation von Risiken haben. Zudem
fördern sie die Sensibilisierung und ermöglichen die frühzeitige Erkennung von möglichen USt-Betrugsfällen. Für Hochrisikosektoren setzt Österreich das Reverse-Charge-Verfahren ein. Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, dass Herausforderungen wie bspw. Zeit- und Personalmangel, mangelndes Risikobewusstsein und Akzeptanz und das Ansprechen von Kritik an das MwSt-System berücksichtigt werden müssen, um die Effektivität der Präventivstrategien für die USt-Betrugsbekämpfung zu gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse empfiehlt die Arbeit, dass gesetzte Vorsorgeinitiativen kontinuierlich an die Gegebenheiten der Wirtschaft und Technik angepasst werden, um einen bestmöglichen Erfolg in der USt-Betrugsbekämpfung zu erreichen.
Trotz zahlreicher Hypothesen von Experten*innen bleibt eine endgültig wirksame und praktische Lösung bislang aus. Ein Abwehrsystem gegen USt-Betrug muss eine robuste Prävention mit minimalen Marktstörungen in Einklang bringen. Aktuelle Schutzmaßnahmen führen oft zu einem „Katz-und-Maus“-Spiel, bei dem kriminelle Akteure neue Schlupflöcher finden. Die Lösung erfordert nicht nur erweiterte Kontrollen oder härtere Strafen, sondern bedarf auch einer weiteren Forschung in Hinblick auf eine grundlegende Umstrukturierung des MwSt-Systems, um dessen inhärente Schwachstellen zu beheben und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Elektromobilität wird als Chance gesehen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Aus diesem Grund hat sich Österreich zum Ziel gesetzt, die Neuzulassungen von E-PKWs bis 2030 auf 100% zu erhöhen. Verglichen zum Zielwert, lag 2023 der Prozentsatz der Neuzulassungen mit 47.621 E-PKWs bei 20%. Um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber steuerliche Sonderregelungen der Elektromobilität ins Leben gerufen. Durch diese Begünstigungen soll eine steuerlich lenkende Funktion erreicht werden, um unter anderem österreichische Kapitalgesellschaften einen zusätzlichen Anreiz zu gewähren, Ihren Fuhrpark auf Elektromobilität umzustellen. (vgl. AustriaTech 2023, S. 1ff.) Laufende Erneuerungen sowie die Umsetzung der Gesetze in diesem Gebiet, ergeben für österreichische Kapitalgesellschaften zusätzliche Anforderungen und Herausforderungen. Vor allem die Berechnung des gestaffelten Vorsteuerabzugs in Verbindung mit der steuerlichen Luxustangente sowie die Berechnung des Aktivpostens stellen Schwierigkeiten und Zusatzanforderungen an die Buchhaltung dar. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die richtige Umsetzung der Berechnungen mit Beispielen aufzuzeigen sowie ein Augenmerk auf die Gesamtheit der steuerlichen Sonderregelungen der Elektromobilität für österreichische Kapitalgesellschaften zu gelegt. Die steuerlichen Sonderregelungen der Elektromobilität samt deren Umsetzung werden durch Literaturrecherche untersucht und dargelegt. In der Empirie – im zweiten Teil dieser Masterarbeit – werden diese mit der qualitativen Methode anhand Leitfadeninterviews mit den Erfahrungen von Expert*innen ergänzt. Die Untersuchungen im Rahmen dieser Masterarbeit zeigen, dass die steuerliche Behandlung der Elektromobilität mittlerweile sehr umfangreich und komplex geworden ist und österreichische Kapitalgesellschaften sich näher mit dem Thema befassen müssen, um eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu gewähren. Es zeigte sich jedoch auch, dass – nicht zuletzt aufgrund beratender Unternehmen – Themen wie die Zurverfügungstellung eines E-PKWs an Dienstnehmer zur Privatnutzung bereits in Unternehmen fest verankert sind und keine größeren Herausforderungen mehr darstellen. Nichtdestotrotz tauchen immer wieder neue Themen wie der Mitarbeiter-Benefit des Dienstradleasings von E-Bikes auf.
Die digitale Transformation und die damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitswelt beeinflussen zwangsläufig auch die Beraterbranche. Technische Neuentwicklungen und Prozessoptimierungen schaffen eine noch nie dagewesene Flexibilität. Auch die Steuerberatung kann aus dem digitalen Wandel Vorteile ziehen. Der wissenschaftlicher Nutzen dieser Arbeit besteht darin, die Auswirkungen dieser Veränderungen zu untersuchen. Zur Beantwortung der Hauptforschungsfrage wurde die dargelegte Fachliteratur im Zuge der empirischen Forschung mittels leitfadengestützter Experteninterviews aufgearbeitet. Die Auswertung der gewonnen Daten erfolgte durch eine inhaltlich strukturierte Inhaltsanalyse nach Kuckartz. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass neben dem Einsatz digitaler Technologien vor allem der Faktor Mensch eine große Rolle spielt. Die sich ergebende Veränderungen haben sowohl Auswirkungen auf die Unternehmensführung wie auch auf die Mitarbeiterbeziehungen. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice setzten Vertrauen, Selbstverantwortung und Selbstorganisation voraus. Der Einsatz digitaler Technologien verändert vor allem die Arbeitsbereiche. Routineaufgaben werden zunehmend automatisiert. Dies hat zur Folge, dass sich große Veränderungen in den Berufsfeldern abzeichnen. Damit einhergehend müssen sich auch die Arbeitsfelder der Branche anpassen. Durch Digitalisierung und Automatisierung zeichnet sich eine Effizienzsteigerung ab. Es bleibt mehr Zeit, sich auf strategische Themen zu konzentrieren. Dies wiederum hat Auswirkungen auf Mandantenbeziehungen. Der Mehrwert der digitalen Transformation muss den Klient*innen aufgezeigt werden. Die digitale Transformation muss zwangsläufig auch im Bereich der Steuerberatung als eine Notwendigkeit begriffen werden. Um leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben, muss der digitale Wandel vollzogen werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht dahingehend, welche Auswirkungen die digitale Transformation in Folge auf Datensicherheit und Revisionssicherheit hat.
Neben der Direktanlage in Aktien oder Anleihen erfreut sich in Österreich die Veranlagung in Investmentfonds zunehmender Beliebtheit und stellt eine interessante Alternative zum Sparbuch dar. Die Besteuerung von Investmentfonds gestaltet sich aufgrund der Unmengen an komplexen Daten zur Verarbeitung der Einkünfte aus Investmentfonds als herausfordernd und bereitet Anleger*innen große Schwierigkeiten, den vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie der selbstständigen Berechnung der zu versteuernden Einkünfte, nachzukommen. Oftmals fehlt es an der Kapazität oder dem fachlichen Know-How der Anleger*innen, um diesen Verpflichtungen gerecht zu werden. Diese Masterarbeit wird für die Kooperationspartnerin Rabel & Partner GmbH verfasst und soll die Beratung von eigennützigen Privatstiftungen iZm der Dokumentation, Ermittlung und Veranlagung von Investmentfondserträgen iZd Erstellung der Steuererklärungen erleichtern. Die Deklarierung der steuerpflichtigen Investmentfondserträge bedarf umfangreiches Fachwissen zu Investmentfonds und Privatstiftungen. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage erfordert eine lückenlose Dokumentation der fortgeführten Anschaffungskosten. Aktuell findet die Dokumentation und Berechnung ohne jedwede Automatisierung statt, wodurch sowohl die Berechnung der Steuerkennzahlen und der fortgeführten Anschaffungskosten als auch deren Dokumentation fehleranfällig erscheint. Zur Klärung der Problemstellung müssen die Besteuerungsgrundsätze von eigennützigen Privatstiftungen in Bezug auf Einkünfte aus Investmentfonds anhand einer umfangreichen Literaturrecherche erarbeitet werden. Auf Basis dessen kann die Hauptforschungsfrage, wie eine eigennützige Privatstiftung ihre Investmentfondsanteile im außerbetrieblichen Bereich zu erfassen, zu berechnen und zu dokumentieren hat, um einerseits ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und andererseits eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten, beantwortet werden. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein Tool zur automatisierten Berechnung und Dokumentation der Investmentfondseinkünfte und der fortgeführten Anschaffungskosten. Für die Konzeptionierung erfolgt im ersten Schritt die Erarbeitung der Besteuerungsgrundsätze von Privatstiftungen. Darauf folgt die Auseinandersetzung mit der Gewinnung der relevanten Daten und deren Verarbeitung iZd Besteuerung von Investmentfonds. Das auf Basis dieser Theorie erarbeitete Tool wird im Anschluss erläutert und validiert. Die dabei aufgedeckten Optimierungspotentiale werden einer kritischen Reflexion unterzogen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 05. Jänner 2023 in Kraft getreten und umfasst zehn European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese sind von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erstellt worden. Diese Masterarbeit zeigt die Konzeption eines nicht verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtes für die BG&P Holding GmbH. Die Resultate der Masterarbeit sind eine Wesentlichkeitsanalyse der ESRS, sowie eine Erarbeitung der ESRS für KMUs (VSME) und eine Darstellung der Principal Adverse Impact Indicators (PAI). Um dieses Ziel zu erreichen, sind Literaturrecherchen, Benchmarking und die Analyse der Nachhaltigkeitsberichte von vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erarbeitet worden. Weiters sind ein Workshop, ein Experteninterviews und eine Erstellung von Excel-Listen durchgeführt worden. E4 Biologische Vielfalt und Ökosystem und S2 Arbeitskräfte Wertschöpfungskette sind nicht anwendbar für die BG&P Holding GmbH. Die restlichen acht ESRS sind anwendungsfähig. Die ESRS können in Sub-Themen unterteilt werden, von denen insgesamt zehn Sub-Themen nicht relevant für das Unternehmen sind. Bei weiterer Prüfung der zu berichtenden Fragestellungen wurden weitere sechs Sub-Themen als nicht anwendbar identifiziert. Letztendlich sind vierzehn Sub-Themen relevant und anwendbar für das Unternehmen. Die VSME sind im Januar 2024 veröffentlicht worden und umfassen zehn Standards. Ein VSME-Standard ist nicht auf das Unternehmen anwendbar, dies betrifft S2 Arbeitskräfte Wertschöpfungs-kette. Von den verbleibenden neun VSME sind 7 Fragestellungen nicht relevant und 21 Fragestellungen sind anwendbar für die BG&P Holding GmbH. Von den 14 PAI sind 7 nicht auf die BG&P Holding GmbH anwendbar, was zu 7 an-wendbaren PAI führt. Für jedes anwendbare ESRS, VSME und PAI gibt es eine Orientierung bezüglich der Datenerhebung, wo diese in der BG&P Holding GmbH bezogen werden können. Das Thema der Nachhaltigkeit wird in Zukunft immer mehr Herausforderungen innehaben. Jedoch soll diese Masterarbeit eine Hilfestellung für das Unternehmen BG&P Holding GmbH sein, um den Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können.
