85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen
Refine
Year of publication
Document Type
- Master's Thesis (26)
Language
- German (26)
Has Fulltext
- yes (26)
Is part of the Bibliography
- yes (26)
Keywords
- Steuerberatung (3)
- Latente Steuer (2)
- Rechnungslegung (2)
- Steuerrecht (2)
- Umsatzsteuerrecht (2)
- Ausland (1)
- Bericht (1)
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (1)
- Digitalisierung (1)
- Elektromobilität (1)
Institute
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Montagelieferungen in der Europäischen Union bei der Knapp AG
(2020)
Im internationalen Wettbewerb stehen Unternehmen vor immer größeren Herausforderungen, wenn es um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten und die Kontrolle der steuerlichen Risiken geht. Dem Begriff Tax Compliance kommt daher immer größere Bedeutung zu. Der Kooperationspartner dieser Masterarbeit ist die Knapp AG. Der weltweit tätige Konzern bietet effiziente Technologien für Lagerlogistiksysteme an, um im Versand- und Onlinehandel möglichst geringe Lieferzeiten zu ermöglichen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Unternehmens müssen täglich komplexe Geschäftsfälle abgewickelt werden. Die Klärung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen spielt eine zentrale Rolle, da die Umsatzsteuer aufgrund des hohen Steuersatzes mit enormen Risiken behaftet ist. Aus umsatzsteuerlicher Sicht zählen die Anlagen der Knapp AG zu Montagelieferungen, da Gegenstände geliefert und im Anschluss montiert und installiert werden. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine vereinheitlichte Regelung für Montagelieferungen. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten muss bei der Beurteilung von umsatzsteuerlichen Fragen das nationale Recht herangezogen werden. Da eine ausreichende Dokumentation der umsatzsteuerlichen Behandlung von Montagelieferungen im Unternehmen fehlt, stellt sich die Frage, wie die Montagelieferungen in ausgewählten Ländern der Europäischen Union umsatzsteuerlich zu behandeln sind und wie diese Informationen an andere Abteilungen bzw. andere Unternehmen innerhalb der Knapp-Gruppe zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Anwendung der Methodik der Literaturrecherche wurde ein Excel-Informationstool erarbeitet, das von den Bereichen Beschaffung und Vertrieb zur Erstabklärung von umsatz-steuerlichen Themen verwendet werden soll. Das Tool ermöglicht eine kompakte Darstellung der Informationen zu den einzelnen Ländern und zeigt auf, worauf bei den einzelnen Geschäftsfällen zu achten ist. Dadurch werden Abteilungen erreicht, die mit ihren Entscheidungen teilweise erhebliche, jedoch unbewusste umsatzsteuerliche Auswirkungen auslösen. Die frühe Einbeziehung von umsatzsteuerlichen Aspekten erleichtert eine kostenwahre Kalkulation der Angebote und minimiert steuerliche Risiken. Obwohl ein Tool nie die gesamte Komplexität der Umsatzsteuer abbilden kann, schafft es ein Bewusstsein für die Probleme in diesem Bereich und trägt dazu bei, dass Fehlentscheidungen vermieden werden. Der Kontakt zum VAT Department wird erleichtert, wodurch noch immer die Kommunikation von Mensch zu Mensch im Vordergrund steht.
Mit einer Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde die bisherige Vorgehensweise bei der Trennung zwischen hoheitlichen, steuerlich unbeachtlichen Sachverhalten und privatwirtschaftlichen und damit steuerlich relevanten Tätigkeiten maßgeblich geändert. Dies führte bei österreichischen Universitäten zu erheblichen Änderungen in der bisherigen Ansichtsweise in Bezug auf die Besteuerung. Umsätze mussten auf mehrere Jahre zurück überprüft und gegebenenfalls nacherklärt werden. Da es sich bei Universitäten durch ihre Vielfalt an Tätigkeiten schwierig darstellt, diverse Umsätze auf ihre Steuerpflicht hin zu unterscheiden, besteht in diesem Bereich erheblicher Beratungsbedarf von Steuerberatungskanzleien. Ziel dieser Arbeit ist es daher, für die Rabel & Partner GmbH einen Leitfaden zu konzeptionieren, mit dessen Hilfe der Beratungsaufwand bei der umsatzsteuerlichen Beratung von Universitäten reduziert werden kann. Durch diesen Leitfaden soll eine einheitliche Basis für die Vorgehensweise bei der Beratung geschaffen werden. Zu Beginn der Arbeit wird die Besteuerungssystematik von Universitäten als Körperschaften öffentlichen Rechts erläutert und auf die Erweiterung des Unternehmensbereiches von Körperschaften öffentlichen Rechts durch die Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien eingegangen. Im nächsten Schritt werden auf Basis einer Analyse diverser österreichischer Universitäten, die häufigsten universitären Tätigkeiten aufgezeigt und ihre steuerliche Behandlung erläutert. Neben den klassischen Aufgaben von Universitäten wie Lehre und Forschung werden im Rahmen dieses Kapitels Tätigkeiten wie etwa das Betreiben von Copy Shops, die Organisation von Veranstaltungen oder die Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeiter behandelt. Nach der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der verschiedensten universitären Tätigkeiten, wird auf die konkreten Beratungsinhalte sowie den Leitfaden für die umsatzsteuerliche Beratung von Universitäten eingegangen. Ein Fokus liegt hier auf der Vorgehensweise bei der Beratung, der abgabenrechtlichen Vorgehensweise und der bilanziellen Behandlung von etwaigen Nacherklärungen. Auf Basis dieses Kapitels wurde der Beratungsleitfaden konzeptioniert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee und Ausblick auf die zukünftige Verwendung des Leitfadens für die umsatzsteuerliche Beratung von Universitäten.
In dieser Masterarbeit wurden die Hintergründe und Motive der Bilanzmanipulation bei der Konzernrechnungslegung in Österreich und deren Auswirkung auf den Jahresabschluss untersucht und analysiert. Durch eine Kombination aus theoretischer Analyse und empirischen Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen Branchen und Generationen wurden die vielfältigen Motive hinter Bilanzmanipulationen aufgezeigt. Die häufigsten Motive umfassen persönliche Bereicherung, leistungsabhängige Vergütung, Druck von Investor*innen und Stakeholder*innen sowie der Wunsch, die Unternehmensreputation zu schützen.
Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Bilanzmanipulationen zu erheblichen Verzerrungen in den Finanzberichten führen, was das Vertrauen der Stakeholder*innen untergräbt und langfristig rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Fälle wie Wirecard und Signa Gruppe verdeutlichen die gravierenden Auswirkungen der Manipulationen.
Zur Aufdeckung und Prävention von Bilanzmanipulationen haben Unternehmen verschiedene Methoden implementiert, darunter interne Kontrollsysteme, regelmäßige Audits, den Einsatz moderner Technologien und Datenanalysen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Integrität der Finanzberichterstattung zu wahren und Manipulationen frühzeitig zu erkennen.
Die Masterarbeit schließt mit der Erkenntnis, dass die Implementierung strenger interner Kontrollmechanismen, die Förderung einer ethischen Unternehmenskultur und die kontinuierliche Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend sind, um das Vertrauen in die
Finanzberichterstattung zu sichern und langfristig zu erhalten.
Die Handlungsempfehlungen der Ergebnisse eignen sich besonders für Führungskräfte, und Wirtschaftsprüfer*innen. Diese können von den vorgestellten Maßnahmen und Erkenntnissen profitieren, um die Transparenz und Integrität in der Finanzberichterstattung zu stärken.
In der Zukunft können Unternehmen und Konzerne, die sich der Bedeutung der internen Kontrolle und ethischen Unternehmensführung bewusst sind, sowie Studierende im Bereich des Rechnungswesens aus dieser Masterarbeit wertvolle Einsichten gewinnen. Durch die Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen können Unternehmen ihre Compliance-Risiken minimieren und das Vertrauen von Investor*innen und Stakeholder*innen langfristig sichern.
Die GHE ist führend auf dem Gebiet der Wasserkraftwerkstechnik. Die Haupttätigkeit umfasst die Fertigung, Lieferung und Montage von Wasserkraftwerksturbinen. Es ist geplant, in Zukunft Projekte in den USA zu realisieren. Das meiste Potenzial bieten laut dem Kooperationspartner die Bundesstaaten Kalifornien und Colorado. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand eines Praxisbeispiels die umsatz- und ertragssteuerlichen Auswirkungen für die Leistungserbringung in den beiden Bundesstaaten darzustellen. Im Vergleich dazu sollen die Berechnungen für den Fall, dass keine Betriebsstätte entsteht, durchgeführt werden. Im Besonderen wird auf die Ergebnisaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie auf die Anrechnung der ausländischen Steuern eingegangen. Es soll ein Gesamtsteuervergleich aufgestellt werden anhand dessen die Vorteilhaftigkeit der Möglichkeiten ersichtbar ist. Für die Abwicklung des Praxisbeispiels sind Entscheidungsbäume für die Prüfung der umsatz- und ertragssteuerlichen Betriebsstättenentstehung erarbeitet worden. Zusätzlich ist ein Entscheidungsbaum erstellt worden, welcher eine korrekte Rechnungslegung an den Kunden sicherstellen soll. Anhand derer ist das Praxisbeispiel berechnet worden. Die umsatzsteuerliche Ausarbeitung hat gezeigt, dass die Umsatzsteuern verschieden hoch ausfallen können. Die use tax ist für den Import der Turbine in die USA von der GHE abzuführen da die als Endverbraucher gilt. Die Steuer sollte in der Kalkulation der Preise berücksichtigt werden damit diese Kosten abgedeckt werden. Dadurch, dass die USA ihre Umsätze differenziert zum innerstaatlichen Recht realisieren, kann es bei mehrperiodigen Projekten zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen kommen. Das tritt ein, wenn im ersten Jahr das Ergebnis innerstaatlich negativ ausfällt und in den USA bereits Umsätze realisiert und darauf Steuern erhoben werden. Die entrichtete Steuer kann nicht vorgetragen werden. Das hat zur Folge, dass bei einem nicht ausgenutzten Anrechnungshöchstbetrag im zweiten Jahr die ausländische Steuer vom Vorjahr nicht in Abzug gebracht werden kann. Es kann zu einer intertemporären Doppelbesteuerung kommen. Anhand der Gesamtsteuerbelastung kann auf-gezeigt werden, dass es für die GHE am vorteilhaftesten wäre, wenn sie eine Registrierung in den USA umgehen könnte. Als primäre Methode dieser Arbeit ist die Literaturrecherche zu nennen. Um die Leistungserbringung der GHE beurteilen zu können, ist eine Datenerhebung anhand eines Interviews durchgeführt worden. Für die Durchführung der Berechnungen ist Microsoft Excel verwendet worden und für die Darstellung der Entscheidungsbäume Microsoft Visio. Anhand dieser Ausarbeitung kann die Abwicklung der steuerlichen Behandlung von Bau- und Montagebetriebsstätten in Kalifornien und Colorado sichergestellt werden.
Das Aufdecken von Missständen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Daher ist es sinnvoll und notwendig interne Hinweisgebersysteme in Unternehmen zu implementieren. Während dem Whistleblowing in Österreich immer noch eine negative Konnotation anhaftet, ist es in vielen Ländern bereits etabliert. Hinweisgebersysteme in Unternehmen befinden sich daher noch in einem Wertewandel, um deren Bedeutung für die Gesamtwirtschaft klarzustellen. Innerhalb der europäischen Union wird dessen Nützlichkeit hervor-gehoben und der Schutz von Hinweisgeber*innen wurde im Rahmen der europäischen Whistleblower-Richtlinie auf rechtlicher Basis festgelegt. Durch die Umsetzung im österreichischen Recht in Form des HSchG werden alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen zur Umsetzung des unternehmensinternen Hinweisgebersystems verpflichtet. Für Steuerberater*innen gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit der Umsetzung der europäischen Geldwäsche-Richtlinie, worin unter anderem der Schutz von Hinweisgeber*innen festgelegt ist. In dieser Arbeit wird dargelegt, dass Hinweisgebersysteme nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern vorrangig für das eigene Unternehmen von Bedeutung sind. Es wurde untersucht in welchen Bereichen präventive Schutzwirkungen auf Reputation und finanzielle Schäden bewirkt werden können. Ergebnisse der qualitativen Forschungsarbeit im Rahmen von Experteninterviews haben gezeigt, dass im Bereich der Steuerberatung vorrangig der Schutz der Reputation, die für dessen Existenz ausschlaggebend ist, gegeben ist. Die Prävention steht dabei im Vordergrund und wirkt sich auf finanzielle Schäden, wie Haftungsschäden und die Mitarbeiterfluktuation aus.
Aufgrund der negativen Behaftung des Themas in der Branche erfolgt häufig eine mangelhafte Umsetzung innerhalb von Steuerberatungskanzleien. Die Forschungsarbeit hat gezeigt, dass das Bewusstsein in der Branche für umfassende Präventionswirkungen des Hinweisgebersystems, welches durch Studien bereits belegt ist, geschärft werden muss. In dieser Arbeit werden die Schritte einer praktischen Umsetzung hervorgehoben und dargelegt, welche Faktoren sich auf die Effektivität des Hinweisgebersystems besonders auswirken. Eine tiefergreifende Forschung im Bereich der Haftungsrisiken, auch in Bezug auf die Gesamtwirtschaft, stellt ein weiteres Forschungsgebiet dar.
Der Umsatzsteuerbetrug (USt-Betrug) ist ein erhebliches Problem, das von organisierten Kriminellen durch raffinierte Methoden, von Rechnungsfälschung bis hin zu systematischem USt-Karussellbetrug, ausgenutzt wird. Die Ursache liegt in den Schwächen des MwSt-Systems, welche Betrügern ermöglichen, Preise zu unterbieten und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber steuerlichen Unternehmen zu erlangen.
In dieser Masterarbeit werden die Ausgestaltung und Problemstellung der Präventivmaßnahmen analysiert und Empfehlungen zur effektiven Umsetzung gegeben. Die Forschung basiert auf einer umfassenden Literaturrecherche sowie leitfadengestützte Experteninterviews, die wertvolle Einblicke in die Praxis der USt-Betrugsbekämpfung bieten.
Die Ergebnisse zeigen, dass gut gewartete Compliance-Systeme, regelmäßige Schulungen, ein reger Datenaustausch und eine gut abgestimmte Zusammenarbeit einen positiven Einfluss auf die USt-Betrugsbekämpfung und die Identifikation von Risiken haben. Zudem
fördern sie die Sensibilisierung und ermöglichen die frühzeitige Erkennung von möglichen USt-Betrugsfällen. Für Hochrisikosektoren setzt Österreich das Reverse-Charge-Verfahren ein. Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, dass Herausforderungen wie bspw. Zeit- und Personalmangel, mangelndes Risikobewusstsein und Akzeptanz und das Ansprechen von Kritik an das MwSt-System berücksichtigt werden müssen, um die Effektivität der Präventivstrategien für die USt-Betrugsbekämpfung zu gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse empfiehlt die Arbeit, dass gesetzte Vorsorgeinitiativen kontinuierlich an die Gegebenheiten der Wirtschaft und Technik angepasst werden, um einen bestmöglichen Erfolg in der USt-Betrugsbekämpfung zu erreichen.
Trotz zahlreicher Hypothesen von Experten*innen bleibt eine endgültig wirksame und praktische Lösung bislang aus. Ein Abwehrsystem gegen USt-Betrug muss eine robuste Prävention mit minimalen Marktstörungen in Einklang bringen. Aktuelle Schutzmaßnahmen führen oft zu einem „Katz-und-Maus“-Spiel, bei dem kriminelle Akteure neue Schlupflöcher finden. Die Lösung erfordert nicht nur erweiterte Kontrollen oder härtere Strafen, sondern bedarf auch einer weiteren Forschung in Hinblick auf eine grundlegende Umstrukturierung des MwSt-Systems, um dessen inhärente Schwachstellen zu beheben und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Elektromobilität wird als Chance gesehen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Aus diesem Grund hat sich Österreich zum Ziel gesetzt, die Neuzulassungen von E-PKWs bis 2030 auf 100% zu erhöhen. Verglichen zum Zielwert, lag 2023 der Prozentsatz der Neuzulassungen mit 47.621 E-PKWs bei 20%. Um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber steuerliche Sonderregelungen der Elektromobilität ins Leben gerufen. Durch diese Begünstigungen soll eine steuerlich lenkende Funktion erreicht werden, um unter anderem österreichische Kapitalgesellschaften einen zusätzlichen Anreiz zu gewähren, Ihren Fuhrpark auf Elektromobilität umzustellen. (vgl. AustriaTech 2023, S. 1ff.) Laufende Erneuerungen sowie die Umsetzung der Gesetze in diesem Gebiet, ergeben für österreichische Kapitalgesellschaften zusätzliche Anforderungen und Herausforderungen. Vor allem die Berechnung des gestaffelten Vorsteuerabzugs in Verbindung mit der steuerlichen Luxustangente sowie die Berechnung des Aktivpostens stellen Schwierigkeiten und Zusatzanforderungen an die Buchhaltung dar. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die richtige Umsetzung der Berechnungen mit Beispielen aufzuzeigen sowie ein Augenmerk auf die Gesamtheit der steuerlichen Sonderregelungen der Elektromobilität für österreichische Kapitalgesellschaften zu gelegt. Die steuerlichen Sonderregelungen der Elektromobilität samt deren Umsetzung werden durch Literaturrecherche untersucht und dargelegt. In der Empirie – im zweiten Teil dieser Masterarbeit – werden diese mit der qualitativen Methode anhand Leitfadeninterviews mit den Erfahrungen von Expert*innen ergänzt. Die Untersuchungen im Rahmen dieser Masterarbeit zeigen, dass die steuerliche Behandlung der Elektromobilität mittlerweile sehr umfangreich und komplex geworden ist und österreichische Kapitalgesellschaften sich näher mit dem Thema befassen müssen, um eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu gewähren. Es zeigte sich jedoch auch, dass – nicht zuletzt aufgrund beratender Unternehmen – Themen wie die Zurverfügungstellung eines E-PKWs an Dienstnehmer zur Privatnutzung bereits in Unternehmen fest verankert sind und keine größeren Herausforderungen mehr darstellen. Nichtdestotrotz tauchen immer wieder neue Themen wie der Mitarbeiter-Benefit des Dienstradleasings von E-Bikes auf.
Die digitale Transformation und die damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitswelt beeinflussen zwangsläufig auch die Beraterbranche. Technische Neuentwicklungen und Prozessoptimierungen schaffen eine noch nie dagewesene Flexibilität. Auch die Steuerberatung kann aus dem digitalen Wandel Vorteile ziehen. Der wissenschaftlicher Nutzen dieser Arbeit besteht darin, die Auswirkungen dieser Veränderungen zu untersuchen. Zur Beantwortung der Hauptforschungsfrage wurde die dargelegte Fachliteratur im Zuge der empirischen Forschung mittels leitfadengestützter Experteninterviews aufgearbeitet. Die Auswertung der gewonnen Daten erfolgte durch eine inhaltlich strukturierte Inhaltsanalyse nach Kuckartz. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass neben dem Einsatz digitaler Technologien vor allem der Faktor Mensch eine große Rolle spielt. Die sich ergebende Veränderungen haben sowohl Auswirkungen auf die Unternehmensführung wie auch auf die Mitarbeiterbeziehungen. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice setzten Vertrauen, Selbstverantwortung und Selbstorganisation voraus. Der Einsatz digitaler Technologien verändert vor allem die Arbeitsbereiche. Routineaufgaben werden zunehmend automatisiert. Dies hat zur Folge, dass sich große Veränderungen in den Berufsfeldern abzeichnen. Damit einhergehend müssen sich auch die Arbeitsfelder der Branche anpassen. Durch Digitalisierung und Automatisierung zeichnet sich eine Effizienzsteigerung ab. Es bleibt mehr Zeit, sich auf strategische Themen zu konzentrieren. Dies wiederum hat Auswirkungen auf Mandantenbeziehungen. Der Mehrwert der digitalen Transformation muss den Klient*innen aufgezeigt werden. Die digitale Transformation muss zwangsläufig auch im Bereich der Steuerberatung als eine Notwendigkeit begriffen werden. Um leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben, muss der digitale Wandel vollzogen werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht dahingehend, welche Auswirkungen die digitale Transformation in Folge auf Datensicherheit und Revisionssicherheit hat.
Neben der Direktanlage in Aktien oder Anleihen erfreut sich in Österreich die Veranlagung in Investmentfonds zunehmender Beliebtheit und stellt eine interessante Alternative zum Sparbuch dar. Die Besteuerung von Investmentfonds gestaltet sich aufgrund der Unmengen an komplexen Daten zur Verarbeitung der Einkünfte aus Investmentfonds als herausfordernd und bereitet Anleger*innen große Schwierigkeiten, den vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie der selbstständigen Berechnung der zu versteuernden Einkünfte, nachzukommen. Oftmals fehlt es an der Kapazität oder dem fachlichen Know-How der Anleger*innen, um diesen Verpflichtungen gerecht zu werden. Diese Masterarbeit wird für die Kooperationspartnerin Rabel & Partner GmbH verfasst und soll die Beratung von eigennützigen Privatstiftungen iZm der Dokumentation, Ermittlung und Veranlagung von Investmentfondserträgen iZd Erstellung der Steuererklärungen erleichtern. Die Deklarierung der steuerpflichtigen Investmentfondserträge bedarf umfangreiches Fachwissen zu Investmentfonds und Privatstiftungen. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage erfordert eine lückenlose Dokumentation der fortgeführten Anschaffungskosten. Aktuell findet die Dokumentation und Berechnung ohne jedwede Automatisierung statt, wodurch sowohl die Berechnung der Steuerkennzahlen und der fortgeführten Anschaffungskosten als auch deren Dokumentation fehleranfällig erscheint. Zur Klärung der Problemstellung müssen die Besteuerungsgrundsätze von eigennützigen Privatstiftungen in Bezug auf Einkünfte aus Investmentfonds anhand einer umfangreichen Literaturrecherche erarbeitet werden. Auf Basis dessen kann die Hauptforschungsfrage, wie eine eigennützige Privatstiftung ihre Investmentfondsanteile im außerbetrieblichen Bereich zu erfassen, zu berechnen und zu dokumentieren hat, um einerseits ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und andererseits eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten, beantwortet werden. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein Tool zur automatisierten Berechnung und Dokumentation der Investmentfondseinkünfte und der fortgeführten Anschaffungskosten. Für die Konzeptionierung erfolgt im ersten Schritt die Erarbeitung der Besteuerungsgrundsätze von Privatstiftungen. Darauf folgt die Auseinandersetzung mit der Gewinnung der relevanten Daten und deren Verarbeitung iZd Besteuerung von Investmentfonds. Das auf Basis dieser Theorie erarbeitete Tool wird im Anschluss erläutert und validiert. Die dabei aufgedeckten Optimierungspotentiale werden einer kritischen Reflexion unterzogen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 05. Jänner 2023 in Kraft getreten und umfasst zehn European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese sind von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erstellt worden. Diese Masterarbeit zeigt die Konzeption eines nicht verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtes für die BG&P Holding GmbH. Die Resultate der Masterarbeit sind eine Wesentlichkeitsanalyse der ESRS, sowie eine Erarbeitung der ESRS für KMUs (VSME) und eine Darstellung der Principal Adverse Impact Indicators (PAI). Um dieses Ziel zu erreichen, sind Literaturrecherchen, Benchmarking und die Analyse der Nachhaltigkeitsberichte von vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erarbeitet worden. Weiters sind ein Workshop, ein Experteninterviews und eine Erstellung von Excel-Listen durchgeführt worden. E4 Biologische Vielfalt und Ökosystem und S2 Arbeitskräfte Wertschöpfungskette sind nicht anwendbar für die BG&P Holding GmbH. Die restlichen acht ESRS sind anwendungsfähig. Die ESRS können in Sub-Themen unterteilt werden, von denen insgesamt zehn Sub-Themen nicht relevant für das Unternehmen sind. Bei weiterer Prüfung der zu berichtenden Fragestellungen wurden weitere sechs Sub-Themen als nicht anwendbar identifiziert. Letztendlich sind vierzehn Sub-Themen relevant und anwendbar für das Unternehmen. Die VSME sind im Januar 2024 veröffentlicht worden und umfassen zehn Standards. Ein VSME-Standard ist nicht auf das Unternehmen anwendbar, dies betrifft S2 Arbeitskräfte Wertschöpfungs-kette. Von den verbleibenden neun VSME sind 7 Fragestellungen nicht relevant und 21 Fragestellungen sind anwendbar für die BG&P Holding GmbH. Von den 14 PAI sind 7 nicht auf die BG&P Holding GmbH anwendbar, was zu 7 an-wendbaren PAI führt. Für jedes anwendbare ESRS, VSME und PAI gibt es eine Orientierung bezüglich der Datenerhebung, wo diese in der BG&P Holding GmbH bezogen werden können. Das Thema der Nachhaltigkeit wird in Zukunft immer mehr Herausforderungen innehaben. Jedoch soll diese Masterarbeit eine Hilfestellung für das Unternehmen BG&P Holding GmbH sein, um den Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können.
Optimierung der Arbeitseffizienz im Umgang mit steuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten des EStG
(2023)
Die Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH ist mit über 50 Mitarbeiter*innen und rund 1800 Klient*innen die größte eigenständige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in der Obersteiermark. Die Kanzlei betreut zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe. Die Anwendung von steuerlichen Pauschalierungen ist von großer Bedeutung. Im Umgang mit Pauschalierungen ist zunehmend ein Defizit zu erkennen. Es fehlt ein einheitlicher Arbeitsablauf, der vorgibt, wie Pau-schalierungen anzuwenden und zu dokumentieren sind. Diese Unklarheiten führen zu ineffizienten Arbeitsabläufen, Unklarheiten über die erstellten Berechnungen und Problemen im Umgang mit der Buchhaltungssoftware BMD-NTCS. Für die Kooperationspartnerin gilt es, einen optimierten Arbeitsablauf zu erstellen. Weiters ist ein Tool zu erstellen, welches bedienerfreundliche Lö-sungsansätze für die geschilderten Problemfelder bietet.
Für die Kooperationspartnerin wurde ein optimierter Prozess zur Erstellung von Pauschalierun-gen des EStG und unter Anwendung des Business Process Reengineering konzipiert. Zusätzlich wurden gezielte Optimierungsmaßnahmen definiert, um die identifizierten Abweichungen zwischen dem aktuellen Prozess und dem optimierten Ansatz zu beheben. Der optimierte Ablauf-prozess zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der Pauschalierungserstellung zu steigern. Ein Tool wurde entwickelt, das die identifizierten zusätzlichen Anforderungen des Prozesses erfüllt und den Mitarbeiter*innen als Hilfestellung bei der Prüfung und Anwendung von Pauschalierungen dient.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden Prozesserhebungs- und Optimierungsmethoden ausgewählt. Zur Auswahl dieser Methoden wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt.
Um den aktuellen Pauschalierungserstellungsprozess zu erheben, wurden drei Stufen durchlaufen. Zunächst wurde eine Analyse der Klient*innen der Kooperationspartnerin durchgeführt. An-schließend wurde eine standardisierte Fragebogenbefragung durchgeführt und ausgewertet. Ab-schließend wurde der Prozess in Form eines Workshops diskutiert und Optimierungspotenziale identifiziert.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prozessoptimierung wurde ein an die spe-zifischen Anforderungen der Kooperationspartnerin angepasstes Tool entwickelt und konzipiert.
Der optimierte Pauschalierungserstellungsprozess und das entwickelte Tool sind bereit für die Implementierung. Die Durchführung dieser Implementierung ist nicht Bestandteil dieser Arbeit und wird in einem separaten Folgeprojekt stattfinden.
Die Rechnungslegungspraxis stellt mittlerweile hohe Ansprüche an die Bilanzierung latenter Steuern. Speziell im Kooperationsunternehmen erweist sich die Bilanzierung latenter Steuern und das darauffolgende Berichtswesen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene als äußerst aufwendig und kompliziert. Grund dafür ist, dass die Informationen für das Berichtswesen latenter Steuern im Unternehmen mittels eines komplexen VBA-programmierten Excel-Sheets erhoben und berechnet werden. Im Fokus der vorliegenden Masterarbeit steht die praktische Erstellung einer Handlungsempfehlung für ein verlässliches und zeitgerechtes Reporting mit dem im Unternehmen befindlichen SAP S4/HANA. Ziel ist es, das im Unternehmen verwendete SAP S4/HANA zur Bilanzierung latenter Steuern zu beleuchten. Zurzeit werden die einzelnen bilanziellen Vorgänge für die internationale Rechnungslegung in VBA-programmierten Excel-Sheets abgebildet. Die Problemstellung beschäftigt sich damit, wie das S/4 HANA aufgebaut sein muss, um latente Steuern unter Einhaltung der gesetzlichen und konzerninternen Vorgaben bilanzieren und in weiterer Folge berichten zu können. Um die zentralen Forschungsfragen untersuchen und beantworten zu können, müssen zunächst die theoretischen, gesetzlichen, nationalen und internationalen Bestimmungen latenter Steuern mittels Literaturrecherche erhoben werden. Weiters werden eine Berichtsanalyse des im Konzern verwendeten Reportingtools „Business Planning and Consolidation“ durchgeführt und die latenten Steuerfälle des Unternehmens mittels der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung auf ihre Vollständigkeit überprüft. Mit dem Kooperationspartner wurde eine verschriftlichte Handlungsempfehlung als Praxisout vereinbart, welche am Ende der Arbeit ausformuliert und mittels eines Praxisbeispiels dargestellt wird. Das Praxisbeispiel stellt eine maßgeschneiderte Lösung für den Kooperationspartner dar, welche auf Basis eines Interviews mit dem Leiter des Finanzwesens und unter Einhaltung der dadurch erhobenen Vorgaben skizziert werden konnte. Im Interview wurden zwei Lösungsansätze zur Umsetzung der parallelen Rechnungslegung vorgestellt, wobei der Ansatz der Kontenlösung in der Handlungsempfehlung ausgeführt wurde. Theoretisch und praktisch wurde das SAP S4/HANA wie es sich aktuell beim Kooperationspartner in Verwendung befindet, beleuchtet. In der Masterarbeit selbst wird weder eine Implementierung von speziellen Customizing-Lösungen durchgeführt, noch werden Fiori Apps, Cloud-basierte Lösungen, zusätzliche SAP-Module oder andere optionale Möglichkeiten, welche zusätzlich im SAP migriert werden müssten, für die Bilanzierung und das Berichtswesen latenter Steuern, in Betracht gezogen.
Im Zuge dieser Arbeit wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Granit Holding GmbH untersucht. Die Granit Gruppe tritt über diverse Bauunternehmen am Markt auf. Die Tätigkeitsbereiche sind der Hochbau und Tiefbau sowie die Tätigkeiten als Generalunternehmer. Am 21. April 2021 wurde durch die EU-Kommission der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive veröffentlicht. Mit diesem neu geschaffenen Standard wurde, neben einer Überarbeitung der 2014 veröffentlichten Non-Financial Reporting Directive, insbesondere eine Neuregelung und Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten durchgeführt. Innerhalb des Granit Konzerns befinden sich unter anderem die Klöcher Baugesellschaft m.b.H und die Bauunternehmung Granit GmbH. Diese Unternehmen sind gemäß § 221 UGB als große Kapitalgesellschaften zu klassifizieren und müssen somit erstmalig im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 erstellen. Durch diese neue Berichtspflicht müssen die relevanten Daten im Konzern erst aggregiert werden und ein neues Reporting, welches für die nachhaltigen Be lange des Konzerns verantwortlich ist, eingeführt werden. Diese Arbeit zeigt, wie ein an die Granit Gruppe angepasster Teilbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Baufirma auf Basis der Vorgaben der CSRD konzipiert sein kann. Dafür wurde die neue Richtlinie analysiert und eine Subsumtion des Granit Konzerns unter die Berichtspflichten aufgezeigt. Für die Teilumsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind quantitative und qualitative Parameter bei einer Peer Group, welche sich aus der Strabag SE, Porr AG, Swietelsky AG und Rhomberg Bau GmbH zusammensetzt, erhoben worden, um ein Rahmenwerk für den Nachhaltigkeitsbericht des Granit Konzerns abzuleiten. Als Ziel stand dabei die Entwicklung von Berichtsergebnissen zu Umwelt-, Sozial- und Governancestandards sowie die Entwicklung einer Wesentlichkeitsmatrix im Vordergrund. Durch die Einordnung des Granit Konzerns unter die neue Richtlinie hat sich gezeigt, dass die Granit Holding GmbH als Konzernobergesellschaft einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht aufstellen kann. Als Ergebnis der Arbeit ist ein darauf zugeschnittener Leitfaden samt einem Excel-Tool konzipiert worden. Die Inhalte dieses Dokuments basieren auf einer Literaturrecherche und den Ergebnissen der Inhaltsanalysen. Auf Basis dieser Daten wurden für die Granit Holding GmbH Umsetzungen von verpflichtend zu erfüllenden Berichtsstandards vorgegeben und aufgezeigt, in welchen Unternehmenssegmenten Inhalte für einen Nachhaltigkeitsbericht zu finden sind. Dadurch soll neben einer praxisorientierten Excel-Tool Vorgabe, insbesondere die Basis für eine effiziente Eingliederung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den betrieblichen Reportingprozess geschaffen werden. Die finalen Ergebnisse können insofern als Nachschlagewert für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2026 dienen.
Der Handel mit Kapitalvermögen zur Vermögensverwaltung im Privatvermögen – speziell bei ausländischen Brokern – ist eine beliebte Alternative zum klassischen Sparbuch sowie anderen Anlagemöglichkeiten. Die vorliegende Masterarbeit wird für die Kooperationspartnerin Schachner & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG verfasst. Die Kanzlei Schachner & Partner wird vermehrt von Klient*innen beauftragt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu ermitteln und eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Die Klient*innen handeln überwiegend auf ausländischen Depots, weswegen die erzielten Kapitalerträge keine Endbesteuerungswirkung entfalten und auf dem Weg der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen setzt ein umfangreiches Fachwissen auf Basis gesetzlicher Bestimmungen sowie diverser Richtlinien voraus. Zusätzlich erfordert die Ermittlung eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation. Die Ermittlung erfolgt derzeit individuell und ist aufgrund der fehlenden Standardisierung in der Berechnung und Dokumentation mitunter fehleranfällig. Für die Klärung der Problemstellung müssen im ersten Arbeitsschritt die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet und die korrekte Besteuerung der praxisrelevanten Anlageformen im Detail geklärt werden. Im Anschluss muss die Hauptforschungsfrage, wie ein automatisationsgestütztes Tool zur Berechnung und Dokumentation der Einkünfte aus Kapitalvermögen erstellt werden kann, um die Kooperationspartnerin Schachner & Partner bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen künftig unterstützen zu können, geklärt werden. Das Ergebnis dieser Arbeit ist die Konzeptionierung eines Tools zur automatisationsgestützten Berechnung und Dokumentation der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für die Konzeptionierung werden im ersten Arbeitsschritt die theoretischen Rahmenbedingungen zur Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen elaboriert. Im Anschluss erfolgt die Auseinandersetzung mit der steuerlichen Behandlung der – für die Kooperationspartnerin Schachner & Partner – praxisrelevanten Anlageformen. Auf Basis der – im Theorieteil erarbeiteten – Erkenntnisse erfolgt die Konzeptionierung des Tools, das anschließend validiert wird. Im Rahmen dieses Validierungsprozesses können zusätzliche Optimierungspotentiale identifiziert werden, die anhand einer kritischen Reflexion präsentiert werden.
Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen hat aufgrund der fehlenden Rechtsvorschriften bislang zu Rechtsunsicherheiten für InvestorInnen geführt. Der Gesetzgeber hat durch die Ökosoziale Steuerreform 2022 erstmalig Regelungen geschaffen, welche die Besteuerung von Kryptowährungen im Detail behandeln. Die Neuartigkeit dieser Regelungen sowie die geringen Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit einer näheren Betrachtung dieser Thematik. Der wissenschaftliche Nutzen vorliegender Masterarbeit besteht darin, die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Ökosozialen Steuerreform 2022 auf österreichische PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen zu beleuchten. Im theoretischen Teil wurde die relevante Fachliteratur zum Thema Kryptowährungen inklusive zentraler Fachbegriffe analysiert. Im Fokus stand die Betrachtung der neuen Rechtsvorschriften für die Besteuerung von Kryptowährungen. Die sich daraus ergebenen Unklarheiten sowie Stolperfallen für PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen wurden dargelegt. Aufbauend auf der theoretischen Reflexion wurden mit Hilfe von leitfadengestützten Interviews Erfahrungswerte sowie Fachkenntnisse der befragten ExpertInnen erhoben. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung von Kryptowährungen große Auswirkungen auf österreichische PrivatanlegerInnen hat; beginnend mit der Definition von Kryptowährungen iSd § 27b Abs 4 EStG, die Fragen offenlässt und steuerliche Beurteilungen erschwert. Daneben auch die verspätete KESt-Abzugsverpflichtung, wodurch PrivatanlegerInnen ihre Einkünfte aus Kryptowährungen in gewissen Fällen selbst veranlagen müssen. Neben diesen ausgewählten Herausforderungen ist ersichtlich, dass die neuen Rechtsvorschriften für PrivatanlegerInnen von Kryptowährungen auch positiv zu sehen sind. Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 gibt es erstmalig spezifische Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen, wodurch die Rechtssicherheit in diesem Bereich erhöht wurde. Bei genauerer Analyse sind Detailaspekte dieser neuen Rechtsvorschrift kritisch zu sehen, im Großen und Ganzen handelt es sich jedoch um eine gelungene und durchdachte Gesetzesänderung.
Der Kooperationspartner der vorliegenden Arbeit ist die Granit Holding GmbH mit Unternehmenszentrale in Graz und beschäftig über 2.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Derzeit bestehen Optimierungspotenziale im Bereich des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Die aktuell vorherrschende Kontrollaktivität ist das VierAugen-Prinzip. Diese Kontrollmaßnahme ist für ein Unternehmen dieser Größe unzureichend, wodurch ein klarer Bedarf für die Einführung von weiteren Kontrollmaßnahmen besteht. Die Problemstellung der Arbeit ist die Klärung der Frage, welche Adaptierungen bei der Durchführung der Prozesse und Teilprozesse durchgeführt werden sollten, um das derzeitige IKS weiterzuentwickeln und zu verbessern. Um diese Frage zu klären, werden im ersten Schritt die Prozesse der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung erhoben, es erfolgt eine Erhebung der Prozesse mittels mündlicher, offener Befragung der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Anschließend wird das derzeitige IKS beim Kooperationspartner anhand der Komponenten des COSO-Modells dargelegt und eine Risiko-Kontroll-Matrix erstellt. Abschließend werden Handlungsempfehlungen nach den COSOKomponenten erarbeitet und Verbesserungsvorschläge für die Prozesse der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung dargelegt. Im Rahmen der Arbeit konnte festgestellt werden, dass neben Teilprozessen ohne Änderungsbedarf auch Prozesse mit klarem Verbesserungsbedarf vorhanden sind. Insbesondere das Kundenmahnwesen, der zeitlich fordernde monatliche Buchungsschluss und das teilweise Fehlen von klar zugewiesenen Aufgabengebieten für Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen bedürfen Adaptierungen und Umgestaltungen. Zur Verbesserung des IKS ist zu empfehlen, die aufgrund der Risiko-Kontroll-Matrizen erarbeitenden Risiken in die empfohlen Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen im Unternehmen zu integrieren. Durch die Umsetzung der erarbeitenden Handlungsempfehlungen im Bereich Kontrollumfeld, Information und Kommunikation kann das Arbeitsumfeld gestärkt werden. Mit Ausblick auf die Zukunft wird an der Umsetzung eines Excel-Tools gearbeitet, welches den Prozess der Abwicklung der Kundenmahnungen vereinfachen und zeitlich effizienter gestalten soll. Weiters wird an einem monatlichen Newsletter gearbeitet, welcher zur Stärkung der internen Kommunikation beitragen soll.
Als Fonds können Finanzinstrumente angesehen werden, mit welchen die Investoren im Kollektiv in verschiedenste Wertgegenstände investieren. Die Veranlagungsmöglichkeiten sind dabei nicht auf Wertpapiere begrenzt. Es gibt auch Fonds, die in Immobilien oder sonstige Wirtschaftsgüter investieren. Die unterschiedlichen Fondstypen kann man anhand ihres Veranlagungsschwerpunkts differenzieren und zu einander abgrenzen. Trotz der eher mäßigen Ausgestaltung des österreichischen Kapitalmarkts, sind Fondsgebilde die beliebtesten Finanzinstrumente der Österreicher. Als Problem erweist sich dabei neben der grundsätzlichen Komplexität eines Fonds vor allem die Besteuerungssystematik von Einkünften aus Fonds. Das hat bei Spezialfragen zur Folge, dass zu deren Beantwortung mangels fundierter Kenntnisse umfangreiche Recherchen von Nöten sind, die zeitintensiv sind und damit einhergehend viele Ressourcen beim Kooperationspartner binden. Der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Aufarbeitung der Besteuerungssystematik von Fonds und die steuerliche Behandlung der Einkünfte bei natürlichen und juristischen Personen. Neben der grundlegenden theoretischen und normativen Einteilung von Fondsgebilden wurden insbesondere die steuerpflichtigen Ertragsverwendung von Fonds thematisiert. Der Besteuerungsprozess beinhaltet dabei beispielsweise die Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes, die Restriktionen bei der Verlustverrechnung oder auch die Abgeltungswirkung bei Fondserträgen. Das Ziel der Arbeit war die Ausarbeitung einer FAQ Rubrik, welche den Mitarbeitern als Hilfestellung in der praktischen Anwendung und zur Beantwortung von speziellen Fragestellungen dient. Die erarbeiteten Erkenntnisse wurden in thematisch gegliederte Fragestellungen zusammengefasst, welche als FAQs im Anhang dargestellt werden. Im Output wurden die theoretischen Grundlagen zum Besteuerungsprozess sowie reale Beispiele bezüglich der speziellen Problematiken verarbeitet. Dieser Praxisoutput soll zu einer effizienten Arbeitsweise der Mitarbeiter beitragen, sowie dem Kooperationspartner als Schulungsmaterial dienen, damit das Knowhow im täglichen Betrieb gefestigt wird. Dieses Ziel wurde erreicht, indem die theoretischen Grundlagen sowie die Besteuerungssystematik mittels Literaturrecherche herausgearbeitet wurden.
Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erfolgte eine Reformierung des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Die Novellierung der Rechnungslegungsvorschriften brachte für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor allem im Bereich der Bilanzierung von latenten Steuern gravierende Änderungen mit sich. Der Kooperationspartner, ein expandierendes internationales Familienunternehmen mit sieben Tochterunternehmen und Hauptsitz in der Steiermark, steht vor der Herausforderung, die Bilanzierung von latenten Steuern nach den geänderten Gesetzesvorschriften zu implementieren. Die Masterarbeit zeigt auf, wie die geänderten Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die latenten Steuern im Einzelabschluss des Kooperationspartners konkret anzuwenden sind. Des Weiteren werden die Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem RÄG 2014 behandelt. Dabei werden die Auswirkungen von allfälligen Wahlrechten beschrieben und dem Kooperationspartner entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die genannten Ziele wurden mittels einer deduktiv-theoretischen sowie einer induktiv-empirischen Auseinandersetzung erreicht. Bei der erstgenannten Methode wurde die Richtigkeit der Theorie am Beispiel des Kooperationspartners erläutert. Bei der zweitgenannten Methode wird von beobachteten Einzelfällen im Einzelabschluss auf die bilanzielle Behandlung von latenten Steuern im Konzernabschluss geschlossen. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf latente Steuern bringen weitreichende Änderungen mit sich, die den Bilanzausweis, die Bewertung sowie eine Umstellung vom Timing-Konzept auf das international gebräuchliche, bilanzorientierte Temporary-Konzept betreffen. Um die Berechnung und die Bilanzierung von latenten Steuern zu erleichtern und zu beschleunigen, wurde ein Excel-Tool konzipiert, das die Unterschiede zwischen unternehmensund steuerrechtlichen Buchwerten erkennt und die latenten Steuern automatisch berechnet. Aus einem Umgründungsvorgang beim Kooperationspartner ergaben sich nach dem RÄG 2014 passive latente Steuern, die zukünftig zu einer Steuerbelastung führen. Durch die gegebenen Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Ausübung von den in § 906 (34) UGB vorgesehenen Wahlrechten konnte die zukünftige Steuerbelastung um etwa 42 % verringert werden. Das RÄG 2014 hat jedenfalls eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Folge. Es bleibt zu hoffen, dass einzelne Unklarheiten, welche durch das RÄG 2014 entstanden sind, durch weitere Tätigkeiten des Gesetzgebers für den Rechtsanwender vollends beseitigt werden.
Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Besonderheiten der abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben und wurde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH erstellt, welches über eine auf Gastronomie und Hotellerie spezialisierte Mitarbeitereinheit verfügt. Ziel war es, den Angestellten des Unternehmens eine auf den Betrieb zugeschnittene Unterlage zur Verfügung zu stellen, welche gesammelt sämtliche Informationen über das nötige Grund- und Spezialwissen zur optimalen abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben enthält. Da der Großteil der in der Gastronomiebranche tätigen KlientInnen der Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH als EinzelunternehmerInnen angemeldet ist, liegt auf EinzelunternehmerInnen der Fokus im Bereich der Einkommensteuer. Da die Ermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG im Unternehmen nur in seltenen Fällen Anwendung findet in diesem Branchenbereich, wurde der Fokus auf die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und der Gastgewerbepauschalierung gelegt. Die Informationen beinhalten eine Vergleichserhebung im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Gastgewerbepauschalierung, wobei das Ziel der vorliegenden Arbeit auch darin besteht, Handlungsempfehlungen für eine optimale Wahl der Gewinnermittlung für Unternehmen im Gastgewerbe, welche einerseits die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder andererseits die Gastgewerbepauschalierung anwenden können, zu geben. Neben umfangreicher Literaturrecherche und -analyse zum Thema Einkommensteuer Umsatzsteuer- und Lohnabgaben mit Fokus auf die Gastronomiebranche wurden auch Daten von 15 Gastronomiebetriebe von drei aufeinanderfolgenden Jahren gesammelt. Durch vergleichende Rechnungen in Excel mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Gastgewerbepauschalierung wurde festgestellt, für welche Umsatzdimensionen sich letztere rechnet, wobei damit verknüpft weitere Berechnungen für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile vorgenommen wurden. Durch die Datenanalyse konnten für Unternehmen unterschiedlicher Umsatzstufen Handlungsempfehlungen ermittelt werden. Die Aussagekraft der Datenanalyse ist durch die geringe Anzahl der untersuchten Betriebe verringert, weswegen weitere Unternehmen analysiert werden sollten. Des Weiteren sollten die untersuchten Betriebe in den kommenden Jahren im Bereich der Ausgaben weiter beobachtet werden, um den Wirkungsgrad der Änderungen zu ermitteln.
In Österreich ist nach wie vor ein Anstieg in der Immobilienbranche zu erkennen. Der RE/MAXImmoSpiegel 2016 berücksichtigt alle im amtlichen Grundbuch registrierten Immobilienverkäufe in ganz Österreich. Im Jahr 2016 wurden 121.436 Immobilienverkäufe im Wert von 26,87 Mrd. Euro verzeichnet. Das sind um 8,3 % mehr Immobilienverkäufe als im bisherigen Rekordjahr 2015, ein Viertel mehr als 2014 und fast um die Hälfte mehr als im Jahr 2013. Der Trend sollte gemäß der RE/MAX-Experten weiterhin bestehen. Die Zukunftsprognose verspricht weiterhin einen Anstieg der Verkäufe. Aufgrund dieser Tatsache wird in dieser Masterarbeit die Veräußerung von Grundstücken behandelt. Die Masterarbeit wird für das Kooperationsunternehmen Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit beschränkter Haftung verfasst. Das Unternehmen behandelt eine Vielzahl von Immobilienverkäufen. Zusätzlich zu Beratungen des eigenen Klientenstammes werden Aufträge von Parteienvertreter immer häufiger. In diesem Sinne sind eine einheitliche Bearbeitung und Beratung bei Immobilienverkäufen vonnöten, ein Ziel, bei dessen Umsetzung die vorliegende Masterarbeit helfen soll. Das Ergebnis der Arbeit stellt ein Excel-Tool dar, mit welchem die Immobilienertragsteuer nach Eingabe der kundenspezifischen Daten automatisch berechnet wird. Die Anforderung an das Tool ist somit die Möglichkeit der Bearbeitung von vielen unterschiedlichen Themengebieten im Bereich der Immobilienertragsteuer. Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist die der Arbeit zugrundeliegende Methode die Literaturrecherche. Hierbei werden insbesondere das Einkommensteuergesetz und die Einkommensteuerrichtlinien sowie das Körperschaftsteuergesetz und die Körperschaftsteuerrichtlinien aufgearbeitet und im Excel-Tool abgebildet. Der erste Abschnitt dieser Arbeit besteht aus einem Theorieteil, der die Basis für den anschließenden praktischen Teil bildet. Anhand der erarbeiteten Theorie kann ein Konzept für die Erstellung des Excel-Tools entworfen werden. Das Excel-Tool muss sodann überprüft und die Validität des Tools bestätigt werden. Diese Überprüfung wird mithilfe der Steuerberater/innen von Feilenreiter & Co durchgeführt. Dafür werden Fallbeispiele erstellt, die von den Steuerberatern/innen berechnet werden. Dieselben Beispiele werden in das Excel-Tool eingegeben und zum Schluss werden die Lösungen verglichen. Im Zuge der Überprüfung können zusätzlich etwaige Verbesserungsmöglichkeiten des Tools identifiziert werden. Diese werden in einer kritischen Reflexion dargestellt und in weiterer Folge eingearbeitet.
