657 Rechnungslegung
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Angesichts des stetigen technologischen Fortschritts im Rechnungswesen stehen Unternehmen vor der Herausforderung, in diesem sich ständig verändernden Umfeld erfolgreich zu agieren und sich auch in Zukunft weiterzuentwickeln. Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen von Digitalisierung und Automatisierung auf die Buchhaltung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt auf der Debitorenbuchhaltung. Ziel ist das Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen, die den Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Bewältigung dieses Wandels behilflich sein sollen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde einerseits bestehende Fachliteratur analysiert und andererseits wurden qualitative, leitfadengestützte Experteninterviews durchgeführt. Anhand der strukturierten Inhaltsanalyse nach Kuckartz erfolgte die Auswertung der Daten der Interviews. Die Forschungsergebnisse belegen, dass die Einführung digitaler Technologien in der Debitorenbuchhaltung im Gesundheitswesen ein großes Potenzial bietet. Sie ermöglicht die Automatisierung von wiederkehrenden Aufgaben wie der Rechnungserstellung und der Zuordnung von Zahlungseingängen. Die Automatisierung und Digitalisierung der Debitorenbuchhaltung weist klare Vorteile auf, darunter Effizienzsteigerungen, Verbesserungen der Genauigkeit und erhöhte Transparenz. Die Umsetzung erfordert eine gründliche Planung, Schulung und Berücksichtigung von Datenschutz- und Sicherheitsaspekten. Mitarbeiter*innen müssen jedoch neue Fähigkeiten erwerben und Datenschutz bleibt ein zentrales Anliegen. Es ist empfehlenswert, verschiedene Technologien je nach Anforderungen einzelner Prozesse auszuwählen und zu kombinieren. Dabei sind eine solide Datenbasis sowie Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Sensibilität von Patientendaten unerlässlich. Überlegungen zur Anpassung der Organisationsstruktur sind zu berücksichtigen. Eine ganzheitliche Strategie, welche die Sicherheit und Transparenz gewährleistet, ist entscheidend für den Erfolg. Aus den Ergebnissen des theoretischen und empirischen Teils der Masterarbeit wurde eine Handlungsempfehlung abgeleitet. Diese kann von Gesundheitsunternehmen geprüft und im Rahmen geplanter Umstellungen angewendet werden.
Die rasant fortschreitende Digitalisierung eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten. Auch Klein- und Mittelbetriebe können von der Digitalisierung profitieren, da durch den Einsatz digitaler Technologien repetitive Tätigkeiten zunehmend von Software und KI übernommen werden können. Diese Entwicklung wirft jedoch die Frage auf, welche Chancen und Risiken die Digitalisierung im Rechnungswesen mit sich bringt. Zur Beantwortung der Hauptforschungsfrage wurde im empirischen Teil der Arbeit untersucht, in welchen Bereichen bereits eine teilweise oder vollständige Digitalisierung stattgefunden hat. Ziel dieses Teils war die Ermittlung des aktuellen Standes der Digitalisierung in den Bereichen. Des Weiteren wurden die Anforderungen und Kompetenzen von Mitarbeiter*innen und Führungskräften analysiert, um zu ermitteln, welche Qualifikationen zukünftig erforderlich sein werden, um die Digitalisierung effektiv umzusetzen. Die wissenschaftliche Methode dieser Forschungsarbeit bestand neben der Literaturrecherche in der Durchführung einer empirischen Forschung mittels Experteninterviews. In diesem Zusammenhang wurden zehn Expert*innen in leitenden Positionen im Bereich des Rechnungswesens befragt, um fundierte Erkenntnisse zur Beantwortung der Forschungsfragen zu erhalten. Die Auswertung der Interviews erfolgte mit Hilfe der Inhaltsanalyse nach Kuckartz, die eine Strukturierung in Haupt- und Subkategorien vorsieht. Als zentrale Ergebnisse sind deutliche Fortschritte im Bereich der Eingangs- und Ausgangsrechnungsprozesse zu verzeichnen. Dieser geschaffene Mehrwert in Form von Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung trägt wesentlich dazu bei, die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich die Unternehmen durch umfassende Sicherheitskonzepte und Maßnahmen zur Prävention von Cyberkriminalität gut auf die mit der Digitalisierung verbundenen Risiken vorbereitet haben. Die Digitalisierung im Rechnungswesen wird voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen. Zukünftige Entwicklungen könnten ein verstärkter Einsatz von KI oder eine noch stärkere Automatisierung sein.
Ein Versandhandelsunternehmen, das nach dem Konkurs im Jahr 2013 wieder wächst, möchte nun eine Deckungsbeitragsrechnung einführen, um die Rentabilität von Produkten und Produktgruppen überprüfen zu können. Die vor dem Sanierungsverfahren verwendete Deckungsbeitragsrechnung konnte aus verschiedenen Gründen nicht adaptiert werden. Aus diesem Grund wurden die Berechnungslogik sowie der Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung neu erarbeitet. Bei der Neugestaltung der Deckungsbeitragsrechnung wurde ein besonderes Augenmerk auf die kausale Zuordnung der Kosten zu den Produkten gelegt. Die Kostenverrechnung erfolgte auf Basis verschiedener Zuordnungsprinzipien und verschiedener Verteilungsprinzipien. Um die Kosten nach den oben genannten Grundsätzen zuordnen zu können, müssen die Kosten zunächst auf ihre Eigenschaften überprüft werden. Als Basis dienen die Kosten, welche beim Kooperationspartner angefallen sind. Darüber hinaus müssen die angefallenen Kosten anhand ihrer Variabilität bewertet werden. Anhand dieser Beurteilung werden die Kosten in weiterer Folge als variable Kosten und als Fixkosten kategorisiert. Anschließend müssen die Kosten den Kostengruppen zugeordnet werden. Dabei wird eine möglichst verursachungsgerechte Kostenverrechnung auf die Kostenträger angestrebt. So sollen beispielsweise versandhandelsspezifische Rückabwicklungskosten, welche für retournierte Waren anfallen, möglichst verursachungsgerecht zugeordnet werden. Es sollte festgelegt werden, ob und wie die Kosten den Artikeln zugeordnet werden können oder wann es sinnvoll ist, sie der Produktgruppe zuzuordnen. Wenn Kosten nicht auf Artikel- oder Warengruppenebene zugeordnet werden können, werden diese als Fixkosten in einem Block zusammengefasst. Es gilt dabei zu vermeiden, dass die Zuordnung zu den Unternehmensfixkosten erfolgt. Bezugnehmend auf den Kooperationspartner werden in dieser Arbeit auch die Schwierigkeiten aufgedeckt, die in der Praxis bei der Kategorisierung von Kosten auftreten. Die Literatur bezieht sich bei der Kategorisierung der Kosten häufig auf Industrieunternehmen. Daher musste die Anwendung der Kostenverteilung und die Erstellung der Deckungsbeitragsberechnung auf den Versandhandel übertragen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen und der strengeren oder weniger strengen Interpretation der Kostenverteilungsprinzipien sowie der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten, ist eine vollständige und eindeutige Zuordnung oft sehr schwierig bzw. nicht möglich. Schlussendlich muss in vielen Fällen ein Kompromiss eingegangen werden, welcher zwischen einer verursachungsgerechten Zuordnung, der Wirtschaftlichkeit sowie dem Informationsbedarf des Kooperationspartners liegt.
In dieser Arbeit wird geklärt, wie sich die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zwischen UGB und IFRS ausgewählter Bilanzposten unterscheiden. Dazu zählen das Sachanlagevermögen, Leasing, Finanzinstrumente, Vorräte, Rückstellungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten. Im Rahmen dieser Arbeit ist darzustellen, welche Überleitungs- und Konsolidierungsbuchungen auf Grundlage der Einzelabschlüsse nach UGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS, notwendig sind. Bezugnehmend darauf sollen die Anpassungsanforderungen für sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen übersichtlich dargestellt werden. Im Rahmen der Konsolidierung soll gezeigt werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Innenbeziehungen bzw. Transaktionen innerhalb eines Konzerns zu eliminieren und demnach, eine Unternehmensgruppe als ein einheitliches Unternehmen darzustellen. In weiterer Folge werden latente Steuern im Konzernabschluss behandelt. Dabei wird insbesondere geklärt, wie latente Steuern aus der Überleitung von UGB auf IFRS entstehen und wie diese folglich zu behandeln bzw. zu bewerten sind. Ziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, welche Auswirkungen sich im Hinblick auf das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen bei der Leder und Schuh Unternehmensgruppe durch die Anwendung der IFRS ergeben. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen UGB und IFRS zeigen sich bereits in den Grundsätzen und Zielsetzungen der beiden Rechnungslegungskonzepte. Während gemäß den IFRS eine Bewertung zum Fair Value zu erfolgen hat bzw. erfolgen kann, hat im UGB aufgrund des übergeordneten Grundsatzes des Gläubigerschutzes, eine vorsichtige Bewertung zu erfolgen. Daraus ergibt sich, dass Vermögensgegenstände aufgrund der Aufdeckung stille Reserven nach den IFRS tendenziell zu einem höheren Wert in der Bilanz angesetzt werden. Schuldposten hingegen sind, aufgrund der zentralen Stellung des Vorsichtsprinzips im UGB, im IFRS Abschluss in der Regel zu einem geringeren Wert in der Bilanz anzusetzen. Durch die durchzuführenden Überleitungsbuchungen ergeben sich zusätzliche Differenzen zwischen ausgewiesenem Buchwert und steuerlichem Wertansatz, wodurch zusätzliche Steuerlatenzen im Rahmen der Überleitung auf die Handelsbilanz II anzusetzen sind, welche mit dem jeweiligen lokalen Steuersatz zu bewerten sind. Die Konzernabschlussanalyse zeigt, dass durch die Anwendung der IFRS, das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen, erheblich verändert werden. Dies ist insbesondere auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 sowie die Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen.
Die Rechnungslegungspraxis stellt mittlerweile hohe Ansprüche an die Bilanzierung latenter Steuern. Speziell im Kooperationsunternehmen erweist sich die Bilanzierung latenter Steuern und das darauffolgende Berichtswesen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene als äußerst aufwendig und kompliziert. Grund dafür ist, dass die Informationen für das Berichtswesen latenter Steuern im Unternehmen mittels eines komplexen VBA-programmierten Excel-Sheets erhoben und berechnet werden. Im Fokus der vorliegenden Masterarbeit steht die praktische Erstellung einer Handlungsempfehlung für ein verlässliches und zeitgerechtes Reporting mit dem im Unternehmen befindlichen SAP S4/HANA. Ziel ist es, das im Unternehmen verwendete SAP S4/HANA zur Bilanzierung latenter Steuern zu beleuchten. Zurzeit werden die einzelnen bilanziellen Vorgänge für die internationale Rechnungslegung in VBA-programmierten Excel-Sheets abgebildet. Die Problemstellung beschäftigt sich damit, wie das S/4 HANA aufgebaut sein muss, um latente Steuern unter Einhaltung der gesetzlichen und konzerninternen Vorgaben bilanzieren und in weiterer Folge berichten zu können. Um die zentralen Forschungsfragen untersuchen und beantworten zu können, müssen zunächst die theoretischen, gesetzlichen, nationalen und internationalen Bestimmungen latenter Steuern mittels Literaturrecherche erhoben werden. Weiters werden eine Berichtsanalyse des im Konzern verwendeten Reportingtools „Business Planning and Consolidation“ durchgeführt und die latenten Steuerfälle des Unternehmens mittels der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung auf ihre Vollständigkeit überprüft. Mit dem Kooperationspartner wurde eine verschriftlichte Handlungsempfehlung als Praxisout vereinbart, welche am Ende der Arbeit ausformuliert und mittels eines Praxisbeispiels dargestellt wird. Das Praxisbeispiel stellt eine maßgeschneiderte Lösung für den Kooperationspartner dar, welche auf Basis eines Interviews mit dem Leiter des Finanzwesens und unter Einhaltung der dadurch erhobenen Vorgaben skizziert werden konnte. Im Interview wurden zwei Lösungsansätze zur Umsetzung der parallelen Rechnungslegung vorgestellt, wobei der Ansatz der Kontenlösung in der Handlungsempfehlung ausgeführt wurde. Theoretisch und praktisch wurde das SAP S4/HANA wie es sich aktuell beim Kooperationspartner in Verwendung befindet, beleuchtet. In der Masterarbeit selbst wird weder eine Implementierung von speziellen Customizing-Lösungen durchgeführt, noch werden Fiori Apps, Cloud-basierte Lösungen, zusätzliche SAP-Module oder andere optionale Möglichkeiten, welche zusätzlich im SAP migriert werden müssten, für die Bilanzierung und das Berichtswesen latenter Steuern, in Betracht gezogen.
Seit 2014 ist der Internationale Accounting Standard Board (IASB) mit einer Überarbeitung des IAS 1 beschäftigt. Letzterer definiert in der jetzigen Form zahlreiche Begriffe nicht und lässt den erstellenden Unternehmen teilweise zu großen Freiraum bei der Gestaltung des Jahresabschlusses. Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB einen Exposure-Draft, dessen Vorschläge den IAS 1 ersetzen und einen neuen IFRS-Standard (IFRS 1) bilden sollen. Der Fokus des Exposure-Drafts liegt auf der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese soll vergleichbarer werden und relevantere Informationen liefern. Allerdings enthält der Draft auch Änderungen zu weiteren Teilen des Jahresabschlusses und verändert teilweise ebenso andere IFRS/IAS-Standards. Ziel dieser Arbeit ist es, die Ziele und neuen Regelungen des Exposure-Drafts zu beschreiben sowie die Schwachstellen der Neuerungen aufzuzeigen. Zusätzlich soll geklärt werden, welche Konsequenzen die neuen Vorschläge für Unternehmen haben, ob die Ziele der Erstellenden des Exposure-Drafts durch ihn erreicht werden und wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis aussieht. Um die Fragen zu beantworten, wurden 41 Kommentare von europäischen Unternehmen zum Exposure-Draft qualitativ analysiert. Die Ergebnisse daraus verdeutlichen, dass die neuen Regelungen umfangreich sind und zahlreiche Schwachstellen besitzen. Wenn die Vorschläge des Exposure-Drafts in der jetzigen Form umgesetzt würden, kämen auf Unternehmen ein großer Mehraufwand und erhebliche Kosten zu. Das Ziel, einen vergleichbareren und transparenteren Jahresabschluss zu erstellen, der relevantere Informationen liefert, wurde nicht erreicht, denn die Vorschläge des Exposure-Drafts besitzen zahlreiche Möglichkeiten, wie relevante Informationen verloren gehen können und Teile des Jahresabschlusses an Vergleichbarkeit einbüßen. Die Kosten der Umsetzung der neuen Regelungen übersteigen in der jetzigen Form bei weitem den Nutzen.
Diese Arbeit befasst sich mit der Konzipierung eines für den Kooperationspartner, der Fidas Graz Steuerberatung GmbH, optimierten und im höchstmöglichen Grad digitalisierten Jahresabschlusserstellungsprozesses. Die aus der Arbeit resultierende Vorlage zur monatlichen Berichterstattung an die Geschäftsführung des Kooperationsunternehmens dient als Grundlage für zukünftige Berichterstattungen und gibt Aufschluss über den aktuellen Stand des Prozesses bei den einzelnen KlientInnen, den damit verbundenen Fristen, den aktuellen Digitalisierungsgrad sowie die Effizienzsteigerung durch die Implementierung. Die zentrale Problemstellung der Arbeit, die Entwicklung eines Vorschlages zu einem einheitlichen Jahresabschlusserstellungsprozess, wurde mithilfe von Literaturrecherche, den quantitativen Forschungsmethoden Fragebogen und Sekundäranalyse und in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsunternehmen gelöst. Zunächst befasst sich diese Arbeit mit der Erhebung des bisherigen Jahresabschlusserstellungsprozess beim Kooperationspartner um darauf aufbauend den optimierten Prozess zu erstellen. Es konnte herausgefunden werden, dass bisher keine klaren Zuständigkeiten definiert wurden, weshalb auch keine klare Abfolge der einzelnen Prozessschritte erkennbar war. Der optimierte Prozess beinhaltet u.a. die fest definierten Zuständigkeiten und stellt die zeitliche Abfolge der Prozessschritte dar. Für die Durchführung und der darauf aufbauenden Überprüfungsmöglichkeit bedarf es einer Checkliste, welche zur Unterstützung der digitalen Umstellung des Prozesses hilft, und einer für sämtliche MitarbeiterInnen zugänglichen KlientInnenliste, welche den aktuellen Stand der Jahresabschlusserstellungsprozesse wiedergibt. Mittels Sekundäranalyse wird der aktuelle Stand der Digitalisierung erhoben. Unter Berücksichtigung der definierten Parameter für die Analyse konnte festgestellt werden, dass der überwiegende Teil der KlientInnen einen für den Kooperationspartner nicht ausreichenden Digitalisierungsgrad aufweist. Anschließend wurde der optimierte Jahresabschlusserstellungsprozess bei drei ausgewählten KlientInnen implementiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse analysiert. Die ausgewählten KlientInnen weisen nach der Implementierung die für den Kooperationspartner höchstmögliche Digitalisierungsstufe auf. Bei allen drei KlientInnen konnte eine Effizienzsteigerung gemessen werden, weshalb die Implementierung des optimierten Prozesses beim Kooperationspartner empfehlenswert ist. Darauf aufbauend wurde die Vorlage für eine monatliche Berichterstattung entwickelt. Diese Arbeit und die damit verbundene Vorlage zur Berichterstattung setzen das kontinuierliche Befüllen der zur Verfügung gestellten KlientInnenliste sowie eine ordentliche Leistungserfassung der MitarbeiterInnen voraus.
Aufgrund des großen Wettbewerbsdrucks hat das Tischlereiunternehmen Ligneal e.U. sein Geschäftsfeld um einen Dienstleistungsbereich erweitert und kann dadurch ein stetiges Wachstum verzeichnen. Allerdings bleibt der Preisdruck in der Branche weiterhin hoch, wodurch die Durchsetzung von kostendeckenden Preisen erschwert wird. Darüber hinaus setzt dem Unternehmen der Fachkräftemangel zu, was sich durch erhöhten Fremdbezug äußert. Ein gutes Bewusstsein für die Kostenstruktur ist notwendig, um langfristig am Markt bestehen zu können. Daher ist das Ziel dieser Arbeit die Einführung eines Kostenrechnung-Tools als Unterstützungsinstrument für ausgewählte betriebliche Entscheidungen. Für die Erstellung dieses Tools ist es notwendig sich zuerst mit der Literatur auseinanderzusetzen und darauf bei der Umsetzung aufzubauen. Als Basis für die Erstellung der unternehmensspezifischen Kostenrechnung werden die Daten des Unternehmens herangezogen, die vom Unternehmer zur Verfügung gestellt oder mittels Befragung ermittelt wurden. Eine einfache Handhabung und leichte Anpassungsfähigkeit sind Voraussetzung. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein Kostenrechnungs-Tool, das aus den Aufwänden der Buchhaltung die Kosten überleitet, neutrale Aufwendungen ausscheidet und notwendige kalkulatorische Kosten ermittelt. Diese Kosten werden anschließend auf die Kostenstellen verteilt, um Zuschlagsund Stundensätze des Unternehmens zu ermitteln, die für die Kalkulation und Entscheidungsfindung benötigt werden. Kalkulations- und Kostenträgererfolgsrechnungsschemen werden zusätzlich aufgestellt und anhand von Beispielen durchgerechnet. Ein besonderes Augenmerk wird in der Arbeit auf den Dienstleistungsbereich des Unternehmens gelegt, da das ursprünglich für die Industrie konzipierte Kostenrechnungssystem darauf angepasst werden muss. Dieses Tool hilft der Geschäftsführung dabei, Entscheidungen bezüglich Preise und Preisuntergrenzen, Weiterführung oder Schließung von unrentablen Geschäftsbereichen sowie Eigenfertigung oder Fremdbezug zu treffen. Das Kostenrechnungs-Tool stellt nur den ersten Schritt für das, für die Steuerung des Unternehmens, notwendige operative Controlling dar. Zusätzlich wären Planungsrechnungen, Prozessanalysen und/oder die Einführung eines Projektcontrollings zu empfehlen.
Ein einheitlicher, klar definierter Konsolidierungsprozess ermöglicht die effiziente und schnelle Erstellung des Konzernberichtswesens. Speziell in mehrstufigen Konzernen können durch die wirkungsvolle Gestaltung des Konsolidierungsablaufes Ressourcen eingespart werden und dem Management zeitnah Informationen für Entscheidungsgrundlagen geliefert werden. Diese Masterarbeit wurde in Kooperation mit der Liaunig Industrieholding AG erstellt um im Rahmen der Umstellung von MS Excel-basierten Berichten auf eine teilautomatisierte Konsolidierungssoftware, den Cognos Controller, den vorhandenen Konsolidierungsprozess effizienter zu gestalten. Das Ziel der Arbeit ist die Gestaltung eines effizienten Konsolidierungsablaufes und die Erstellung eines Konsolidierungshandbuches, in dem die einzuhaltenden Regelungen im Zusammenhang mit dem neuen Prozess erfasst werden und so den Teilnehmern der Konsolidierung zur Verfügung gestellt werden können. Der bestehende Konsolidierungsprozess wird in der Arbeit durchleuchtet, wobei die Schwachstellen aufgedeckt werden sollen. Außerdem werden die Prozesskosten und die Durchlaufzeit der Konsolidierung ermittelt, um in weiterer Folge eine Gegenüberstellung mit den Kosten und dem Zeitbedarf des neu konzipierten Prozesses zu ermöglichen. In der Arbeit wird die Entscheidung über die Vorteilhaftigkeit der zur Auswahl stehenden Konsolidierungsmethoden, der Stufen- bzw. Simultankonsolidierung mittels eines detaillierten Scoring-Verfahrens getroffen. Es wird festgestellt, dass die Vorteile der Simultankonsolidierung in den niedrigeren Prozesskosten und der deutlich geringeren Prozessdurchlaufzeit bestehen. Dadurch, dass die Stufenmethode einen deutlich detaillierteren Informationsmehrwert für das Management erzeugen kann, wird die Einführung des Cognos Controllers nach den Regeln der Stufenkonsolidierung beschlossen. Der weitere Teil der Arbeit basiert auf der Entscheidung für die vorteilhaftere Konsolidierungsmethode der LIAG Group. Die Arbeitsweise des Cognos Controllers nach den Regeln der Stufenkonsolidierung ist ein wesentlicher Faktor für die Gestaltung des Konsolidierungshandbuches. In diesem werden die Grundregeln und Definitionen des Konsolidierungsprogrammes erläutert. Des Weiteren wird der neue Konsolidierungsprozess mit den durchzuführenden Tätigkeiten im Cognos Controller beschrieben. Zuletzt erfolgte die Koppelung der Arbeitsweise des Konsolidierungsprogrammes mit den zu beachtenden Konsolidierungsregeln, wodurch das Handbuch eine ausführliche Unterlage zur Bedienung des Cognos Controllers darstellt.
Optimierung von Dienstleistungsverrechnungen im Konzern am Beispiel der Energie Steiermark AG
(2019)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Verrechnungspreisen für Dienstleistungen bei der Energie Steiermark AG. Der Kooperationspartner ist eines der größten Energieversorgungsunternehmen Österreichs und durch dessen dezentrale Organisation im In- und Ausland ergibt sich eine Vielzahl von konzerninternen Leistungsverrechnungen. Durch die Veröffentlichung neuer Vorschriften der OECD, einer wesentlichen Umstellung in der Kostenrechnung und den unterschiedlichen Anwendungsbereichen der Verrechnungspreise für Dienstleistungen im Unternehmen gilt es zu evaluieren, ob die derzeit verwendeten Verrechnungspreise im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Vorschriften stehen und ebenfalls für betriebswirtschaftliche Steuerungszwecke geeignet sind. Im Zuge dieser Arbeit gilt es deshalb zu eruieren, ob die durch ein mehrfach gestaffeltes System ermittelten Verrechnungssätze auch als Eigenleistung im Zusammenhang mit selbst erstellten Anlagegütern aktiviert werden dürfen. Ein weiterer Fokus liegt in der grundsätzlichen Verrechenbarkeit von zentralen Dienstleistungen an rechtlich selbstständige Unternehmen des Konzerns im Einklang mit den Vorschriften der OECD. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften ist ebenfalls die betriebswirtschaftliche Erfolgszuweisung zu den einzelnen Bereichen im Unternehmen, welche mit Hilfe dieser Verrechnungssätze angestrebt wird, zu beachten. Zur Erreichung der Zielsetzung ist neben der Behandlung der Verrechnungspreise aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Perspektive die Erhebung der gegenwärtigen Situation im Unternehmen notwendig. Die Analyse führt zum Ergebnis, dass geringwertige Abweichungen zu den gesetzlichen Vorschriften gegeben sind, welche jedoch aufgrund von unzureichender Wesentlichkeit keine Auswirkung auf die Verrechnungen im Konzern haben. Verschiedene Umstrukturierungen im Konzern würden diese Auswirkungen jedoch erhöhen. Deshalb wird im Zuge dieser Arbeit eine Alternative zur Optimierung der Dienstleistungsverrechnungen erarbeitet, wofür eine Gruppendiskussion mit MitarbeiterInnen im Unternehmen durchgeführt wird. Durch diese Adaption der Verrechnungsätze für Dienstleistungen kann neben einer gesetzlich korrekten Aktivierung ebenfalls weiterhin die Erfolgszuweisungsfunktion zu den einzelnen Bereichen im Unternehmen gewährleistet werden. Für die derzeitige Unternehmenskonstellation sind diese Anpassungen zwar von geringer Bedeutung, aber um für mögliche künftige Veränderungen gerüstet zu sein geben diese Ergebnisse begründeten Anlass, die dargestellte Optimierung einzuführen.
Die korrekte Preiskalkulation von angebotenen Gütern oder Dienstleistungen zählt seit jeher zu den Aufgaben von Unternehmerinnen und Unternehmern bzw. Führungskräften. Um diese Aufgabe zu bewerkstelligen, stellt die betriebliche Kostenrechnung ein breites Spektrum an Instrumenten zur Verfügung – die Prozesskostenrechnung ist eines davon. Dieses Instrument wurde im Kooperationsunternehmen konzipiert, da im Zuge des unternehmerischen Wachstums der vergangenen Jahre eine exakte Preisermittlung unerlässlich wurde. Bei dem Kooperationsunternehmen handelt es sich um die Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH., die im Jahr 2010 als Tochterunternehmen der Steiermärkischen Sparkasse gegründet wurde und für die Finanzierungsabwicklung des Konzerns verantwortlich ist. Die Prozesskostenrechnung verspricht in der Theorie unter anderem eine realitätsnahe Verrechnung von Gemeinkosten. Die Anwendung bzw. Konzeption setzt jedoch grundlegende und unterstützende Vorbereitungen voraus. So sind bspw. jene Tätigkeiten zu erheben, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Da man sich im Kooperationsunternehmen einer Weiterentwicklung der klassischen Prozesskostenrechnung, dem Time-Driven Activity-Based Costing bedient, ist außerdem eine Ermittlung der Bearbeitungszeiten der erhobenen Tätigkeiten erforderlich. Im Rahmen von qualitativen Interviews wurden die vom Management geplanten Anwendungsbereiche sowie die Anforderungen an das zu konzipierende Kostenrechnungsinstrument erhoben. Als Unterstützung bei der Kalkulation wurde mittels MS Excel ein Tool erstellt, welches eine effiziente und einfache Preisermittlung gewährleistet. Das Ergebnis der Tätigkeitsanalyse ist eine Prozessdatenbank. Diese wird entsprechend der Prozesshierarchie: Leistung-Service-Tätigkeit gegliedert. Ferner wurden für die Tätigkeiten Sollzeiten definiert, um abschließend mittels Multiplikation mit einem ermittelten Kostensatz die Prozesskostensätze der Services berechnen zu können. Insgesamt eignet sich die Prozesskostenrechnung besonders zur Kalkulation von Prozessen, die repetitive Merkmale und geringe Entscheidungsspielräume aufweisen. Durch die, gegenüber der traditionellen Zuschlagskalkulation, realitätsnäheren Verrechnung von Gemeinkosten kann die Kostentransparenz erhöht werden. Nachteile des Instruments resultieren aus dem teils erheblichem Aufwand, der für die Konzeption erforderlich ist sowie der Tatsache, dass sich das Instrument ausschließlich für langfristige Entscheidungen eignet.
Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erfolgte eine Reformierung des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Die Novellierung der Rechnungslegungsvorschriften brachte für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor allem im Bereich der Bilanzierung von latenten Steuern gravierende Änderungen mit sich. Der Kooperationspartner, ein expandierendes internationales Familienunternehmen mit sieben Tochterunternehmen und Hauptsitz in der Steiermark, steht vor der Herausforderung, die Bilanzierung von latenten Steuern nach den geänderten Gesetzesvorschriften zu implementieren. Die Masterarbeit zeigt auf, wie die geänderten Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die latenten Steuern im Einzelabschluss des Kooperationspartners konkret anzuwenden sind. Des Weiteren werden die Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem RÄG 2014 behandelt. Dabei werden die Auswirkungen von allfälligen Wahlrechten beschrieben und dem Kooperationspartner entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die genannten Ziele wurden mittels einer deduktiv-theoretischen sowie einer induktiv-empirischen Auseinandersetzung erreicht. Bei der erstgenannten Methode wurde die Richtigkeit der Theorie am Beispiel des Kooperationspartners erläutert. Bei der zweitgenannten Methode wird von beobachteten Einzelfällen im Einzelabschluss auf die bilanzielle Behandlung von latenten Steuern im Konzernabschluss geschlossen. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf latente Steuern bringen weitreichende Änderungen mit sich, die den Bilanzausweis, die Bewertung sowie eine Umstellung vom Timing-Konzept auf das international gebräuchliche, bilanzorientierte Temporary-Konzept betreffen. Um die Berechnung und die Bilanzierung von latenten Steuern zu erleichtern und zu beschleunigen, wurde ein Excel-Tool konzipiert, das die Unterschiede zwischen unternehmensund steuerrechtlichen Buchwerten erkennt und die latenten Steuern automatisch berechnet. Aus einem Umgründungsvorgang beim Kooperationspartner ergaben sich nach dem RÄG 2014 passive latente Steuern, die zukünftig zu einer Steuerbelastung führen. Durch die gegebenen Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Ausübung von den in § 906 (34) UGB vorgesehenen Wahlrechten konnte die zukünftige Steuerbelastung um etwa 42 % verringert werden. Das RÄG 2014 hat jedenfalls eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Folge. Es bleibt zu hoffen, dass einzelne Unklarheiten, welche durch das RÄG 2014 entstanden sind, durch weitere Tätigkeiten des Gesetzgebers für den Rechtsanwender vollends beseitigt werden.
Durch die Abspaltung von Teilbereichen in eigenständigen 100%ige Tochtergesellschaften wurde eine Unternehmensgruppe geschaffen. In der Unternehmensgruppe bilden die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften die Basis für den in weiterer Folge zu erstellenden Konzernabschluss. Per Gesetz ist für die Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden einzelner Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss, die Verwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Muttergesellschaft obligatorisch. Da in der Unternehmensgruppe keine internen Vorgaben zur Behandlung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Wertermittlung erfolgten, traten Bewertungsinkonsistenzen bei der Erstellung des vergangenen Abschlusses auf, welche zu einer Verzögerung der Wirtschaftsprüfung führte. Zur zukünftigen Gewährleistung der Bilanzierungs- und Bewertungskonsistenz innerhalb der Unternehmensgruppe, werden ausgewählte Bilanzierung-, Bewertung- und Wertermittlungsfragen vereinheitlicht sowie Dokumentationsunterlagen für das Kooperationsunternehmen erstellt. Dabei wird das Ziel verfolgt, allen am Abschluss mitwirkenden Personen einheitliche Vorschriften und Dokumentationsunterlagen zu ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie der Wertermittlung, nach österreichischer Rechtslage, zur Verfügung zu stellen. Zur Identifikation der zu behandelten Themen wurde ein Workshop beim Kooperationspartner durchgeführt sowie der Prüfbericht des letzten Abschlusses analysiert, und Anmerkungen vom zuständigen Wirtschaftsprüfer wurden eingeholt. Das Ergebnis zeigt, dass es im Speziellen eine Vereinheitlichung und Dokumentation von Sachanlagevermögen, unfertige und fertige Erzeugnisse, Forderungen und sonstige Rückstellungen bedarf. Zu den erhobenen Themengebieten erfolgt eine wissenschaftlich fundiert Aufbereitung der Theorie. Zur Abhandlung der theoretischen Abschnitte wird auf Fachliteratur, Kommentarliteratur, Fachartikel sowie Gesetzestexte zurückgegriffen. Die Ergebnisse werden in dieser Arbeit zusammengefasst dargestellt und dienen den Mitarbeitern als Nachschlagewerk bei der Erstellung des Abschlusses. Ergänzend zur theoretischen Aufbereitung wurden je Themengebiet, entweder Excel-basierende Checklisten, Dokumentationsblätter oder ein Berechnungstool erstellt. Somit ist für zukünftige Abschlüsse die Bewertungs- und Bilanzierungskonsistenz gewährleistet. Die Arbeit wurde auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage erstellt und hat dementsprechend nach dieser ihre Gültigkeit. Bei zukünftigen Gesetzesänderungen ist eine Überprüfung der Arbeit auf bestehende Rechtsgültigkeit, vom Kooperationspartner, vorzunehmen. Gegebenenfalls bedarf es Adaptierungen der konzipierten Praxisunterlagen an eine zukünftig geltende Rechtslage.
Mit den neuen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation durch die nationale Gesetzgebung und dem BEPS Aktionsplan 13, rückt neben dem Reporting, die Verrechnungspreisgestaltung in den Fokus von Unternehmensgruppen. Im Rahmen der Masterarbeit wird die optimale Vorgehensweise zur Verrechnungspreisermittlung für Kostenrechnungsleistungen festgelegt und notwendige Änderungen der aktuellen Konzernumlage der Gebrüder Weiss GmbH ermittelt. Betreffend die Verrechnungspreisdokumentation werden erforderliche Änderungen der aktuellen Dokumentation identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports formuliert. Verrechnungspreise für Kostenrechnungsleistungen sind mittels indirekter Konzernumlage zu ermitteln. Die notwendigen Änderungen der aktuellen Konzernumlage, die mittels Soll-Ist-Vergleich identifiziert wurden, umfassen ua die Aktualisierung der Leistungen und Leistungsempfänger, der Ausschluss von nicht verrechenbaren Kosten und der Aufschlag eines Gewinnes. Die Umlagemasse steigt dadurch um insgesamt 14.175 EUR und die Allokation der Masse ändert sich um durchschnittlich 72 %, weshalb die ermittelten Verrechnungspreise stark von den aktuellen Verrechnungspreisen abweichen. Für Dienstleistungen auf Abruf, wie Betreuungsleistungen vor Ort, ist grundsätzlich eine spezifische Verrechnungspreisermittlung vorzunehmen. Eine Abweichungsanalyse der Verrechnungspreise bei Verrechnung als Normalleistung und als Dienstleistung auf Abruf ergab, dass große Unterschiede zwischen den beiden Verrechnungsarten bestehen. Zur Vermeidung eines Mehraufwandes wird die Verrechnung als Normalleistung mit gesonderter Verrechnungspreisermittlung für die Bereitstellung und Inanspruchnahme empfohlen. Zur Erfüllung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation sind ein Master und Local File und ein Country-by-Country Report aufzustellen. Für die Erstellung des Master und Local File sind umfassende Änderungen und Ergänzungen der aktuellen Dokumentation notwendig. Für die Aufstellung des Country-by-Country Reports wird in der Einführungsphase die Festlegung der Zuständigkeiten, des Umfanges sowie die Erstellung eines Handbuches empfohlen. In der Dokumentationsphase wird angeraten die Datenerhebung auf Tochterebene und Abschlussarbeiten auf Mutterebene vorzunehmen. In weiterer Folge sind die ermittelten Änderungen der Verrechnungspreisermittlung aufzunehmen und auf ähnliche Leistungen auszuweiten. Zur Erfüllung der Dokumentationsvorschriften sind die Änderungen der aktuellen Dokumentation vorzunehmen und die Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports umzusetzen. Die Entwicklungen bei der Gebrüder Weiss GmbH zeigen, dass die neuen Dokumentationsvorschriften eine stärkere Fokussierung auf die Verrechnungspreisthematik bewirkt haben und der erste Schritt zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen getan wurde.
Magna Steyr in Graz, als Teil des internationalen Konzerns Magna International, ist hinsichtlich Ergebnisrealisierung mit österreichischem und mit US-amerikanischem Recht sowie mit den IFRS konfrontiert. Dies gilt auch für das Engineering, als rechtlich selbständigem Unternehmensbereich der Magna Steyr und Kooperationspartner dieser Arbeit. Im Wandel der Zeit und vor dem Hintergrund geänderter – und sich laufend ändernder – Kundenanforderungen und Marktbedingungen erhielt das Geschäftsmodell des Engineerings neue Facetten und Ausprägungen. Die zentrale Problemstellung dieser Arbeit liegt in der Erarbeitung eines einheitlichen und standardisierten Prozesses, um die Ergebnisrealisierung bei den unterschiedlichen Projekten sicherzustellen und damit die rechtskonforme Ergebnisdarstellung im UGB, in den US-GAAP und den IFRS zu gewährleisten. Das daraus resultierende Hauptziel liegt in der Erstellung eines Regelwerks, welches nach Analyse der aktuellen Projektlandschaft Projekttypen definiert, die hinsichtlich Ergebnisrealisierung einheitlich abgehandelt werden können und Kriterien vorschreibt, anhand derer die eindeutige Zuordnung der Projekte zu den definierten Projektarten ermöglicht wird. Dadurch soll die Ergebnisrealisierung dieser Projekttypen standardisiert bestimmbar sein und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (UGB, IFRS, US-GAAP) gewährleistet werden. Um diese Zielsetzung erreichen zu können, wird im ersten Schritt mit Hilfe von Primärliteratur analysiert, wie die Ergebnisrealisierung in den für Magna Steyr relevanten Rechnungslegungsstandards zu erfolgen hat und welche Unterschiede diesbezüglich bestehen. In der Folge wird ein für das Engineering bis 2015 charakteristischer Projekttyp analysiert, näher beschrieben und auf dessen Ergebnisrealisierung in den drei relevanten Standards eingegangen. Darauf aufbauend wird auf die Kriterien und Merkmale eingegangen, anhand derer die Projekte geclustert und zu einheitlich abwickelbaren Projekttypen zusammengefasst werden können. Wesentlicher Output sind die unterschiedlichen Projekttypen, anhand derer der standardisierte Prozess der Ergebnisrealisierung in den drei anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften erfolgt. Zudem wurde ein Entscheidungsbaum erstellt, anhand dessen in Zukunft eine einfache Zuordnung von Projekten zu den definierten Projekttypen möglich ist. Mit Hilfe dieses Regelwerks kann für jedes Projekt bereits bei Projektstart die entsprechende Methode zur Gewinnrealisierung bestimmt werden. Des Weiteren ist die Entscheidung über den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung transparent nachvollziehbar.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
(2017)
Mit Veröffentlichung des IFRS 16 Leasingverhältnisse ergeben sich für Unternehmen, die Leasingnehmer sind, Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Regelungen des IAS 17 sowie dem österreichischem UGB bzw. den EStR 2000. Im Rahmen dieser Arbeit ist darzustellen, welche Änderungen sich durch den neuen IFRS 16 Leasingverhältnisse zu den aktuell gültigen Regelungen des IAS 17 sowie UGB bzw. EStR 2000 ergeben. Bezugnehmend darauf soll erarbeitet werden, welche Informationen benötigt werden und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Erfassung, Bewertung und Darstellung von Leasingverhältnissen unter dem neuen Standard zu ermöglichen und daraus eine Überleitung zum lokalen Abschluss herstellen zu können. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Leitfaden für die Anwendung des IFRS 16 bei Leasingnehmern zu entwickeln und basierend darauf ein Excel-basiertes Berechnungs-Tool für Leasingverhältnisse zu entwickeln. Zudem soll anhand ausgewählter Klienten des Kooperationspartners die Auswirkungen des IFRS 16 dargestellt werden. Die Methoden dieser Arbeit stellen sowohl die Literaturrecherche als auch die praktische Anwendung des Leitfadens bzw. der Checkliste und des Berechnungs-Tools am Beispiel von drei ausgewählten Klienten des Kooperationsunternehmens dar. Das Ergebnis dieser Arbeit ist, dass durch die Neuregelungen des IFRS 16 nahezu eine vollständige bilanzwirksame Erfassung aller Leasingverhältnisse im Abschluss erfolgt und somit zu großen Unterschieden zu den aktuellen Regelungen führen wird. Die Definition von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sowie zusätzliche Angaben erfordern es, dass Unternehmen ihre Prozesse bereits frühzeitig anpassen müssen, um den Anforderungen des IFRS 16 gerecht zu werden. Die Anwendung des IFRS 16 auf Jahresabschlüsse führt dazu, dass sich die Bilanzsumme, langfristige Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten erhöhen. Das EBITDA steigt wesentlich an, das EBIT steigt abhängig von der Abschreibung ebenfalls an, das Ergebnis vor Steuern verändert sich abhängig von der Zinslast aus den Leasingverbindlichkeiten positiv oder negativ. Dies hat zur Folge, dass sich die Eigenkapitalquote, das ROI und das Gearing verschlechtern. Aufgrund dieser Änderungen besteht für Unternehmen Handlungsbedarf, da Stakeholder des Unternehmens auf die bevorstehenden Änderungen des IFRS 16 vorbereitet werden müssen. Prozesse und Kennzahlen müssen im Unternehmen angepasst werden, um die Anwendung des IFRS 16 zu ermöglichen und um Vergleiche zu Vorperioden ziehen zu können. Die entwickelte Checkliste und das Tool können Unternehmen bei der Anwendung des IFRS 16 unterstützen.
The B4B Solutions GmbH operates as a consulting firm in the IT industry. It is specialized in cloud-based SAP software solutions. Together with their customers, employees of B4B conjointly customize and implement the SAP solutions to update the customers’ IT systems. Among its customers reaching from small to large companies, there are also IFRS-applicants. Since the IASB has issued a new revenue recognition standard – IFRS 15 “Revenue from contracts with customers”, the new provisions have to be considered in the relevant implementation projects as well. The preparation of a guideline illustrating the new revenue recognition aims to support the consultants when it comes to the implementation of IFRS projects. This paper serves as a basis for the guideline and covers an analysis of the new revenue recognition standard, briefly reviews legacy-standards and assesses the impacts on annual financial statements. The findings are based on specialist literature and the exemplary analysis of contracts with customers. The new regulations on revenue recognition have different effects on various sectors and induce companies to thoroughly analyze their contracts with customers to recognize revenue using the new five-step model. The new standard leads to the harmonization of previous standards and interpretations and offers detailed guidance, whereas legacy-standards failed to assist IFRS-applicants. Nevertheless, accounting and billing now diverge, resulting in a shift of revenues to other periods. What is more, is that IFRS 15 requires more detailed quantitative as well as qualitative disclosure. The five-step model offers reliable guidance for IFRS-applicants. Also, the density of provisions improved. However, there is still a margin of discretion. In particular, the estimation of stand-alone selling prices of variable components within a contract might lead to differences between the billing and the recognition of revenues. The increased disclosure requirements request more detailed information than previously. Thus, the system- and process landscape needs to be adapted, resulting in one-time costs. It is questionable if there will be a sustainable benefit for the users of financial statements.
Die Registrierkasse
(2017)
Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde in Österreich die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel der Betrugsbekämpfung und die Vermeidung von Umsatzverkürzungen. Daraus resultierend erhofft sich der Staat Mehreinnahmen im Bereich der Umsatz- und Ertragsteuern. Neben Österreich bestehen auch in anderen Ländern der Europäischen Union Regelungen bezüglich der Aufzeichnung von Barumsätzen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse und dem Vergleich der rechtlichen und technischen Anforderungen im Bereich der Barumsatzaufzeichnungspflichten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung der aktuellen Gesetzeslage erfolgt mittels Literaturrecherche in nationalen Gesetzestexten, Verordnungen und Erlässen. Hierbei gilt es anzumerken, dass es keine europaweite Gesetzessammlung nationaler Regelungen gibt und nationale Vorschriften oftmals nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Recherche zu den Barumsatzaufzeichnungspflichten zeigen, dass insgesamt 17 der 28 EU-Mitgliedsstaaten über rechtliche Vorschriften zur Registrierkassenpflicht verfügen. Die Pflicht zur Ausgabe von Belegen ist hierbei eng an die Registrierkassenpflicht gekoppelt. In allen Ländern, in denen die Verwendung von Kassensystemen obligatorisch ist, bestehen auch verpflichtende Vorschriften zur Belegerteilung. Bezogen auf den technischen Aspekt kann gesagt werden, dass insgesamt 20 der 28 Mitgliedsstaaten Vorschriften vorsehen, um die im Einsatz befindlichen Kassensysteme vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Neben dem Manipulationsschutz wird in 14 Fällen auf Kassenzertifizierungen und Herstellererklärungen zurückgegriffen. 7 Länder setzen das System der direkten Kommunikation der Steuerdaten via Onlineanbindung an die Finanzbehörde ein. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums zu den staatlichen Mehreinnahmen aufgrund der Einführung der Registrierkassenpflicht auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Hinsichtlich der Analyse der prognostizierten Steuermehreinnahmen in Österreich wurden die Schätzungen des Finanzministeriums kritisch betrachtet und unterschiedliche Szenarien zur langfristigen Entwicklung der Umsatzsteuermehreinnahmen kalkuliert. Die Berechnungen zeigen, dass die Ergebnisse deutlich unter den Schätzungen liegen. Dies lässt darauf schließen, dass die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums als unrealistisch einzustufen ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf den Manipulationsschutz sowie die Anmeldung der Kassensysteme bei der Finanzbehörde erst mit Ende März 2017 erfolgte, gilt es weitere Entwicklungen abzuwarten.
Die folgende Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Änderungen sich im Anhang auf Einzelabschlussebene aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 für die Energie Steiermark AG sowie deren Tochterunternehmen ergeben und inwieweit sich die im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 umzusetzenden Änderungen der Anhangangaben bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Ziel dieser Arbeit ist es, für die Energie Steiermark AG einen Musteranhang nach dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 zu erstellen, welcher alle relevanten Inhalte für die Tochtergesellschaften des Energiekonzerns zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang wird eine Checkliste erstellt, die für die einzelnen Tochtergesellschaften als Orientierungsleitfaden im Rahmen der Anhangerstellung dient und eine Zusammenfassung über alle Änderungen in Bezug auf das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 darstellt. Die Checkliste wird im Microsoft Excel erstellt. Um einen konkreten Praxisbezug gewährleisten zu können, wird jeweils ein Tochterunternehmen pro Größenklasse als Beispiel herangezogen, damit die erarbeitete Checkliste auf ihre Anwendungsfähigkeit geprüft werden kann. Ein weiteres Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist zu untersuchen, inwieweit sich die neuen Darstellungsformen und Inhalte des Anhangs nach der Gesetzesnovelle bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Die Analyse zu den erfolgten Annäherungen wird in weiterer Folge in einem Excel-Tool dargestellt. Die Ergebnisse der Analyse werden einerseits verbal beschrieben und andererseits mittels Ampeldarstellung visualisiert. Die Methoden dieser wissenschaftlichen Arbeit beziehen sich auf die Recherche fundierter Fachliteratur. Als Ergebnis der Masterarbeit kann festgestellt werden, dass sich vor allem für die großen und mittelgroßen Gesellschaften der Energie Steiermark AG ein erhöhter Informationsgehalt im Anhang ergibt. Für kleine Gesellschaften, wie zum Beispiel der Energie Steiermark Natur GmbH, gelten nach wie vor die Erleichterungen im Rahmen der Anhangerstellung. Der erhöhte Informationsgehalt aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 lässt letztendlich darauf schließen, dass bereits eine teilweise Annäherung an die International Financial Reporting Standards stattgefunden hat. Bei näherer Betrachtung kann hervorgehoben werden, dass die Veränderungen aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 nicht die Auswirkung haben, die der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte. Besonders in Bezug auf den Anhang kann zum Schluss gekommen werden, dass das Unternehmensgesetz nach wie vor sehr stark Gläubigerschutz orientiert ist.
Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen sind aufgrund des steigenden Wettbewerbs und der stetigen Weiterentwicklung der Wirtschaft gefordert, ihre Prozesse effizienter denn je zu gestalten. Vor allem im Bereich der Verwaltung und Administration liegen hierbei große Einsparungspotenziale durch die Nutzung von digitalen Technologien, die zur Optimierung der Geschäftsprozesse wesentlich beitragen. Die manuelle Erfassung und Bearbeitung papierbasierter Rechnungen in der Kreditorenbuchhaltung ist ein aufwendiger, wenig effizienter und kostenintensiver Prozess, der sich aufgrund seines Prozessablaufes gut standardisieren lässt und daher ein hohes Optimierungspotenzial mithilfe der Digitalisierung und Automatisierung von internen Prozessen bietet. Der Kooperationspartner hat diese Möglichkeit erkannt und im Bereich der Krediorenbuchhaltung einen Elektronischen Rechnungsworkflow implementiert.
Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung stellt jedoch rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, die es für das implementierende Unternehmen zu beachten gilt. Weiters bergen diese digitalisierten Prozessabläufe Risiken, die es zu identifizieren und zu steuern gilt. Übergeordnetes Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, dem Kooperationspartner aufzuzeigen, welche Nutzenpotenziale durch die Einführung dieses Rechnungsworkflows erreicht wurden und wie diese hinsichtlich der Quantität aber auch Qualität verbessert werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wurde mittels facheinschlägiger Literatur und durchgeführten qualitativen Beobachtungen ermittelt, wie die bereits digitalisierten Prozessabläufe in der Kreditorenbuchhaltung beim Kooperationspartner derzeit stattfinden und wie diese optimiert werden können. Die Herausforderung bestand darin, die Prozessabläufe unter Berücksichtigung der Risiken zu ana-lysieren und Schwachstellen und Optimierungspotenziale daraus abzuleiten. Die Optimierungs-potenziale können durch den Einsatz digitaler Technologien aber auch der bestmöglichen Erfüllung der organisatorischen Anforderung erreicht werden. Die durchgeführte Durchlaufzeitanalyse auf Basis von Arbeitsberichten erlaubt dem Kooperationspartner einen Vergleich zu den Personalkosten vor der Einführung des ERWF. Die Analyse hat gezeigt, dass durch eine fehlerfreie Stammdatenwartung die Bearbeitungszeit wesentlich reduziert werden kann.
Aus den Ergebnissen der risikoorientierten Evaluierung und den daraus abgeleiteten Optimierungspotenzialen wurden für den Kooperationspartner Handlungsempfehlungen zur Performance-Steigerung des Elektronischen Rechnungsworkflows getroffen. Diese zeigen auf, wie die Prozesse effizienter gestaltet werden können, und welche Maßnahmen hinsichtlich der erhobenen Risiken gesetzt werden müssen. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen soll die Qualität der aktuell stattfindenden Prozesse und die Anzahl der automatisiert gebuchten Rechnungen gesteigert werden.