657 Rechnungslegung
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Die korrekte Preiskalkulation von angebotenen Gütern oder Dienstleistungen zählt seit jeher zu den Aufgaben von Unternehmerinnen und Unternehmern bzw. Führungskräften. Um diese Aufgabe zu bewerkstelligen, stellt die betriebliche Kostenrechnung ein breites Spektrum an Instrumenten zur Verfügung – die Prozesskostenrechnung ist eines davon. Dieses Instrument wurde im Kooperationsunternehmen konzipiert, da im Zuge des unternehmerischen Wachstums der vergangenen Jahre eine exakte Preisermittlung unerlässlich wurde. Bei dem Kooperationsunternehmen handelt es sich um die Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH., die im Jahr 2010 als Tochterunternehmen der Steiermärkischen Sparkasse gegründet wurde und für die Finanzierungsabwicklung des Konzerns verantwortlich ist. Die Prozesskostenrechnung verspricht in der Theorie unter anderem eine realitätsnahe Verrechnung von Gemeinkosten. Die Anwendung bzw. Konzeption setzt jedoch grundlegende und unterstützende Vorbereitungen voraus. So sind bspw. jene Tätigkeiten zu erheben, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Da man sich im Kooperationsunternehmen einer Weiterentwicklung der klassischen Prozesskostenrechnung, dem Time-Driven Activity-Based Costing bedient, ist außerdem eine Ermittlung der Bearbeitungszeiten der erhobenen Tätigkeiten erforderlich. Im Rahmen von qualitativen Interviews wurden die vom Management geplanten Anwendungsbereiche sowie die Anforderungen an das zu konzipierende Kostenrechnungsinstrument erhoben. Als Unterstützung bei der Kalkulation wurde mittels MS Excel ein Tool erstellt, welches eine effiziente und einfache Preisermittlung gewährleistet. Das Ergebnis der Tätigkeitsanalyse ist eine Prozessdatenbank. Diese wird entsprechend der Prozesshierarchie: Leistung-Service-Tätigkeit gegliedert. Ferner wurden für die Tätigkeiten Sollzeiten definiert, um abschließend mittels Multiplikation mit einem ermittelten Kostensatz die Prozesskostensätze der Services berechnen zu können. Insgesamt eignet sich die Prozesskostenrechnung besonders zur Kalkulation von Prozessen, die repetitive Merkmale und geringe Entscheidungsspielräume aufweisen. Durch die, gegenüber der traditionellen Zuschlagskalkulation, realitätsnäheren Verrechnung von Gemeinkosten kann die Kostentransparenz erhöht werden. Nachteile des Instruments resultieren aus dem teils erheblichem Aufwand, der für die Konzeption erforderlich ist sowie der Tatsache, dass sich das Instrument ausschließlich für langfristige Entscheidungen eignet.
Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erfolgte eine Reformierung des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Die Novellierung der Rechnungslegungsvorschriften brachte für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vor allem im Bereich der Bilanzierung von latenten Steuern gravierende Änderungen mit sich. Der Kooperationspartner, ein expandierendes internationales Familienunternehmen mit sieben Tochterunternehmen und Hauptsitz in der Steiermark, steht vor der Herausforderung, die Bilanzierung von latenten Steuern nach den geänderten Gesetzesvorschriften zu implementieren. Die Masterarbeit zeigt auf, wie die geänderten Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die latenten Steuern im Einzelabschluss des Kooperationspartners konkret anzuwenden sind. Des Weiteren werden die Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit dem RÄG 2014 behandelt. Dabei werden die Auswirkungen von allfälligen Wahlrechten beschrieben und dem Kooperationspartner entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die genannten Ziele wurden mittels einer deduktiv-theoretischen sowie einer induktiv-empirischen Auseinandersetzung erreicht. Bei der erstgenannten Methode wurde die Richtigkeit der Theorie am Beispiel des Kooperationspartners erläutert. Bei der zweitgenannten Methode wird von beobachteten Einzelfällen im Einzelabschluss auf die bilanzielle Behandlung von latenten Steuern im Konzernabschluss geschlossen. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf latente Steuern bringen weitreichende Änderungen mit sich, die den Bilanzausweis, die Bewertung sowie eine Umstellung vom Timing-Konzept auf das international gebräuchliche, bilanzorientierte Temporary-Konzept betreffen. Um die Berechnung und die Bilanzierung von latenten Steuern zu erleichtern und zu beschleunigen, wurde ein Excel-Tool konzipiert, das die Unterschiede zwischen unternehmensund steuerrechtlichen Buchwerten erkennt und die latenten Steuern automatisch berechnet. Aus einem Umgründungsvorgang beim Kooperationspartner ergaben sich nach dem RÄG 2014 passive latente Steuern, die zukünftig zu einer Steuerbelastung führen. Durch die gegebenen Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Ausübung von den in § 906 (34) UGB vorgesehenen Wahlrechten konnte die zukünftige Steuerbelastung um etwa 42 % verringert werden. Das RÄG 2014 hat jedenfalls eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Folge. Es bleibt zu hoffen, dass einzelne Unklarheiten, welche durch das RÄG 2014 entstanden sind, durch weitere Tätigkeiten des Gesetzgebers für den Rechtsanwender vollends beseitigt werden.
Durch die Abspaltung von Teilbereichen in eigenständigen 100%ige Tochtergesellschaften wurde eine Unternehmensgruppe geschaffen. In der Unternehmensgruppe bilden die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften die Basis für den in weiterer Folge zu erstellenden Konzernabschluss. Per Gesetz ist für die Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden einzelner Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss, die Verwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Muttergesellschaft obligatorisch. Da in der Unternehmensgruppe keine internen Vorgaben zur Behandlung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Wertermittlung erfolgten, traten Bewertungsinkonsistenzen bei der Erstellung des vergangenen Abschlusses auf, welche zu einer Verzögerung der Wirtschaftsprüfung führte. Zur zukünftigen Gewährleistung der Bilanzierungs- und Bewertungskonsistenz innerhalb der Unternehmensgruppe, werden ausgewählte Bilanzierung-, Bewertung- und Wertermittlungsfragen vereinheitlicht sowie Dokumentationsunterlagen für das Kooperationsunternehmen erstellt. Dabei wird das Ziel verfolgt, allen am Abschluss mitwirkenden Personen einheitliche Vorschriften und Dokumentationsunterlagen zu ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie der Wertermittlung, nach österreichischer Rechtslage, zur Verfügung zu stellen. Zur Identifikation der zu behandelten Themen wurde ein Workshop beim Kooperationspartner durchgeführt sowie der Prüfbericht des letzten Abschlusses analysiert, und Anmerkungen vom zuständigen Wirtschaftsprüfer wurden eingeholt. Das Ergebnis zeigt, dass es im Speziellen eine Vereinheitlichung und Dokumentation von Sachanlagevermögen, unfertige und fertige Erzeugnisse, Forderungen und sonstige Rückstellungen bedarf. Zu den erhobenen Themengebieten erfolgt eine wissenschaftlich fundiert Aufbereitung der Theorie. Zur Abhandlung der theoretischen Abschnitte wird auf Fachliteratur, Kommentarliteratur, Fachartikel sowie Gesetzestexte zurückgegriffen. Die Ergebnisse werden in dieser Arbeit zusammengefasst dargestellt und dienen den Mitarbeitern als Nachschlagewerk bei der Erstellung des Abschlusses. Ergänzend zur theoretischen Aufbereitung wurden je Themengebiet, entweder Excel-basierende Checklisten, Dokumentationsblätter oder ein Berechnungstool erstellt. Somit ist für zukünftige Abschlüsse die Bewertungs- und Bilanzierungskonsistenz gewährleistet. Die Arbeit wurde auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage erstellt und hat dementsprechend nach dieser ihre Gültigkeit. Bei zukünftigen Gesetzesänderungen ist eine Überprüfung der Arbeit auf bestehende Rechtsgültigkeit, vom Kooperationspartner, vorzunehmen. Gegebenenfalls bedarf es Adaptierungen der konzipierten Praxisunterlagen an eine zukünftig geltende Rechtslage.
Mit den neuen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation durch die nationale Gesetzgebung und dem BEPS Aktionsplan 13, rückt neben dem Reporting, die Verrechnungspreisgestaltung in den Fokus von Unternehmensgruppen. Im Rahmen der Masterarbeit wird die optimale Vorgehensweise zur Verrechnungspreisermittlung für Kostenrechnungsleistungen festgelegt und notwendige Änderungen der aktuellen Konzernumlage der Gebrüder Weiss GmbH ermittelt. Betreffend die Verrechnungspreisdokumentation werden erforderliche Änderungen der aktuellen Dokumentation identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports formuliert. Verrechnungspreise für Kostenrechnungsleistungen sind mittels indirekter Konzernumlage zu ermitteln. Die notwendigen Änderungen der aktuellen Konzernumlage, die mittels Soll-Ist-Vergleich identifiziert wurden, umfassen ua die Aktualisierung der Leistungen und Leistungsempfänger, der Ausschluss von nicht verrechenbaren Kosten und der Aufschlag eines Gewinnes. Die Umlagemasse steigt dadurch um insgesamt 14.175 EUR und die Allokation der Masse ändert sich um durchschnittlich 72 %, weshalb die ermittelten Verrechnungspreise stark von den aktuellen Verrechnungspreisen abweichen. Für Dienstleistungen auf Abruf, wie Betreuungsleistungen vor Ort, ist grundsätzlich eine spezifische Verrechnungspreisermittlung vorzunehmen. Eine Abweichungsanalyse der Verrechnungspreise bei Verrechnung als Normalleistung und als Dienstleistung auf Abruf ergab, dass große Unterschiede zwischen den beiden Verrechnungsarten bestehen. Zur Vermeidung eines Mehraufwandes wird die Verrechnung als Normalleistung mit gesonderter Verrechnungspreisermittlung für die Bereitstellung und Inanspruchnahme empfohlen. Zur Erfüllung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation sind ein Master und Local File und ein Country-by-Country Report aufzustellen. Für die Erstellung des Master und Local File sind umfassende Änderungen und Ergänzungen der aktuellen Dokumentation notwendig. Für die Aufstellung des Country-by-Country Reports wird in der Einführungsphase die Festlegung der Zuständigkeiten, des Umfanges sowie die Erstellung eines Handbuches empfohlen. In der Dokumentationsphase wird angeraten die Datenerhebung auf Tochterebene und Abschlussarbeiten auf Mutterebene vorzunehmen. In weiterer Folge sind die ermittelten Änderungen der Verrechnungspreisermittlung aufzunehmen und auf ähnliche Leistungen auszuweiten. Zur Erfüllung der Dokumentationsvorschriften sind die Änderungen der aktuellen Dokumentation vorzunehmen und die Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports umzusetzen. Die Entwicklungen bei der Gebrüder Weiss GmbH zeigen, dass die neuen Dokumentationsvorschriften eine stärkere Fokussierung auf die Verrechnungspreisthematik bewirkt haben und der erste Schritt zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen getan wurde.
Magna Steyr in Graz, als Teil des internationalen Konzerns Magna International, ist hinsichtlich Ergebnisrealisierung mit österreichischem und mit US-amerikanischem Recht sowie mit den IFRS konfrontiert. Dies gilt auch für das Engineering, als rechtlich selbständigem Unternehmensbereich der Magna Steyr und Kooperationspartner dieser Arbeit. Im Wandel der Zeit und vor dem Hintergrund geänderter – und sich laufend ändernder – Kundenanforderungen und Marktbedingungen erhielt das Geschäftsmodell des Engineerings neue Facetten und Ausprägungen. Die zentrale Problemstellung dieser Arbeit liegt in der Erarbeitung eines einheitlichen und standardisierten Prozesses, um die Ergebnisrealisierung bei den unterschiedlichen Projekten sicherzustellen und damit die rechtskonforme Ergebnisdarstellung im UGB, in den US-GAAP und den IFRS zu gewährleisten. Das daraus resultierende Hauptziel liegt in der Erstellung eines Regelwerks, welches nach Analyse der aktuellen Projektlandschaft Projekttypen definiert, die hinsichtlich Ergebnisrealisierung einheitlich abgehandelt werden können und Kriterien vorschreibt, anhand derer die eindeutige Zuordnung der Projekte zu den definierten Projektarten ermöglicht wird. Dadurch soll die Ergebnisrealisierung dieser Projekttypen standardisiert bestimmbar sein und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (UGB, IFRS, US-GAAP) gewährleistet werden. Um diese Zielsetzung erreichen zu können, wird im ersten Schritt mit Hilfe von Primärliteratur analysiert, wie die Ergebnisrealisierung in den für Magna Steyr relevanten Rechnungslegungsstandards zu erfolgen hat und welche Unterschiede diesbezüglich bestehen. In der Folge wird ein für das Engineering bis 2015 charakteristischer Projekttyp analysiert, näher beschrieben und auf dessen Ergebnisrealisierung in den drei relevanten Standards eingegangen. Darauf aufbauend wird auf die Kriterien und Merkmale eingegangen, anhand derer die Projekte geclustert und zu einheitlich abwickelbaren Projekttypen zusammengefasst werden können. Wesentlicher Output sind die unterschiedlichen Projekttypen, anhand derer der standardisierte Prozess der Ergebnisrealisierung in den drei anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften erfolgt. Zudem wurde ein Entscheidungsbaum erstellt, anhand dessen in Zukunft eine einfache Zuordnung von Projekten zu den definierten Projekttypen möglich ist. Mit Hilfe dieses Regelwerks kann für jedes Projekt bereits bei Projektstart die entsprechende Methode zur Gewinnrealisierung bestimmt werden. Des Weiteren ist die Entscheidung über den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung transparent nachvollziehbar.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
(2017)
Mit Veröffentlichung des IFRS 16 Leasingverhältnisse ergeben sich für Unternehmen, die Leasingnehmer sind, Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Regelungen des IAS 17 sowie dem österreichischem UGB bzw. den EStR 2000. Im Rahmen dieser Arbeit ist darzustellen, welche Änderungen sich durch den neuen IFRS 16 Leasingverhältnisse zu den aktuell gültigen Regelungen des IAS 17 sowie UGB bzw. EStR 2000 ergeben. Bezugnehmend darauf soll erarbeitet werden, welche Informationen benötigt werden und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Erfassung, Bewertung und Darstellung von Leasingverhältnissen unter dem neuen Standard zu ermöglichen und daraus eine Überleitung zum lokalen Abschluss herstellen zu können. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Leitfaden für die Anwendung des IFRS 16 bei Leasingnehmern zu entwickeln und basierend darauf ein Excel-basiertes Berechnungs-Tool für Leasingverhältnisse zu entwickeln. Zudem soll anhand ausgewählter Klienten des Kooperationspartners die Auswirkungen des IFRS 16 dargestellt werden. Die Methoden dieser Arbeit stellen sowohl die Literaturrecherche als auch die praktische Anwendung des Leitfadens bzw. der Checkliste und des Berechnungs-Tools am Beispiel von drei ausgewählten Klienten des Kooperationsunternehmens dar. Das Ergebnis dieser Arbeit ist, dass durch die Neuregelungen des IFRS 16 nahezu eine vollständige bilanzwirksame Erfassung aller Leasingverhältnisse im Abschluss erfolgt und somit zu großen Unterschieden zu den aktuellen Regelungen führen wird. Die Definition von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sowie zusätzliche Angaben erfordern es, dass Unternehmen ihre Prozesse bereits frühzeitig anpassen müssen, um den Anforderungen des IFRS 16 gerecht zu werden. Die Anwendung des IFRS 16 auf Jahresabschlüsse führt dazu, dass sich die Bilanzsumme, langfristige Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten erhöhen. Das EBITDA steigt wesentlich an, das EBIT steigt abhängig von der Abschreibung ebenfalls an, das Ergebnis vor Steuern verändert sich abhängig von der Zinslast aus den Leasingverbindlichkeiten positiv oder negativ. Dies hat zur Folge, dass sich die Eigenkapitalquote, das ROI und das Gearing verschlechtern. Aufgrund dieser Änderungen besteht für Unternehmen Handlungsbedarf, da Stakeholder des Unternehmens auf die bevorstehenden Änderungen des IFRS 16 vorbereitet werden müssen. Prozesse und Kennzahlen müssen im Unternehmen angepasst werden, um die Anwendung des IFRS 16 zu ermöglichen und um Vergleiche zu Vorperioden ziehen zu können. Die entwickelte Checkliste und das Tool können Unternehmen bei der Anwendung des IFRS 16 unterstützen.
The B4B Solutions GmbH operates as a consulting firm in the IT industry. It is specialized in cloud-based SAP software solutions. Together with their customers, employees of B4B conjointly customize and implement the SAP solutions to update the customers’ IT systems. Among its customers reaching from small to large companies, there are also IFRS-applicants. Since the IASB has issued a new revenue recognition standard – IFRS 15 “Revenue from contracts with customers”, the new provisions have to be considered in the relevant implementation projects as well. The preparation of a guideline illustrating the new revenue recognition aims to support the consultants when it comes to the implementation of IFRS projects. This paper serves as a basis for the guideline and covers an analysis of the new revenue recognition standard, briefly reviews legacy-standards and assesses the impacts on annual financial statements. The findings are based on specialist literature and the exemplary analysis of contracts with customers. The new regulations on revenue recognition have different effects on various sectors and induce companies to thoroughly analyze their contracts with customers to recognize revenue using the new five-step model. The new standard leads to the harmonization of previous standards and interpretations and offers detailed guidance, whereas legacy-standards failed to assist IFRS-applicants. Nevertheless, accounting and billing now diverge, resulting in a shift of revenues to other periods. What is more, is that IFRS 15 requires more detailed quantitative as well as qualitative disclosure. The five-step model offers reliable guidance for IFRS-applicants. Also, the density of provisions improved. However, there is still a margin of discretion. In particular, the estimation of stand-alone selling prices of variable components within a contract might lead to differences between the billing and the recognition of revenues. The increased disclosure requirements request more detailed information than previously. Thus, the system- and process landscape needs to be adapted, resulting in one-time costs. It is questionable if there will be a sustainable benefit for the users of financial statements.
Die Registrierkasse
(2017)
Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde in Österreich die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel der Betrugsbekämpfung und die Vermeidung von Umsatzverkürzungen. Daraus resultierend erhofft sich der Staat Mehreinnahmen im Bereich der Umsatz- und Ertragsteuern. Neben Österreich bestehen auch in anderen Ländern der Europäischen Union Regelungen bezüglich der Aufzeichnung von Barumsätzen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse und dem Vergleich der rechtlichen und technischen Anforderungen im Bereich der Barumsatzaufzeichnungspflichten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung der aktuellen Gesetzeslage erfolgt mittels Literaturrecherche in nationalen Gesetzestexten, Verordnungen und Erlässen. Hierbei gilt es anzumerken, dass es keine europaweite Gesetzessammlung nationaler Regelungen gibt und nationale Vorschriften oftmals nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Recherche zu den Barumsatzaufzeichnungspflichten zeigen, dass insgesamt 17 der 28 EU-Mitgliedsstaaten über rechtliche Vorschriften zur Registrierkassenpflicht verfügen. Die Pflicht zur Ausgabe von Belegen ist hierbei eng an die Registrierkassenpflicht gekoppelt. In allen Ländern, in denen die Verwendung von Kassensystemen obligatorisch ist, bestehen auch verpflichtende Vorschriften zur Belegerteilung. Bezogen auf den technischen Aspekt kann gesagt werden, dass insgesamt 20 der 28 Mitgliedsstaaten Vorschriften vorsehen, um die im Einsatz befindlichen Kassensysteme vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Neben dem Manipulationsschutz wird in 14 Fällen auf Kassenzertifizierungen und Herstellererklärungen zurückgegriffen. 7 Länder setzen das System der direkten Kommunikation der Steuerdaten via Onlineanbindung an die Finanzbehörde ein. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums zu den staatlichen Mehreinnahmen aufgrund der Einführung der Registrierkassenpflicht auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Hinsichtlich der Analyse der prognostizierten Steuermehreinnahmen in Österreich wurden die Schätzungen des Finanzministeriums kritisch betrachtet und unterschiedliche Szenarien zur langfristigen Entwicklung der Umsatzsteuermehreinnahmen kalkuliert. Die Berechnungen zeigen, dass die Ergebnisse deutlich unter den Schätzungen liegen. Dies lässt darauf schließen, dass die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums als unrealistisch einzustufen ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf den Manipulationsschutz sowie die Anmeldung der Kassensysteme bei der Finanzbehörde erst mit Ende März 2017 erfolgte, gilt es weitere Entwicklungen abzuwarten.
Die folgende Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Änderungen sich im Anhang auf Einzelabschlussebene aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 für die Energie Steiermark AG sowie deren Tochterunternehmen ergeben und inwieweit sich die im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 umzusetzenden Änderungen der Anhangangaben bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Ziel dieser Arbeit ist es, für die Energie Steiermark AG einen Musteranhang nach dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 zu erstellen, welcher alle relevanten Inhalte für die Tochtergesellschaften des Energiekonzerns zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang wird eine Checkliste erstellt, die für die einzelnen Tochtergesellschaften als Orientierungsleitfaden im Rahmen der Anhangerstellung dient und eine Zusammenfassung über alle Änderungen in Bezug auf das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 darstellt. Die Checkliste wird im Microsoft Excel erstellt. Um einen konkreten Praxisbezug gewährleisten zu können, wird jeweils ein Tochterunternehmen pro Größenklasse als Beispiel herangezogen, damit die erarbeitete Checkliste auf ihre Anwendungsfähigkeit geprüft werden kann. Ein weiteres Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist zu untersuchen, inwieweit sich die neuen Darstellungsformen und Inhalte des Anhangs nach der Gesetzesnovelle bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Die Analyse zu den erfolgten Annäherungen wird in weiterer Folge in einem Excel-Tool dargestellt. Die Ergebnisse der Analyse werden einerseits verbal beschrieben und andererseits mittels Ampeldarstellung visualisiert. Die Methoden dieser wissenschaftlichen Arbeit beziehen sich auf die Recherche fundierter Fachliteratur. Als Ergebnis der Masterarbeit kann festgestellt werden, dass sich vor allem für die großen und mittelgroßen Gesellschaften der Energie Steiermark AG ein erhöhter Informationsgehalt im Anhang ergibt. Für kleine Gesellschaften, wie zum Beispiel der Energie Steiermark Natur GmbH, gelten nach wie vor die Erleichterungen im Rahmen der Anhangerstellung. Der erhöhte Informationsgehalt aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 lässt letztendlich darauf schließen, dass bereits eine teilweise Annäherung an die International Financial Reporting Standards stattgefunden hat. Bei näherer Betrachtung kann hervorgehoben werden, dass die Veränderungen aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 nicht die Auswirkung haben, die der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte. Besonders in Bezug auf den Anhang kann zum Schluss gekommen werden, dass das Unternehmensgesetz nach wie vor sehr stark Gläubigerschutz orientiert ist.
Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen sind aufgrund des steigenden Wettbewerbs und der stetigen Weiterentwicklung der Wirtschaft gefordert, ihre Prozesse effizienter denn je zu gestalten. Vor allem im Bereich der Verwaltung und Administration liegen hierbei große Einsparungspotenziale durch die Nutzung von digitalen Technologien, die zur Optimierung der Geschäftsprozesse wesentlich beitragen. Die manuelle Erfassung und Bearbeitung papierbasierter Rechnungen in der Kreditorenbuchhaltung ist ein aufwendiger, wenig effizienter und kostenintensiver Prozess, der sich aufgrund seines Prozessablaufes gut standardisieren lässt und daher ein hohes Optimierungspotenzial mithilfe der Digitalisierung und Automatisierung von internen Prozessen bietet. Der Kooperationspartner hat diese Möglichkeit erkannt und im Bereich der Krediorenbuchhaltung einen Elektronischen Rechnungsworkflow implementiert.
Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung stellt jedoch rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, die es für das implementierende Unternehmen zu beachten gilt. Weiters bergen diese digitalisierten Prozessabläufe Risiken, die es zu identifizieren und zu steuern gilt. Übergeordnetes Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, dem Kooperationspartner aufzuzeigen, welche Nutzenpotenziale durch die Einführung dieses Rechnungsworkflows erreicht wurden und wie diese hinsichtlich der Quantität aber auch Qualität verbessert werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wurde mittels facheinschlägiger Literatur und durchgeführten qualitativen Beobachtungen ermittelt, wie die bereits digitalisierten Prozessabläufe in der Kreditorenbuchhaltung beim Kooperationspartner derzeit stattfinden und wie diese optimiert werden können. Die Herausforderung bestand darin, die Prozessabläufe unter Berücksichtigung der Risiken zu ana-lysieren und Schwachstellen und Optimierungspotenziale daraus abzuleiten. Die Optimierungs-potenziale können durch den Einsatz digitaler Technologien aber auch der bestmöglichen Erfüllung der organisatorischen Anforderung erreicht werden. Die durchgeführte Durchlaufzeitanalyse auf Basis von Arbeitsberichten erlaubt dem Kooperationspartner einen Vergleich zu den Personalkosten vor der Einführung des ERWF. Die Analyse hat gezeigt, dass durch eine fehlerfreie Stammdatenwartung die Bearbeitungszeit wesentlich reduziert werden kann.
Aus den Ergebnissen der risikoorientierten Evaluierung und den daraus abgeleiteten Optimierungspotenzialen wurden für den Kooperationspartner Handlungsempfehlungen zur Performance-Steigerung des Elektronischen Rechnungsworkflows getroffen. Diese zeigen auf, wie die Prozesse effizienter gestaltet werden können, und welche Maßnahmen hinsichtlich der erhobenen Risiken gesetzt werden müssen. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen soll die Qualität der aktuell stattfindenden Prozesse und die Anzahl der automatisiert gebuchten Rechnungen gesteigert werden.