85.25 Betriebliches Rechnungswesen
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Institut
Bei der Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie bei der Aktivierbarkeit von Entwicklungskosten ergeben sich teilweise erhebliche Ermessensspielräume durch den IAS 38. Aufgrund der starken Expansion der ams AG befürchtet man, dass diese Ermessensspielräume innerhalb des Konzerns künftig nicht mehr einheitlich interpretiert werden. Aus diesem Grund werden in der vorliegenden Arbeit Richtlinien für ams ausgearbeitet, welche gruppenweit angewendet werden können, um dadurch Interpretationsspielräume bei der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten innerhalb des Konzerns zu vermindern bzw. auszuschließen. Die Richtlinien beziehen sich auf die Phasentrennung und Ansatzkriterien des IAS 38, die Erstbewertung und Folgebewertung aktivierter Entwicklungskosten sowie auf Ergänzungen und Verbesserungen hinsichtlich der bestehenden Anhangangaben von ams. Als Ergebnis wurde eine Phasentrennung anhand von Meilensteinen und getrennt aufgesetzten Projekten je Phase vorgeschlagen. Zusätzlich wurden konkrete Nachweise für ams abgeleitet, welche die Erfüllung der Ansatzkriterien des IAS 38.57 rechtfertigen. Hinsichtlich der Erstbewertung wurde definiert, ab wann eine direkte Zurechenbarkeit der Herstellungskosten zum Vermögenswert besteht, was die Voraussetzung für eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist. Weiters wurde hier ein Konzept für eine gruppenweit einheitliche Stundensatzkalkulation vorgestellt. Die Analyse von Anhangangaben mit vergleichbaren Unternehmen hat ergeben, dass zusätzliche Angaben in den Bilanzierungsrichtlinien, in den Erläuterungen zur Konzern-GuV sowie im Anlagenspiegel von ams ergänzt werden sollten, um die Transparenz für den Abschlussadressaten zu erhöhen. Bei der Abschätzung der Nutzungsdauer als Teil der Folgebewertung wurde festgelegt, dass diese projektspezifisch vom betroffenen Projektleiter erfolgen sollte. Außerdem wurden für ams konkret anwendbare Triggering Events sowie ein Konzept für eine einheitliche Ermittlung des Nutzungswertes bezogen auf aktivierte Entwicklungskosten empfohlen. Im Rahmen einer theoretischen Analyse wurden die Bestimmungen und Ermessensspielräume des IAS 38 aufgezeigt. Um die Vorgehensweise anderer Unternehmen in der Praxis zu berücksichtigen, wurde eine qualitative Befragung von börsennotierten Unternehmen per E-Mail als auch ein Interview mit einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Ergebnisse wurden schließlich in praktisch anwendbare Richtlinien für ams zusammengeführt. Die ausgearbeiteten Richtlinien können von ams künftig in den internen Bilanzierungsstandard implementiert und innerhalb des Konzerns ausgerollt werden. Da in den Richtlinien die wesentlichsten Aspekte der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten abgedeckt sind, tragen diese bedeutsam dazu bei, eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten und Ermessensspielräume weitgehend zu limitieren bzw. zu eliminieren.
Die Geschäftsführung und die Eigentümer und Eigentümerinnen des Kooperationspartners benötigen eine Berichterstattung nach international geltenden Rechnungslegungsstandards zum besseren Vergleich ihrer Investition. In dieser Arbeit wird geklärt, welche Darstellungsanpassungen und Überleitungen erforderlich sind, um den unternehmens-rechtlichen Abschluss auf IFRS überzuleiten. Da der Kooperationspartner gesetzlich nicht verpflichtet ist einen Abschluss nach IFRS aufzustellen, liegt der Fokus der Überleitungen auf den wesentlichen Posten. Anhand einer Fachliteraturrecherche wird zunächst geklärt, wie die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz und die Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden. Für die Gesamtergebnisrechnung wird ein einteiliger Aufbau nach dem Gesamtkosten-verfahren festgelegt. Des Weiteren wird für die Bilanz erläutert, wie die einzelnen Posten in die Fristigkeiten gegliedert werden. Neben den Gliederungsschemen wird fest-gehalten, dass Personalrückstellungen, Investitionszuschüsse und Rechnungsabgrenzungsposten vom Berichtersteller bzw. der Berichterstellerin monatlich in die sonstigen Verbindlichkeiten gegliedert werden. Die wesentlichen Posten und Geschäftsfälle werden mit Hilfe einer Jahresabschlussanalyse identifiziert und auf ihre Bewertungsunterschiede zu IFRS untersucht. Im Wesentlichen sind dies die immateriellen selbsterstellen Vermögenswerte und die Kundenverträge. Diese werden theoretisch und für den Kooperationspartner mit Hilfe einer Datenerhebung im Unternehmen aufgearbeitet. Es erfolgt für 2019 eine Zuschlagssatzkalkulation für die produktionsbezogenen Verwaltungs- und Sozialkosten für das Kooperationsunternehmen. Die Entwicklungsleistungen der gängigen Flugzeugtypen, wie die der ATR 600 und des Airbus A320 werden als aktivierungsfähig identifiziert. Es wird eine leistungsabhängige Abschreibung auf die erwarteten Verkäufe zum Zeitpunkt der lokalen Umsatzrealisierung festgelegt. Bei den Kundenaufträgen wird das Erlösrealisierungsmodell auf die Vertragsgegenstände und übliche Vertragsgestaltungs-varianten geprüft. Eine Umsatzrealisierung erfolgt bei speziellen Flugzeugtypen über einen Zeitraum abhängig vom Leistungsfortschritt. Dieser wird anhand der geleisteten Stunden im Verhältnis zu den geplanten Gesamtstunden ermittelt. Die gängigen Flugzeugtypen werden während der Fertigung zu Herstellungskosten in den Vorräten aktiviert und zeitpunktbezogen realisiert. Sämtliche Themen werden für die laufende Berichterstattung sowie die Eröffnungsbilanz zum 31.12.2017 erläutert um eine transparente Berichterstattung zu gewährleisten. Für eine IFRS konforme Berichterstattung sollte im ersten Schritt eine Automatisierung mit Hilfe auswertungsbezogener Buchungen im System erfolgen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
(2019)
Mit der Einführung des IFRS 16 werden Unternehmen, die den internationalen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen, vor neue Herausforderungen im Rahmen der Bilanzierung von Leasingverhältnissen gestellt. Mit dem 1.1.2019 tritt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 in Kraft und ersetzt den bis dahin geltenden IAS 17. In dieser Arbeit wurde im ersten Schritt der IFRS 16 analysiert und die Neuheiten im Vergleich zum IAS 17 untersucht. Als nächstes wurde die Bilanzierungsmethode des IFRS 16 für den Kooperationspartner ams erläutert und wie dieser mit Wahlrechten umgeht. Nach der Feststellung der Gestaltungsmöglichkeiten, wie Diskontierungszinssatzes oder Leasingdauer für die ams, wurde eine Datenevaluierung durchgeführt, um die Leasingverhältnisse zu erheben. Die identifizierten Leasingverhältnisse wurden, in vier Kategorie unterteilt, um eine bessere Unterscheidungsmöglichkeit für das Kooperationsunternehmen sicher zu stellen. Im Anschluss wurde jedes einzelne Leasingverhältnis mit Hilfe eines Excel-Tools nach der Barwertmethode bewertet, um den Wert des Leasingverhältnisses ermitteln zu können. Auf diesem Wert basierend wurden die Auswirkungen des IFRS 16 auf die Bilanz, GuV, Cashflow-Rechnung und Kennzahlen berechnet. Die Grundlage für die Ermittlung der Effekte stellte der Konzernabschluss 2018 der ams dar. Es wurde eine Veränderungsanalyse der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten in der Bilanz durchgeführt und die Einflüsse der neuen Ausweiskriterien auf die GuV und Cashflow-Rechnung des Kooperationspartners analysiert. Die erkennbaren Auswirkungen waren, dass sich die langfristigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erhöhen und sich operative Ergebnisse wie EBIT, EBITDA und Cashflow aus operativer Tätigkeit verbessern. Dies geht zu Lasten der finanzielle Ergebnisse, da sich das Finanzergebnis und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit reduzieren. Das hat zur Folge, dass die Eigenkapitalquote sinkt, der Verschuldungsgrad steigt und die Anlangenintensität zunimmt. Die Effekte wurden dann mit branchengleichen Unternehmen verglichen, indem die quantitative Angabe von Konkurrenzunternehmen bezüglich des IFRS 16 in deren Jahresabschlüssen 2018 analysiert wurde. Der relative Vergleich zeigte, dass die Auswirkungen des IFRS 16 auf den Kooperationpartners innerhalb der Branchennorm liegen. Schlussendlich besteht durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 Handlungsbedarf bei dem Kooperationspartner, auf welchen sich dieser vorbereiten muss. Es entstehen Aufgaben durch die Umsetzung des IFRS 16 wie die Konzeption eines Prozesses, Wissenstransfer im Finanz und Controllingbereich und der externer Kommunikation an Stakeholder. Die Analyse des IFRS 16 und dessen Auswirkungen dieser Arbeit stellt für die ams eine solide Grundlage für künftige Schritte dar.
Veränderungen auf Managementebene sowie die Anforderungen in Bezug auf transparente Daten für Adressaten des Konzernabschlusses, führen zur Verbesserung von Prozessen in einem Unternehmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss die MPG Group die Optimierung des Konsolidierungsprozesses durchführen, um eine quartalsmäßige Konzernberichterstattung ermöglichen zu können. Aus diesem Grund beschäftigt sich diese Masterarbeit mit der Effizienzsteigerung im Konsolidierungsprozess. Ziel dieser Masterarbeit ist es, anhand einer Analyse den aktuellen Prozess zu erheben, um in weiterer Folge den optimierten Soll-Prozess zu konzipieren. Anhand der Analyse werden Schwachstellen identifiziert und Optimierungspotenziale aufgezeigt. Dementsprechend wird ein Handbuch erstellt, um Transparenz im Unternehmen zu schaffen und klare Vorgaben zu definieren. Zu Beginn erfolgt die Erhebung des Ist-Prozesses anhand von zwei leitfadengestützten Interviews mit dem Leiter des Center of Expertise Group Accounting and Consolidation sowie mit dem Intercompany-Experten. Zur Visualisierung der Prozessschritte ist eine grafische Darstellung des Ist-Prozesses enthalten. In weiterer Folge wird der Ist-Prozess beschrieben und analysiert. Die aus dem Ist-Prozess abgeleiteten Schwachstellen werden mittels des Ishikawa-Diagramms kategorisiert, um den Zusammenhang zwischen Ursachen und Wirkungen darzustellen. Anhand der Gruppierung werden die Optimierungsmaßnahmen dargestellt, um den Soll-Prozess zu definieren. Die Optimierung von Prozessen ist nur sinnvoll, wenn der Erfolg nachgewiesen werden kann. Um einen Vergleich zwischen dem Ist-Prozess und dem Soll-Prozess zu ermöglichen, wird anhand einer Prozesszeitrechnung sowie einer Personalbedarfsrechnung das Nutzenpotential aufgezeigt. Es wurde festgestellt, dass sich durch die Implementierung des Soll-Prozesses eine Zeiteffizienz von 65,52% ergibt. Diese Masterarbeit bildet die Grundlage, um den ganzheitlichen Konsolidierungsprozess auf quartalsweiser Basis zu erstellen. Die Einführung von SAP als führendes System in allen Tochtergesellschaften führt in weiterer Folge zu einer Optimierung der Intercompany-Abstimmung, da viele manuelle Arbeitsschritte obsolet werden. Dies bezieht sich auch auf den Datenupload in die Konsolidierungssoftware, der in weiterer Folge nicht mehr manuell erfolgt. Es wird betont, dass eine kontinuierliche Optimierung notwendig ist, um die Nachhaltigkeit des Prozesses auf einer quartalsmäßigen Grundlage zu gewährleisten.
Die 24 Asset Management GmbH wurde 2010 als Tochter der Anton Paar Group AG gegründet. Sie entwickelt Immobilien im Großraum Graz, um diese eigens zu verwalten und zu vermieten. Bisher wurden interessante Projektentwicklungen einzeln anhand einer simplen Rechnung bewertet. Auf Grund des kleinen Teams sind zu diesem Zeitpunkt die personellen Ressourcen für die Entwicklung eines Bewertungsmodells für Immobilien nicht vorhanden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Problemstellung wie ein Bewertungstool für die Kooperationspartnerin aufgebaut sein muss und welche Aspekte und Einflussparameter beachtet werden müssen.
Aus der Problemstellung leiten sich die Forschungsfragen ab, welche in dieser Arbeit beantwortet wurden. Im ersten Teil der Arbeit wurden die in Österreich angewandten Methoden analysiert. Als Grundlage für die Bewertung im erstellten Tool für die Kooperationspartnerin dient die Residualwertmethode. Die Auswahl wurde anhand einer Literaturrecherche der in Österreich angewandten Verfahren zur Bewertung von Liegenschaften durchgeführt. Die Residualwertmethode wurde anhand eines paarweisen Vergleichs und anschließendem Scoring Modell ausgewählt.
In der praktischen Umsetzung stellte sich die Frage, wie Risiko identifiziert und bewertet werden soll. Zu diesem Zweck wurde ein Risikokatalog in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerin erarbeitet und das Risiko anhand seiner Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet. Die errechnete Gesamtrisikoposition wird in die Bewertung über den Projektgewinnaufschlag einberechnet. Die 24 Asset Management GmbH plant bei der Projektumsetzung eine nachhaltige Bauweise umzusetzen, diese wird anhand eines modifizierten Mietausfallwagnisses im Tool bewertet.
Zusammenfassend wurde ein Tool erarbeitet anhand dessen die Kooperationspartnerin geplante Projekte bewerten kann. Das Tool unterstützt bei Investitionsentscheidungen und ist benutzerfreundlich aufgebaut. Die Nutzer*innen erhalten anhand der Eingabe der geforderten Parameter automatisch den fiktiven Veräußerungserlös, die Gesamtinvestitionskosten und den tragfähigen Projektwert. Es wurde bei der Erstellung sichergestellt, dass die Anforderungen der ÖNORM an Qualität und Methode erfüllt sind. Das Tool kann in Zukunft adaptiert werden und auf neue Entwicklungen am Markt oder seitens der Kooperationspartnerin angepasst werden.
Ein optimales Zusammenspiel der einzelnen Prozesse ist die wesentliche Grundlage für einen reibungslosen Ablauf von Prozessen. Die Relevanz dieser Thematik ist auch dem Kooperationspartner, der Anton Paar Group AG, bewusst, da Prozessdokumentationen maßgeblich zur Effizienzsteigerung beitragen. Ein Prozessdokument bietet hier einen Überblick über die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Aufgabe oder eines Prozesses. Es handelt sich dabei um ein Dokument für den internen Gebrauch, das während des Prozesses erstellt und insofern kontinuierlich aktualisiert wird. Werden diese Prozesse nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann es zu Problemen oder Ausfällen kommen.
In diesem Zusammenhang stellt die Prozessdokumentation einen wichtigen Anhalts- und Referenzpunkt für Mitarbeitern*Mitarbeiterinnen sowie Manager*innen dar. Bis dato verfügt der Kooperationspartner über keine Prozessdokumentationen für die Erstellung des Budgets und des Jahresabschlusses, in dem die relevanten Inhalte und die in der Praxis gelebten Prozesse inklusive Deadlines und verantwortlicher Arbeitsstellen festgelegt und grafisch dargestellt sind. Somit verfügen diese beiden Bereiche des Finanzwesens aktuell über keine verschriftlichten Prozesse, welche eine einheitliche Abfolge gewährleisten.
Aufgrund der Ausgangssituation beim Kooperationspartner stellt sich die Frage, wie der Prozessablauf bis dato beim Kooperationspartner erfolgt und welche Optimierungspotenziale sich durch die Dokumentation und Analyse dieser ergeben, um die Qualität und Termintreue beim aktiven Umsetzen des Prozesses nachhaltig zu sichern.
Zur Klärung der Problemstellung werden die Anforderungen an eine Prozessdokumentation und -analyse durch eine umfangreiche Literaturrecherche erarbeitet und die dabei gewonnenen Erkenntnisse auf die Ausgangssituation beim Kooperationsunternehmen angewendet. Dabei wird mithilfe einer empirischen Erhebung in Form eines Interviews der Status quo der Prozessabläufe erhoben. Durch eine Prozessanalyse in Verbindung mit den sechs Dimensionen des Status quo ist es möglich, Optimierungspotenziale aufzuzeigen und davon konkrete Lösungsansätze zur Optimierung des Prozessablaufs abzuleiten. Dabei werden Maßnahmen für die Bereiche Zeitvorgaben, In- und Outputs, Zuständigkeiten und Schnittstellen des Prozessablaufs formuliert.
Die Umsetzung der empfohlenen Lösungsvorschläge soll nicht nur die Qualität des Prozessablaufs sichern, sondern damit einhergehend die Effizienz innerhalb des Prozesses durch einheitliche Arbeitsprozesse und klare Regelungen verbessern sowie die Übersichtlichkeit über die Prozesse erhöhen.
Angesichts des stetigen technologischen Fortschritts im Rechnungswesen stehen Unternehmen vor der Herausforderung, in diesem sich ständig verändernden Umfeld erfolgreich zu agieren und sich auch in Zukunft weiterzuentwickeln. Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen von Digitalisierung und Automatisierung auf die Buchhaltung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt auf der Debitorenbuchhaltung. Ziel ist das Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen, die den Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Bewältigung dieses Wandels behilflich sein sollen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde einerseits bestehende Fachliteratur analysiert und andererseits wurden qualitative, leitfadengestützte Experteninterviews durchgeführt. Anhand der strukturierten Inhaltsanalyse nach Kuckartz erfolgte die Auswertung der Daten der Interviews. Die Forschungsergebnisse belegen, dass die Einführung digitaler Technologien in der Debitorenbuchhaltung im Gesundheitswesen ein großes Potenzial bietet. Sie ermöglicht die Automatisierung von wiederkehrenden Aufgaben wie der Rechnungserstellung und der Zuordnung von Zahlungseingängen. Die Automatisierung und Digitalisierung der Debitorenbuchhaltung weist klare Vorteile auf, darunter Effizienzsteigerungen, Verbesserungen der Genauigkeit und erhöhte Transparenz. Die Umsetzung erfordert eine gründliche Planung, Schulung und Berücksichtigung von Datenschutz- und Sicherheitsaspekten. Mitarbeiter*innen müssen jedoch neue Fähigkeiten erwerben und Datenschutz bleibt ein zentrales Anliegen. Es ist empfehlenswert, verschiedene Technologien je nach Anforderungen einzelner Prozesse auszuwählen und zu kombinieren. Dabei sind eine solide Datenbasis sowie Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Sensibilität von Patientendaten unerlässlich. Überlegungen zur Anpassung der Organisationsstruktur sind zu berücksichtigen. Eine ganzheitliche Strategie, welche die Sicherheit und Transparenz gewährleistet, ist entscheidend für den Erfolg. Aus den Ergebnissen des theoretischen und empirischen Teils der Masterarbeit wurde eine Handlungsempfehlung abgeleitet. Diese kann von Gesundheitsunternehmen geprüft und im Rahmen geplanter Umstellungen angewendet werden.
Die rasant fortschreitende Digitalisierung eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten. Auch Klein- und Mittelbetriebe können von der Digitalisierung profitieren, da durch den Einsatz digitaler Technologien repetitive Tätigkeiten zunehmend von Software und KI übernommen werden können. Diese Entwicklung wirft jedoch die Frage auf, welche Chancen und Risiken die Digitalisierung im Rechnungswesen mit sich bringt. Zur Beantwortung der Hauptforschungsfrage wurde im empirischen Teil der Arbeit untersucht, in welchen Bereichen bereits eine teilweise oder vollständige Digitalisierung stattgefunden hat. Ziel dieses Teils war die Ermittlung des aktuellen Standes der Digitalisierung in den Bereichen. Des Weiteren wurden die Anforderungen und Kompetenzen von Mitarbeiter*innen und Führungskräften analysiert, um zu ermitteln, welche Qualifikationen zukünftig erforderlich sein werden, um die Digitalisierung effektiv umzusetzen. Die wissenschaftliche Methode dieser Forschungsarbeit bestand neben der Literaturrecherche in der Durchführung einer empirischen Forschung mittels Experteninterviews. In diesem Zusammenhang wurden zehn Expert*innen in leitenden Positionen im Bereich des Rechnungswesens befragt, um fundierte Erkenntnisse zur Beantwortung der Forschungsfragen zu erhalten. Die Auswertung der Interviews erfolgte mit Hilfe der Inhaltsanalyse nach Kuckartz, die eine Strukturierung in Haupt- und Subkategorien vorsieht. Als zentrale Ergebnisse sind deutliche Fortschritte im Bereich der Eingangs- und Ausgangsrechnungsprozesse zu verzeichnen. Dieser geschaffene Mehrwert in Form von Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung trägt wesentlich dazu bei, die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich die Unternehmen durch umfassende Sicherheitskonzepte und Maßnahmen zur Prävention von Cyberkriminalität gut auf die mit der Digitalisierung verbundenen Risiken vorbereitet haben. Die Digitalisierung im Rechnungswesen wird voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen. Zukünftige Entwicklungen könnten ein verstärkter Einsatz von KI oder eine noch stärkere Automatisierung sein.
Ein Versandhandelsunternehmen, das nach dem Konkurs im Jahr 2013 wieder wächst, möchte nun eine Deckungsbeitragsrechnung einführen, um die Rentabilität von Produkten und Produktgruppen überprüfen zu können. Die vor dem Sanierungsverfahren verwendete Deckungsbeitragsrechnung konnte aus verschiedenen Gründen nicht adaptiert werden. Aus diesem Grund wurden die Berechnungslogik sowie der Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung neu erarbeitet. Bei der Neugestaltung der Deckungsbeitragsrechnung wurde ein besonderes Augenmerk auf die kausale Zuordnung der Kosten zu den Produkten gelegt. Die Kostenverrechnung erfolgte auf Basis verschiedener Zuordnungsprinzipien und verschiedener Verteilungsprinzipien. Um die Kosten nach den oben genannten Grundsätzen zuordnen zu können, müssen die Kosten zunächst auf ihre Eigenschaften überprüft werden. Als Basis dienen die Kosten, welche beim Kooperationspartner angefallen sind. Darüber hinaus müssen die angefallenen Kosten anhand ihrer Variabilität bewertet werden. Anhand dieser Beurteilung werden die Kosten in weiterer Folge als variable Kosten und als Fixkosten kategorisiert. Anschließend müssen die Kosten den Kostengruppen zugeordnet werden. Dabei wird eine möglichst verursachungsgerechte Kostenverrechnung auf die Kostenträger angestrebt. So sollen beispielsweise versandhandelsspezifische Rückabwicklungskosten, welche für retournierte Waren anfallen, möglichst verursachungsgerecht zugeordnet werden. Es sollte festgelegt werden, ob und wie die Kosten den Artikeln zugeordnet werden können oder wann es sinnvoll ist, sie der Produktgruppe zuzuordnen. Wenn Kosten nicht auf Artikel- oder Warengruppenebene zugeordnet werden können, werden diese als Fixkosten in einem Block zusammengefasst. Es gilt dabei zu vermeiden, dass die Zuordnung zu den Unternehmensfixkosten erfolgt. Bezugnehmend auf den Kooperationspartner werden in dieser Arbeit auch die Schwierigkeiten aufgedeckt, die in der Praxis bei der Kategorisierung von Kosten auftreten. Die Literatur bezieht sich bei der Kategorisierung der Kosten häufig auf Industrieunternehmen. Daher musste die Anwendung der Kostenverteilung und die Erstellung der Deckungsbeitragsberechnung auf den Versandhandel übertragen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen und der strengeren oder weniger strengen Interpretation der Kostenverteilungsprinzipien sowie der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten, ist eine vollständige und eindeutige Zuordnung oft sehr schwierig bzw. nicht möglich. Schlussendlich muss in vielen Fällen ein Kompromiss eingegangen werden, welcher zwischen einer verursachungsgerechten Zuordnung, der Wirtschaftlichkeit sowie dem Informationsbedarf des Kooperationspartners liegt.
In dieser Arbeit wird geklärt, wie sich die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zwischen UGB und IFRS ausgewählter Bilanzposten unterscheiden. Dazu zählen das Sachanlagevermögen, Leasing, Finanzinstrumente, Vorräte, Rückstellungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten. Im Rahmen dieser Arbeit ist darzustellen, welche Überleitungs- und Konsolidierungsbuchungen auf Grundlage der Einzelabschlüsse nach UGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS, notwendig sind. Bezugnehmend darauf sollen die Anpassungsanforderungen für sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen übersichtlich dargestellt werden. Im Rahmen der Konsolidierung soll gezeigt werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Innenbeziehungen bzw. Transaktionen innerhalb eines Konzerns zu eliminieren und demnach, eine Unternehmensgruppe als ein einheitliches Unternehmen darzustellen. In weiterer Folge werden latente Steuern im Konzernabschluss behandelt. Dabei wird insbesondere geklärt, wie latente Steuern aus der Überleitung von UGB auf IFRS entstehen und wie diese folglich zu behandeln bzw. zu bewerten sind. Ziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, welche Auswirkungen sich im Hinblick auf das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen bei der Leder und Schuh Unternehmensgruppe durch die Anwendung der IFRS ergeben. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen UGB und IFRS zeigen sich bereits in den Grundsätzen und Zielsetzungen der beiden Rechnungslegungskonzepte. Während gemäß den IFRS eine Bewertung zum Fair Value zu erfolgen hat bzw. erfolgen kann, hat im UGB aufgrund des übergeordneten Grundsatzes des Gläubigerschutzes, eine vorsichtige Bewertung zu erfolgen. Daraus ergibt sich, dass Vermögensgegenstände aufgrund der Aufdeckung stille Reserven nach den IFRS tendenziell zu einem höheren Wert in der Bilanz angesetzt werden. Schuldposten hingegen sind, aufgrund der zentralen Stellung des Vorsichtsprinzips im UGB, im IFRS Abschluss in der Regel zu einem geringeren Wert in der Bilanz anzusetzen. Durch die durchzuführenden Überleitungsbuchungen ergeben sich zusätzliche Differenzen zwischen ausgewiesenem Buchwert und steuerlichem Wertansatz, wodurch zusätzliche Steuerlatenzen im Rahmen der Überleitung auf die Handelsbilanz II anzusetzen sind, welche mit dem jeweiligen lokalen Steuersatz zu bewerten sind. Die Konzernabschlussanalyse zeigt, dass durch die Anwendung der IFRS, das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen, erheblich verändert werden. Dies ist insbesondere auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 sowie die Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen.