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Analyse der kirchlichen Vermögensverwaltung zur Besoldung der Kleriker der Diözese Graz-Seckau
(2023)
Inhalt und Ziel dieser Arbeit ist es, die Anforderungen an eine Besoldungsordnung für den Klerus der Diözese Graz-Seckau sowie die steuerrechtliche Behandlung der Besoldungsbestandteile in Form einer Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Neben der Vereinbarkeit mit dem geltenden Kirchenrecht des CIC 1983 hinsichtlich der Versorgung von Klerikern, soll eine steueroptimale Behandlung der darin enthaltenen Bezüge gewährleistet werden. Um dies zu erreichen, muss zunächst eine Analyse der kirchenrechtlichen Vorschriften sowie eine Definition der enthaltenen Besoldungskomponenten erfolgen. Die Besoldung sieht für Kleriker zum einen eine Sustentation, die eine Unterhaltsverpflichtung des Bischofs darstellt, sowie eine Remuneration, die einer Vergütung für die Innehabung eines kirchlichen Amts entspricht, vor. Derzeit wird hinsichtlich der Behandlung der Bezüge weder bei der Kooperationspartnerin noch im Rahmen der Besteuerung der Bezüge eine Differenzierung vorgenommen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der steuerrechtlichen Beurteilung des Sustentationsanspruchs. Für die Bezüge soll weiters ein Quantifizierungsvorschlag erarbeitet werden. Dabei wird sich mit Richtwerten aus der rechtlichen Praxis beholfen. Ebenfalls untersucht werden Laisierungszahlungen an Kleriker, die aus dem geistlichen Stand ausscheiden. Hier gilt es zu klären, wie die Auszahlungsmodalität und deren Bemessungsgrundlagen festzulegen sind. Nicht zuletzt wird auch die ertragsteuerliche Behandlung der Laisierungszahlungen untersucht. Um das Ziel der Arbeit zu erreichen, wurde zunächst die kirchliche Gesetzgebung hinsichtlich der Besoldung von Klerikern durch Aufarbeitung bestehender Literatur untersucht. Dabei wurde die Verpflichtung zur Errichtung eines Versorgungsinstituts sowie die Notwendigkeit zur Differenzierung der Besoldungsbestandteile festgestellt. Ein Vorschlag zur möglichen Neugestaltung und Quantifizierung der Versorgungsbestandteile ist in der Arbeit enthalten. Nach Erhebung der aktuellen Daten der Kooperationspartnerin sowie der steuerrechtlichen Beurteilung der Bezüge wurde, unter Verwendung der im Rahmen der Arbeit erhobenen Richtwerte, eine mögliche Reduktion des Steueraufkommens durch Kleriker um bis zu 71% ermittelt. Diese Reduktion ergibt sich aus der Argumentation zur Qualifizierung der Unterhaltsleistungen des Bischofs als nicht steuerpflichtige Bezüge. Ein Anlass zur Überarbeitung der Einkommen- und Lohnsteuerrichtlinien zur Beurteilung der Sustentation wurde begründet. Zur Klärung des Sachverhalts wurde eine Anfrage zur Vorlage beim Bundesministerium für Finanzen formuliert. Ein Auszahlungsmodell für Laisierungszahlungen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen wurde erstellt.