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Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Besonderheiten der abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben und wurde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH erstellt, welches über eine auf Gastronomie und Hotellerie spezialisierte Mitarbeitereinheit verfügt. Ziel war es, den Angestellten des Unternehmens eine auf den Betrieb zugeschnittene Unterlage zur Verfügung zu stellen, welche gesammelt sämtliche Informationen über das nötige Grund- und Spezialwissen zur optimalen abgabenrechtlichen Behandlung von Gastronomiebetrieben enthält. Da der Großteil der in der Gastronomiebranche tätigen KlientInnen der Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH als EinzelunternehmerInnen angemeldet ist, liegt auf EinzelunternehmerInnen der Fokus im Bereich der Einkommensteuer. Da die Ermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG im Unternehmen nur in seltenen Fällen Anwendung findet in diesem Branchenbereich, wurde der Fokus auf die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und der Gastgewerbepauschalierung gelegt. Die Informationen beinhalten eine Vergleichserhebung im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Gastgewerbepauschalierung, wobei das Ziel der vorliegenden Arbeit auch darin besteht, Handlungsempfehlungen für eine optimale Wahl der Gewinnermittlung für Unternehmen im Gastgewerbe, welche einerseits die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder andererseits die Gastgewerbepauschalierung anwenden können, zu geben. Neben umfangreicher Literaturrecherche und -analyse zum Thema Einkommensteuer Umsatzsteuer- und Lohnabgaben mit Fokus auf die Gastronomiebranche wurden auch Daten von 15 Gastronomiebetriebe von drei aufeinanderfolgenden Jahren gesammelt. Durch vergleichende Rechnungen in Excel mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Gastgewerbepauschalierung wurde festgestellt, für welche Umsatzdimensionen sich letztere rechnet, wobei damit verknüpft weitere Berechnungen für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile vorgenommen wurden. Durch die Datenanalyse konnten für Unternehmen unterschiedlicher Umsatzstufen Handlungsempfehlungen ermittelt werden. Die Aussagekraft der Datenanalyse ist durch die geringe Anzahl der untersuchten Betriebe verringert, weswegen weitere Unternehmen analysiert werden sollten. Des Weiteren sollten die untersuchten Betriebe in den kommenden Jahren im Bereich der Ausgaben weiter beobachtet werden, um den Wirkungsgrad der Änderungen zu ermitteln.