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Im Oktober 2015 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 kundgemacht, eine neue Verordnung, die die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 außer Kraft setzte. Für steirische Gemeinden änderte sich Grundlegendes in Bezug auf das Rechnungswesen. Aus der Kameralistik wurde Doppik. Seit 01.01.2020 wird in steirischen Gemeinden doppisch gebucht und mit Anfang 2021 wurde erstmals ein Rechnungsabschluss aufgrund dieser neuen Verordnung erstellt. Jede Umstellung bringt Neuerungen mit sich. Solche gravierenden Neuerungen bedeuten auch, dass Fragen auftauchen, die nur mit Unterstützung gelöst werden können. Es wird behauptet, dass durch Umstellungsarbeiten Mehraufwand entsteht. In dieser Arbeit werden die Unterschiede zwischen alter und neuer Rechtslage dargestellt. Vor allem die neuen Grundsätze für die Erstellung des Rechnungsabschlusses und die Beilagen werden genauer beleuchtet. Die Erstellung des Rechnungsabschlusses soll in Zukunft durchsichtiger und klarer werden. Die Abläufe bei der Erstellung sollen nach einem bestimmten Muster ablaufen, das sich jährlich wiederholt. Weiters soll durch die Arbeit erforscht werden, wieviel Mehraufwand die Umstellung für das Gemeindepersonal gebracht hat bzw. wie personalplanungstechnisch darauf reagiert wurde. Um die neue Materie genauer untersuchen zu können, wurden Interviews mit Personen geführt, die in die Erstellung des Rechnungsabschlusses involviert sind. Durch deren Aussagen konnte präziser auf die Probleme bei der Erstellung und auf Mehraufwendungen an Arbeitszeit in steirischen Gemeindeämtern rückgeschlossen werden. Es stellte sich heraus, dass die MitarbeiterInnen viele Schulungen in Anspruch nahmen und dass das Wissen sehr gut vermittelt wurde. Es wurde festgestellt, dass der Mehraufwand erheblich war und es auch noch viele ungeklärte Fragen in Bezug auf die neue Verordnung gibt. Diese betreffen Transparenz und Vergleichbarkeit, zukünftiges Fachpersonal und vermögenstechnische Fachfragen.