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Entwicklung eines Beratungskonzeptes zur Errichtung von Primärversorgungseinheiten in Österreich
(2018)
Diese Arbeit befasst sich mit dem am 28. Juni 2017 im Nationalrat beschlossenen und am 2. August 2017 in Kraft getretenen Primärversorgungsgesetz (PrimVG). Als Ziel stand dabei die Entwicklung eines Beratungskonzeptes für ein Grazer Beratungsunternehmen, die AUSTIN | BFP Gruppe, welche ebenfalls das Kooperationsunternehmen dieser praxisorientierten Arbeit ist. Durch das PrimVG wurde eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Medizinerinnen und Medizinern sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe geschaffen. Diesen soll es fortan möglich sein in Primärversorgungseinheiten, kurz PVE, zusammenzuarbeiten. Das neue Gesetz hat allerdings auch dahingehend eine Vielzahl an Fragen offengelassen, wie die rechtliche Ausgestaltung einer solchen Einheit konkret auszusehen hat. Um dennoch den Anforderungen des Kooperationsunternehmens gerecht zu werden und ein Beratungskonzept für die Betreuung von Ärztinnen und Ärzten zum Themengebiet der PVE erstellen zu können, wurde die neue Rechtslage im Rahmen dieser Arbeit ausführlich analysiert und es wurden sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu den bisherigen Formen der Zusammenarbeit für diese Berufsgruppe aufgezeigt. Das entwickelte Konzept stellt die Wege in die unterschiedlichen Ausgestaltungsformen einer PVE übersichtlich dar. Die Arbeit liefert das notwendige Wissen und erläutert die einzelnen Schritte im Detail. Als wissenschaftliche Methoden wurden die Literaturrecherche sowie eine qualitative Befragung in Form von Leitfadeninterviews eingesetzt. Bei Letzterer sind Rechtsexperten und Entscheidungsträger der Ärztekammer befragt worden. Ziel der Befragung war es, zum einen die Einstellung zum Thema PVE der unterschiedlichen Personen herauszufinden und zum anderen Meinungen zu all jenen Themen zu sammeln, die in der derzeitigen Rechtslage nicht eindeutig geregelt sind. Hierbei ist auch auf jene Punkte eingegangen worden, zu denen das neue PrimVG Abweichungen von bisherigen Regelungen in der Vergesellschaftung von Ärztinnen und Ärzten vorsieht. Im Rahmen der Arbeit hat sich gezeigt, dass die Realisierung einer PVE nach derzeitiger Rechtslage nur eingeschränkt möglich ist. Dies ist damit zu begründen, dass der notwendige Gesamtvertrag zwischen der Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erst ausverhandelt wird. Um dennoch eine PVE eröffnen zu können, wäre aktuell noch der Abschluss eines Primärversorgungs-Sondervertrages notwendig. Trotz dieses temporären Hindernisses ist das Potential für Beratungsleistungen in diesem Bereich hoch, da sich gezeigt hat, dass auf politischer Ebene die Realisierung von zumindest 75 PVE in den nächsten Jahren in Österreich angestrebt wird.