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Mit den neuen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation durch die nationale Gesetzgebung und dem BEPS Aktionsplan 13, rückt neben dem Reporting, die Verrechnungspreisgestaltung in den Fokus von Unternehmensgruppen. Im Rahmen der Masterarbeit wird die optimale Vorgehensweise zur Verrechnungspreisermittlung für Kostenrechnungsleistungen festgelegt und notwendige Änderungen der aktuellen Konzernumlage der Gebrüder Weiss GmbH ermittelt. Betreffend die Verrechnungspreisdokumentation werden erforderliche Änderungen der aktuellen Dokumentation identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports formuliert. Verrechnungspreise für Kostenrechnungsleistungen sind mittels indirekter Konzernumlage zu ermitteln. Die notwendigen Änderungen der aktuellen Konzernumlage, die mittels Soll-Ist-Vergleich identifiziert wurden, umfassen ua die Aktualisierung der Leistungen und Leistungsempfänger, der Ausschluss von nicht verrechenbaren Kosten und der Aufschlag eines Gewinnes. Die Umlagemasse steigt dadurch um insgesamt 14.175 EUR und die Allokation der Masse ändert sich um durchschnittlich 72 %, weshalb die ermittelten Verrechnungspreise stark von den aktuellen Verrechnungspreisen abweichen. Für Dienstleistungen auf Abruf, wie Betreuungsleistungen vor Ort, ist grundsätzlich eine spezifische Verrechnungspreisermittlung vorzunehmen. Eine Abweichungsanalyse der Verrechnungspreise bei Verrechnung als Normalleistung und als Dienstleistung auf Abruf ergab, dass große Unterschiede zwischen den beiden Verrechnungsarten bestehen. Zur Vermeidung eines Mehraufwandes wird die Verrechnung als Normalleistung mit gesonderter Verrechnungspreisermittlung für die Bereitstellung und Inanspruchnahme empfohlen. Zur Erfüllung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation sind ein Master und Local File und ein Country-by-Country Report aufzustellen. Für die Erstellung des Master und Local File sind umfassende Änderungen und Ergänzungen der aktuellen Dokumentation notwendig. Für die Aufstellung des Country-by-Country Reports wird in der Einführungsphase die Festlegung der Zuständigkeiten, des Umfanges sowie die Erstellung eines Handbuches empfohlen. In der Dokumentationsphase wird angeraten die Datenerhebung auf Tochterebene und Abschlussarbeiten auf Mutterebene vorzunehmen. In weiterer Folge sind die ermittelten Änderungen der Verrechnungspreisermittlung aufzunehmen und auf ähnliche Leistungen auszuweiten. Zur Erfüllung der Dokumentationsvorschriften sind die Änderungen der aktuellen Dokumentation vorzunehmen und die Handlungsempfehlungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports umzusetzen. Die Entwicklungen bei der Gebrüder Weiss GmbH zeigen, dass die neuen Dokumentationsvorschriften eine stärkere Fokussierung auf die Verrechnungspreisthematik bewirkt haben und der erste Schritt zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen getan wurde.