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Die Registrierkasse
(2017)
Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde in Österreich die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel der Betrugsbekämpfung und die Vermeidung von Umsatzverkürzungen. Daraus resultierend erhofft sich der Staat Mehreinnahmen im Bereich der Umsatz- und Ertragsteuern. Neben Österreich bestehen auch in anderen Ländern der Europäischen Union Regelungen bezüglich der Aufzeichnung von Barumsätzen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse und dem Vergleich der rechtlichen und technischen Anforderungen im Bereich der Barumsatzaufzeichnungspflichten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung der aktuellen Gesetzeslage erfolgt mittels Literaturrecherche in nationalen Gesetzestexten, Verordnungen und Erlässen. Hierbei gilt es anzumerken, dass es keine europaweite Gesetzessammlung nationaler Regelungen gibt und nationale Vorschriften oftmals nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Recherche zu den Barumsatzaufzeichnungspflichten zeigen, dass insgesamt 17 der 28 EU-Mitgliedsstaaten über rechtliche Vorschriften zur Registrierkassenpflicht verfügen. Die Pflicht zur Ausgabe von Belegen ist hierbei eng an die Registrierkassenpflicht gekoppelt. In allen Ländern, in denen die Verwendung von Kassensystemen obligatorisch ist, bestehen auch verpflichtende Vorschriften zur Belegerteilung. Bezogen auf den technischen Aspekt kann gesagt werden, dass insgesamt 20 der 28 Mitgliedsstaaten Vorschriften vorsehen, um die im Einsatz befindlichen Kassensysteme vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Neben dem Manipulationsschutz wird in 14 Fällen auf Kassenzertifizierungen und Herstellererklärungen zurückgegriffen. 7 Länder setzen das System der direkten Kommunikation der Steuerdaten via Onlineanbindung an die Finanzbehörde ein. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums zu den staatlichen Mehreinnahmen aufgrund der Einführung der Registrierkassenpflicht auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Hinsichtlich der Analyse der prognostizierten Steuermehreinnahmen in Österreich wurden die Schätzungen des Finanzministeriums kritisch betrachtet und unterschiedliche Szenarien zur langfristigen Entwicklung der Umsatzsteuermehreinnahmen kalkuliert. Die Berechnungen zeigen, dass die Ergebnisse deutlich unter den Schätzungen liegen. Dies lässt darauf schließen, dass die Erwartungshaltung des österreichischen Finanzministeriums als unrealistisch einzustufen ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf den Manipulationsschutz sowie die Anmeldung der Kassensysteme bei der Finanzbehörde erst mit Ende März 2017 erfolgte, gilt es weitere Entwicklungen abzuwarten.