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Die folgende Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Änderungen sich im Anhang auf Einzelabschlussebene aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 für die Energie Steiermark AG sowie deren Tochterunternehmen ergeben und inwieweit sich die im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 umzusetzenden Änderungen der Anhangangaben bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Ziel dieser Arbeit ist es, für die Energie Steiermark AG einen Musteranhang nach dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 zu erstellen, welcher alle relevanten Inhalte für die Tochtergesellschaften des Energiekonzerns zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang wird eine Checkliste erstellt, die für die einzelnen Tochtergesellschaften als Orientierungsleitfaden im Rahmen der Anhangerstellung dient und eine Zusammenfassung über alle Änderungen in Bezug auf das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 darstellt. Die Checkliste wird im Microsoft Excel erstellt. Um einen konkreten Praxisbezug gewährleisten zu können, wird jeweils ein Tochterunternehmen pro Größenklasse als Beispiel herangezogen, damit die erarbeitete Checkliste auf ihre Anwendungsfähigkeit geprüft werden kann. Ein weiteres Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist zu untersuchen, inwieweit sich die neuen Darstellungsformen und Inhalte des Anhangs nach der Gesetzesnovelle bereits an die International Financial Reporting Standards angenähert haben. Die Analyse zu den erfolgten Annäherungen wird in weiterer Folge in einem Excel-Tool dargestellt. Die Ergebnisse der Analyse werden einerseits verbal beschrieben und andererseits mittels Ampeldarstellung visualisiert. Die Methoden dieser wissenschaftlichen Arbeit beziehen sich auf die Recherche fundierter Fachliteratur. Als Ergebnis der Masterarbeit kann festgestellt werden, dass sich vor allem für die großen und mittelgroßen Gesellschaften der Energie Steiermark AG ein erhöhter Informationsgehalt im Anhang ergibt. Für kleine Gesellschaften, wie zum Beispiel der Energie Steiermark Natur GmbH, gelten nach wie vor die Erleichterungen im Rahmen der Anhangerstellung. Der erhöhte Informationsgehalt aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 lässt letztendlich darauf schließen, dass bereits eine teilweise Annäherung an die International Financial Reporting Standards stattgefunden hat. Bei näherer Betrachtung kann hervorgehoben werden, dass die Veränderungen aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 nicht die Auswirkung haben, die der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte. Besonders in Bezug auf den Anhang kann zum Schluss gekommen werden, dass das Unternehmensgesetz nach wie vor sehr stark Gläubigerschutz orientiert ist.