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Ein Kredit darf nur gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kreditnehmer die Bedienung des Zins- und Kapitaldienstes zum Zeitpunkt der Beantragung gewährleisten kann. Im Firmenkundengeschäft werden hierfür betriebswirtschaftliche Unterlagen verwendet. Landwirtschaftliche Betriebe sind gesetzlich erst bei Überschreitung gewisser Umsatz- und Einheitswertgrenzen verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Die meisten Betriebe in Österreich überschreiten diese Grenze nicht und müssen daher keine Unterlagen vorlegen. Aus diesem Grund behilft sich die Raiffeisen-Landesbank Steiermark mittels eines selbst entworfenen, dreiseitigen Erhebungsformulars. Die Kreditprüfung und die Bonitätsfeststellung bergen aufgrund des „veralteten“ Formulars einige Defizite und Schwachstellen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Landwirte die jeweiligen Angaben und Daten selbst bekannt geben und dem damit zusammenhängenden hohen Subjektivitätsgrad. Es fehlt zudem die Möglichkeit der Plausibilisierung dieser Werte. In der vorliegenden Arbeit soll die Kreditfähigkeitsbeurteilung von pauschalierten Land- und Forstwirten qualitativ verbessert, der gesamte Kreditvergabeprozess neu aufgerollt und ein neues Erhebungsformular konzipiert werden. Es stellt sich dabei die Frage, wie eine standardisierte Erhebung der Einkünfte von pauschalierten Land- und Forstwirten erfolgen muss, um zu einer plausiblen Kreditentscheidung zu gelangen. Die Arbeit widmet sich zunächst allgemeinen theoretischen Grundlagen, wobei der Schwerpunkt auf der Bonitäts- und Ratingbeurteilung liegt. Methodisch kommt es dabei zu einer fachspezifischen Literarturrecherche und der Analyse unternehmensinterner Unterlagen. Die Antworten und Erkenntnisse aus den Experteninterviews werden zunächst theoretisch erläutert, womit aufbauend darauf die praktische Umsetzung der Ergebnisse erfolgt. Ausgehend vom bestehenden Erhebungsformular wird erläutert, welche Änderungen sich aus den Experteninterviews für das neue Erhebungsformular ergeben. Infolgedessen kommt es zu einer umfangreichen Erweiterung des Formulars, der Einführung von Kennzahlen und Vergleichswerten sowie zusätzlicher Felder zur Berücksichtigung von Neuinvestitionen und zur Berechnung von Szenarien. Es erfolgt künftig eine standarisierte Erhebung der Werte und es besteht die Möglichkeit, eine Plausibilisierung der Angaben und Daten durchzuführen. Zur Schaffung einer objektiven Entscheidungsgrundlage wird das Erhebungsformular mithilfe bereits abgewickelter Kreditentscheidungen geprüft und plausibilisiert. Das neue Erhebungsformular wird letztlich in den Kreditentscheidungsprozess der Raiffeisen-Landesbank Steiermark integriert.