58.53 Abfallwirtschaft
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Die weltweit steigende Menge an Abfall, insbesondere im Verpackungsbereich, stellt eine Herausforderung für den Umgang damit dar. Diese Tendenz ist weltweit zu beobachten und somit eine globale Herausforderung. Industrieländer stehen mit der höchsten (Verpackungs-)Müllproduktion an vorderster Stelle und haben eine hohe Dringlichkeit, innovativ zu sein und weitere Entwicklungen voranzutreiben. Vielfach werden die drei Rs Reduce, Reuse, Recycle als lösende Methode propagiert, wobei ein Umdenken der Handlungsweisen und Praktiken schwieriger zu sein scheint als eine technische Lösung des Problems. Diese Erkenntnis hat die Europäische Union bereits im Jahr 1994 gemacht und eine Richtlinie zum Umgang mit Abfällen verabschiedet. Im Jahr 2018 wurde diese Richtlinie novelliert und als Richtlinie 2018/852 bekannt. Sie wurde in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis Ende 2020 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie 2018/852 sind verbindliche Recyclingziele für alle Wertstoffe beschrieben, welche bis in das Jahr 2023 beziehungsweise das Jahr 2025 erreicht werden müssen. Deutschland hat den mengenmäßig höchsten Verpackungsabfall pro Kopf in der Europäischen Union, aber auch die höchste Recyclingrate. Ergänzend zu dieser Richtlinie gibt es beispielsweise die Design for Recycling Richtlinie. Diese Maßnahmen sind wiederum in den New Circular Economy Action Plan und den European Green Deal eingebunden. Letzterer hat zum Anspruch Europa bis in das Jahr 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen. Der Weg zu den in den Richtlinien beschriebenen Zielen ist zwar nicht eindeutig definiert, bietet jedoch einen großen Spielraum sowohl für die legislative Ebene als auch für die Unternehmen, die in diesem Kontext agieren. Diese Flexibilität ermöglicht Innovationen, kann aber auch lähmend auf die Handlungsträger in der Wertschöpfungskette wirken. Gerade in der Verpackungsindustrie kommt ein Großteil der Innovationen entweder von der Kostenseite oder vom Endverbraucher. Dennoch werden auch die Anforderungen des Gesetzgebers wahrgenommen und umgesetzt. Im Rahmen des Green Deals der Europäischen Union soll nun die gesamte Wertschöpfungskette in eine nachhaltigere Ausrichtung gebracht werden, was eine unausweichliche Kommunikation und gemeinsame Entwicklung zwischen den Akteuren der Verpackungsindustrie (Verpackungsmaschinenhersteller, Packmittelhersteller, Verpackungsrecycling) erfordert. Im theoretischen Teil dieser Arbeit wird auf alle relevanten Hintergründe zu den verschiedenen Richtlinien, der nationalen Gesetzgebung, der Verpackungsindustrie sowie dem Kunststoffkreislauf und den verschiedenen Kunststoffarten eingegangen. Basierend auf den Erkenntnissen des Theorieteils werden zwei Hypothesen mit zugehörigen Unterhypothesen formuliert, welche im Anschluss an den Praxisteil beantwortet werden. Im Praxisteil wird eine qualitative Analyse der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der drei größten Unternehmen aus den drei größten Akteursgruppen der Verpackungsindustrie durchgeführt. Anschließend werden die Ergebnisse einer quantitativen Umfrage in denselben Unternehmen ausgewertet. Ziel ist es zu untersuchen inwiefern EU-Richtlinien einen Einfluss auf Innovationsaktivitäten haben und wie die Kommunikation der Unternehmen im Vergleich zu der Umsetzung bei den Mitarbeiter*innen steht. Die Hypothesen zur Beantwortung der Fragestellung dieser Arbeit werden anhand der Ergebnisse des Praxisteils überprüft und beantwortet. Ferner werden sechs Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Legislative abgeleitet, um die Implementierung und Anwendung der EU-Richtlinien in der Verpackungsindustrie zu beschleunigen und zu verbessern.
