43.35 Umweltrichtlinien, Umweltnormen
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Die Saubermacher Dienstleistungs AG ist von den Neuerungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Die Non-Financial-Reporting-Directive wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive ersetzt. Dadurch ändert sich auch der Anwenderkreis der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Wirtschaftstätigkeiten können taxonomiefähig und taxonomiekonform sein. Letzteres bedeutet, dass die Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Als Teil des Anwenderkreises ist der Kooperationspartner mit den Berichtspflichten der EU-Taxonomie-Verordnung konfrontiert. Konkret sind drei Finanzkennzahlen sowie qualitative Angaben zu berichten. Das Ziel dieser Arbeit ist es eine mögliche Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung und die theoretischen Grundlagen in einem Leitfaden für die Saubermacher Dienstleistungs AG zu erfassen.
Für die Erstellung des Leitfadens ist im ersten Schritt eine umfassende Recherche mit aktueller Literatur notwendig. Wesentliche Themengebiete sind die Systematik, die technischen Bewertungskriterien und die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung. Die abgehandelte Theorie stellt die ersten Inhalte des Leitfadens dar. Im zweiten Schritt wird in einem Workshop die Möglichkeit der Erhebung der Finanzkennzahlen beim Kooperationspartner ermittelt. Daraus sollen das Konzept der Berechnung der Finanzkennzahlen und der zweite Teil der Inhalte für den Leitfaden entwickelt werden. Weiterhin werden die Wirtschaftstätigkeiten des Kooperationspartners untersucht, um relevante taxonomiefähige Tätigkeiten zu identifizieren. Daraus sollen die relevantesten Kriterien abgeleitet werden.
Ein Leitfaden für die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung bildet das Ergebnis dieser Arbeit. Der erste Schwerpunkt liegt auf der Theorie zur Verordnung. Es werden die Hintergründe, die Berichtspflichten, die wesentlichen Begrifflichkeiten, die Bewertungskriterien und Arbeitsschritte beschrieben. Ein weiterer Teil des Leitfadens umfasst das Konzept zur Erhebung der Leistungskennzahlen. Diese Erhebung muss früh im Prozess der Berichterstattung des Kooperationspartners stattfinden. Zusätzlich ist eine Anpassung der Datenbasis
erforderlich. Für die Kennzahlen ist bei der laufenden Datenerfassung ein Taxonomie-Code zu berücksichtigen.
Diese Arbeit stellt eine solide Grundlage für die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung bei der Saubermacher Dienstleistungs AG dar. Mit dem Leitfaden kann das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zukünftige Arbeiten könnten sich mit der Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die strategische Unternehmensentwicklung und Entscheidungen der Führungsebene
befassen.
Diese Masterarbeit befasst sich mit der Konzeption eines Leitfadens zur Erhebung und Aufbereitung der Daten für die erstmalige Erstellung eines ESG-Berichts für die JCL Logistics Austria GmbH. Der Bericht ist notwendig, um den ab 2025 geltenden EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen.
Aufgrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die JCL Logistics Austria GmbH verpflichtet, einen umfassenden ESG-Bericht ab 2025 zu erstellen. Da das Unternehmen bisher keine Erfahrung in der ESG-Berichterstattung hat, besteht die Herausforderung darin, relevante Standards zu identifizieren, die benötigten Daten zu erheben und einen strukturierten Prozess zur Berichterstellung zu etablieren. Ein besonderer Fokus liegt auf den umweltbezogenen, sozialen und Governance-Aspekten, die für die Logistikbranche relevant sind.
Die Arbeit basiert auf umfassender Literaturrecherche, sowie Erhebungen und Auswertungen von Unternehmensinternen und externen Daten. Ebenso wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die dazu dient, relevanten ESG-Themen für das Unternehmen zu identifizieren. Dabei wurden sowohl interne Stakeholder, wie das Management und die Mitarbeiter*innen, als auch externe Stakeholder, wie Kund*innen und Lieferant*innen, befragt. Die gewonnenen Daten wurden ausgewertet und in einem Leitfaden strukturiert, der den gesamten Prozess der Datenerhebung, -aufbereitung und -berichterstattung abdeckt.
Die Arbeit resultierte in der Identifikation der wesentlichen ESG-Themen für JCL Logistics, darunter unter anderem Klimawandelanpassung und -minderung, Energieeffizienz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Weiterbildungsmöglichkeiten, Datenschutz und Cybersicherheit. Es wurde ein erster Entwurf eines ESG-Berichts entwickelt, der die notwendigen Berichtsstandards nach den ESRS vorgibt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Kennzahlen aufzeigt. Diese umfassen unter anderem die Optimierung des Energieverbrauchs durch Photovoltaikanlagen, den Bezug von Ökostrom sowie die Implementierung von Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen und den Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Arbeit bietet eine fundierte Grundlage für die Erstellung eines standardisierten ESG-Berichts bei JCL Logistics Austria GmbH. Der erstellte Leitfaden ermöglicht es dem Unter-nehmen, die gesetzlichen Anforderungen der CSRD und ESRS zu erfüllen und langfristig nachhaltigere Geschäftsprozesse zu implementieren. Zukünftige Arbeiten könnten sich mit der Weiterentwicklung des Leitfadens auf Konzernebene, durch die Einbindung weiterer Tochtergesellschaften und der Integration automatisierter Datenerhebungssysteme beschäftigen, um die Effizienz und Genauigkeit des ESG-Reportings weiter zu verbessern.
Carbon Capturing
(2023)
Um die vorgegebenen Klimaziele zu erreichen, bedarf es einer skalierten Anwendung von Negative Emission Technologies. Diese können das, in der Atmosphäre befindliche, Kohlenstoffdioxid einfangen und langfristig speichern. Die Literatur zeigt, dass es bereits einige Technologien wie beispielsweise BECCS, Direct Air Capturing oder Enhanced Rock Weathering gibt und diese ein großes Potenzial für die globale CO2-Reduktion haben. Da diese Technologien in skalierten Maßstab ausgerollt werden müssen, werden gewisse ökonomische Rahmenbedingungen benötigt. Diese Arbeit befasst sich daher mit den wichtigsten Regulierungsmaßnahmen, damit die Technologien DAC und ERW zu etablierten Methoden der CO2-Reduktion werden. Hierfür wurde eine qualitative, induktive Methodik herangezogen, um die Zusammenhänge der jeweiligen Wechselwirkungen besser verstehen zu können. Es wurden sieben Expert:innen zu der Thematik der NETS und Rahmenbedingungen befragt. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass speziell für diese beiden Methoden Förderungen für Forschung und Entwicklung sowie Standards und eine CO2-Steuer den größten Einfluss auf die globale Etablierung der Technologien haben. Zudem sei es wichtig, die soziale Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen und Nischenmärkte für den Voluntary Offset Markt zu gründen und regulieren.