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In dieser Arbeit wird geklärt, wie sich die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zwischen UGB und IFRS ausgewählter Bilanzposten unterscheiden. Dazu zählen das Sachanlagevermögen, Leasing, Finanzinstrumente, Vorräte, Rückstellungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten. Im Rahmen dieser Arbeit ist darzustellen, welche Überleitungs- und Konsolidierungsbuchungen auf Grundlage der Einzelabschlüsse nach UGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS, notwendig sind. Bezugnehmend darauf sollen die Anpassungsanforderungen für sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen übersichtlich dargestellt werden. Im Rahmen der Konsolidierung soll gezeigt werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Innenbeziehungen bzw. Transaktionen innerhalb eines Konzerns zu eliminieren und demnach, eine Unternehmensgruppe als ein einheitliches Unternehmen darzustellen. In weiterer Folge werden latente Steuern im Konzernabschluss behandelt. Dabei wird insbesondere geklärt, wie latente Steuern aus der Überleitung von UGB auf IFRS entstehen und wie diese folglich zu behandeln bzw. zu bewerten sind. Ziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, welche Auswirkungen sich im Hinblick auf das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen bei der Leder und Schuh Unternehmensgruppe durch die Anwendung der IFRS ergeben. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen UGB und IFRS zeigen sich bereits in den Grundsätzen und Zielsetzungen der beiden Rechnungslegungskonzepte. Während gemäß den IFRS eine Bewertung zum Fair Value zu erfolgen hat bzw. erfolgen kann, hat im UGB aufgrund des übergeordneten Grundsatzes des Gläubigerschutzes, eine vorsichtige Bewertung zu erfolgen. Daraus ergibt sich, dass Vermögensgegenstände aufgrund der Aufdeckung stille Reserven nach den IFRS tendenziell zu einem höheren Wert in der Bilanz angesetzt werden. Schuldposten hingegen sind, aufgrund der zentralen Stellung des Vorsichtsprinzips im UGB, im IFRS Abschluss in der Regel zu einem geringeren Wert in der Bilanz anzusetzen. Durch die durchzuführenden Überleitungsbuchungen ergeben sich zusätzliche Differenzen zwischen ausgewiesenem Buchwert und steuerlichem Wertansatz, wodurch zusätzliche Steuerlatenzen im Rahmen der Überleitung auf die Handelsbilanz II anzusetzen sind, welche mit dem jeweiligen lokalen Steuersatz zu bewerten sind. Die Konzernabschlussanalyse zeigt, dass durch die Anwendung der IFRS, das Bilanzbild, das Jahresergebnis sowie daraus ableitbaren Kennzahlen, erheblich verändert werden. Dies ist insbesondere auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 sowie die Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen.