85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Ermittlung eines objektivierten Praxiswertes für die Tierarztpraxis Dr. Christian Faffelberger. Es wird untersucht, inwiefern sich aktuelle Bewertungsmethoden zur Bewertung der Tierarztpraxis eignen. Im theoretischen Teil der Arbeit wurden aktuelle Unternehmensbewertungsverfahren untersucht. Es wurde analysiert, inwiefern sich diese zur Bewertung von Tierarztpraxen eignen. Es zeigte sich, dass die Prämissen der kapitalmarktorientierten Verfahren, nicht unreflektiert auf Freiberuflerpraxen übertragen werden können. Der Unternehmenswert kann vereinfacht über Erfahrungssätze bzw. Multiplikatoren aus Vergleichstierarztpraxen ermittelt werden. In Österreich liegen diesbezüglich noch keine Ergebnisse vor. Im modifizierten Ertragswertverfahren wurde ein Bewertungsverfahren konzipiert, das die Spezifika von Freiberuflerpraxen in die Wertermittlung integriert. Durch einen begrenzten Ergebniszeitraum soll die starke Personenbezogenheit und die Reproduzierbarkeit von Tierarztpraxen in das Bewertungskalkül integriert werden. Im praktischen Teil der Arbeit wurde das modifiziere Ertragswertverfahren zur objektivierten Wertermittlung der Tierarztpraxis verwendet. Das Unternehmen und dessen Umfeld wurde analysiert und eine Planungsrechnung erstellt. Der Unternehmensplanung wurde ein dreijähriger Kapitalisierungszeitraum zugrunde gelegt. Zur objektivierten Bestimmung der Eigenkapitalkosten wurde auf das CAPM zurückgegriffen. Zur Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns wurde das Gehalt eines potentiellen Fremdgeschäftsführers angesetzt. Bei der Planung wurde ein begrenzter Planungszeitraum unterstellt, darum wurde ein materieller Praxiswert in der Wertermittlung berücksichtigt. Das Ergebnis wurde anhand von Erfahrungssätzen und der Empfehlung der steirischen Ärztekammer plausibilisiert. Im Zuge der Bewertung wurde festgestellt, dass das modifizierte Ertragswertverfahren ein geeignetes Bewertungsverfahren zur Wertermittlung von Tierarztpraxen darstellt. Es musste teilweise vom österreichischen Fachgutachten abgewichen werden, um eine adäquate Wertermittlung zu garantieren. Es ist zu erwarten, dass das österreichische Fachgutachten zur Unternehmensbewertung hinsichtlich der Berücksichtigung der Spezifika von Freiberuflerpraxen in der objektivierten Praxiswertermittlung adaptiert wird.
Aufgrund des intensiven Wettbewerbs und dem dadurch entstehenden Leistungs-, Qualitäts- u. Honorardruck sind die Steuerberatungskanzleien vor Herausforderungen gestellt. Ein funktionstüchtiges internes Kontrollsystem gewährleistet die effiziente Gestaltung der betrieblichen Abläufe, die Verhinderung von Fehlern und die Einhaltung maßgeblicher gesetzlicher Vorschriften. Es bestehen Schwächen im internen Kontrollsystem, im Bereich der Leistungszeitaufzeichnungen und in den Arbeitsabläufen beim Kooperationspartner. Dies kann zu Vermögensschmälerung und Reputationsschäden im Unternehmen führen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des internen Kontrollsystems beim Kooperationspartner im Bereich Buchhaltung identifiziert werden können. Die Effizienz soll durch Erweiterung um die Balanced Scorecard messbar gemacht werden. Aufgrund von Anreizsystemen und Zielvereinbarungen sollen die Mitarbeiter motiviert werden, damit sie die Ziele des Unternehmens verfolgen. Diese Masterarbeit wurde ausschließlich für die Abteilung Buchhaltung durchgeführt. Das COSOModel diente als Grundlage zur Analyse des Aufbaus des internen Kontrollsystems beim Kooperationspartner. Der Leistungserstellungsprozess wurde vereinheitlicht und Risiken identifiziert. Zur Gewährleistung der Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips des IKS wurden Checklisten konzipiert. Die konzipierten Zeitvorgaben aufgrund von Echtzeitmessungen stellen eine weitere Kontrollaktivität im Unternehmen dar. Dieses Sollzeitenkonzept wurde mittels Abweichungsanalysen, zu den tatsächlich erfassten Zeiten der Mitarbeiter, überprüft. Im Rahmen dieser Arbeit konnten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des internen Kontrollsystems getroffen werden. Ein Beispiel ist, dass nicht das gesamte Personal im Programm einen Zugriff auf die Leistungszeitaufzeichnung der anderen Mitarbeiter haben sollte. Es könnten im Nachhinein Zeiten von den Kollegen unabsichtlich geändert werden. Auf jeden Fall sollte dieser Zugriff eingeschränkt werden, um Fehler zu vermeiden. Im Rahmen der Berechnung der finanziellen Kennzahlen der Balanced Scorecard hat sich heraus gestellt, dass nur ein Mitarbeiter das vorgegebene Ziel des Unternehmens erreichte. Zur Gewährleistung der Effizienz und Qualität ist es zu empfehlen, dass das interne Kontrollsystem im gesamten Unternehmen auf Schwachstellen analysiert wird.
Als derivative Finanzinstrumente können bilaterale Verträge über den Handel von Wirtschaftsgütern angesehen werden, welche in ihrer Wertentwicklung von einer zugrunde gelegten Referenzgröße abhängig gemacht werden. Diese Form des Handelns hat in den letzten Jahrzehnten maßgeblich an Relevanz zugenommen. Demgemäß ist die Besteuerung dieser Anlageform für den Kooperationspartner Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Als Problem stellt sich zum einen die unzulängliche normative Begriffsdefinition des Derivates dar und zum anderen wurde der Besteuerungsprozess von Einkünften aus Derivaten durch Gesetzesänderungen und diversen Übergangsbestimmungen zunehmend komplexer. Dies hat bei Spezialfragen zur Folge, dass sich umfangreiche Recherchetätigkeiten und damit einhergehend hohe Kosten für den Kooperationspartner ergeben. Als zentraler Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit kann die Aufarbeitung des Besteuerungsprozesses von Einkünften aus Derivaten im außerbetrieblichen sowie betrieblichen Bereich von natürlichen Personen hervorgehoben werden. Dieser beinhaltet beispielsweise die Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes, Verlustverwertungsrestriktionen sowie die Abgeltungswirkung. Ziel der vorliegenden Arbeit war die Erarbeitung eines Arbeitsbehelfs zur praktischen Anwendung für Steuerberater sowie Berufsanwärter. Zudem galt es die Reichweite des § 27 Abs 4 EStG zu erfassen. Die erarbeiteten Erkenntnisse wurden in einem Praxisleitfaden zusammengefasst, welcher neben einer theoretischen Aufarbeitung der Besteuerungsgrundlagen von Einkünften aus Derivaten ebenso unterschiedliche Entscheidungsbäume, eine Checkliste als Kontrollinstrument sowie ein Glossar enthält. Dieser Praxisleitfaden soll zu einer effizienten und wirtschaftlichen Arbeitsweise der Mitarbeiter beitragen. Dieses Ziel konnte erreicht werden, indem der Besteuerungsprozess von Derivaten mittels Literaturrecherche und Aufarbeitung der Judikatur erfasst wurde. Zudem erfolgte eine Analyse einzelner Finanzinstrumente hinsichtlich ihrer Einkünftezurechnung. Diese enthält eine Aufarbeitung der einkommensteuerlichen Behandlung von Sicherungsgeschäften, strukturierten Finanzprodukten und dem Bezugsrecht sowie eine Abgrenzung zwischen derivativen Finanzinstrumenten und dem Investmentfond. Ob der Gesetzgeber das Ziel der Vereinfachung des Besteuerungsprozesses durch die Einführung der Vermögenszuwachsbesteuerung im Zuge des BBG 2011 erreicht hat, mag unter Umständen angezweifelt werden, der erstellte Praxisleitfaden soll jedoch dazu beitragen.
Die Spar Österreichische Warenhandels AG ist ein privat geführtes österreichisches Handelsunternehmen mit dem Hauptsitz in Salzburg. Dazu gibt es in Österreich sechs weitere Zweigniederlassungen, die für den Lebensmittelhandel im Inland verantwortlich sind. Der Zweigniederlassung in Graz unterstehen 124 Eigenfilialen und 30 selbständige UnternehmerInnen, die als Sparmärkte auftreten und ihre Buchhaltung an den Konzern ausgelagert haben. In den letzten Jahren standen einige dieser selbständigen UnternehmerInnen, auch rote SystempartnerInnen genannt, vor der Insolvenz oder konnten die geplanten Ergebnisziele am Jahresende nicht erreichen. Aus diesem Grund möchte der Kooperationspartner die betriebswirtschaftlichen Ergebnisauswertungen forcieren. Da das aktuelle Jahresabschlussanalysetool bereits vor 20 Jahren erstellt wurde und es lediglich sieben Kennzahlen beinhaltet, soll dieses optimiert werden. Darüber hinaus sollen auch aktuelle Sollwerte für die Kennzahlen ermittelt werden. Dazu wurde die aktuelle Vorgehensweise und die Inhalte des Tools kritisch betrachtet. Mit Hilfe der darauf gewonnen Verbesserungspotenziale und den Grundlagen aus der Fachliteratur wurde ein Konzept für ein verbessertes Jahresabschlussanalysetool erarbeitet. Dabei wurden die Dateneingabe, die Strukturbilanz und das Kennzahlensystem überarbeitet. Die Dateneingabe wird an die gesetzlichen Gliederungen von Bilanz und GuV angepasst, der Strukturabschluss wird komprimiert und das Kennzahlensystem wird auf zwanzig Kennzahlen inklusive berechneter und plausibilisierter Sollwerte erweitert. Weiters soll die unterjährige Wirtschaftlichkeitskontrolle, die derzeit in Form eines monatlichen Soll/Ist-Vergleiches durchgeführt wird, um die Betrachtung spezifischer Kennzahlen, sowie der Entwicklung des Eigenkapitals, der Investitionen und der Finanzierungen erweitert werden. Die Erkenntnisse zur Erweiterung der unterjährigen Erfolgskontrolle wurden mittels eines qualitativen Interviews mit der Abteilungsleiterin für Rechnungswesen und Controlling, dessen Auswertung an die Methode nach Mayring angelehnt ist, gewonnen. Für die unterjährige Betrachtung spezifischer Kennzahlen wurde ein Reporting-Prozess inklusive einer Zeitleiste konzipiert, der jeweils zu Quartalsende beginnt. Die halbjährliche Entwicklung des Eigenkapitals wird auf Grundlage der Eigenkapitalwerte aus dem Vorjahr und des Soll/Ist-Vergleiches zum Halbjahr berechnet. Die Investitionen und Finanzierungen werden halbjährliche in Form einer direkten Cashflowberechnung ermittelt. Werden diese Konzepte beim Kooperationspartner umgesetzt und in weiterer Folge korrekt und zeitgerecht angewendet, können negative Entwicklung frühzeitig erkannt und mit adäquaten Maßnahmen zur Gegensteuerung vermieden werden. Die neu konzipierten Tools sollten für einen effizienteren Einsatz als eigene Applikation mit eigener Datenbank programmiert werden, wobei auch eine automatisierte Einspielung der Jahresabschlüsse angedacht werden kann. Weiters können die Tools bei Bedarf zukünftig um zusätzliche Rechtsformen, wie die Kommanditgesellschaft oder den Verein erweitert werden.
Bisher gab es in Österreich keine gesetzlichen Regelungen und nur wenig Informationen seitens der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets. Durch die ökosoziale Steuerreform, welche mit 1. März 2022 in Kraft trat, wurden gesetzliche Regelungen geschaffen und für Rechtssicherheit gesorgt. Aufgrund dieser Änderungen wenden sich die Steuerpflichtigen vermehrt mit Fragen an Steuerberatungskanzleien. Für sie ist es notwendig, gut vorbereitet zu sein, um die Fragen der KlientInnen beantworten zu können. Ziel der Arbeit ist es, ein Beratungskonzept für die PKF Corti & Partner GmbH zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets zu erstellen, um die KlientInnen effizient beraten zu können.
Als Teil des Konzepts werden in der Arbeit die bilanziellen und steuerlichen Regelungen für Krypto-Assets erläutert und ein steuerlicher Entscheidungsbaum zur Beratung erstellt. Weiters wird auf aktuelle und zukünftige steuerliche Entwicklungen in Zusammenhang mit Krypto-Assets-Assets und der Blockchain-Technologie dahinter eingegangen. Außerdem wird eine qualitative empirische Erhebung durchgeführt und vier ExpertInnen befragt. Durch ihre verschiedenen Sichtweisen sollen Erkenntnisse aus der Praxis in die Arbeit miteinfließen.
Die Arbeit hat gezeigt, dass es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain-Technologie gibt. Eine davon ist die Tokenisierung von Wirtschafsgütern. Jeder Token kann eine andere Ausgestaltung haben, weshalb sie nicht pauschal einer Einkunftsart zugeordnet werden dürfen, da auch diese von Token zu Token variieren kann. Die Analyse der ökosozialen Steuerreform hat ergeben, dass zwar in vielen Bereichen endlich Regelungen geschaffen wurden, Non-Fungible Token, welche in den letzten zwei Jahre immer beliebter wurden, nicht davon umfasst sind. Die Auseinandersetzung mit den aktuellen und zukünftigen steuerlichen Entwicklungen hat gezeigt, dass der automatische Informationsaustausch zwischen Finanzamt und Krypto-Börsen und die Abzugsverpflichtung für die Kapitalertragssteuer ab der Umsetzung im Jahr 2024 zu einem erhöhten Steueraufkommen beitragen werden. Daneben gibt es wieder neue Themen, womit sich die Finanzverwaltung erst auseinandersetzen muss.
Mit dieser Arbeit wird dem/der LeserIn ein Einblick in die Welt der Krypto-Assets gegeben. Die dahinterstehende Technologie wird erklärt und auf Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis eingegangen. Die bilanziellen und steuerrechtlichen Regelungen werden ausgearbeitet und für die steuerlichen Aspekte wird ein Entscheidungsbaum erstellt. Mit dieser grafischen Darstellung werden dem/der LeserIn auf einfache Weise die einzelnen Schritte zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets nähergebracht und dem Kooperationspartner ein Hilfsmittel zur Beratung seiner KlientInnen gegeben.
Die Beratung von Land- und Forstwirten durch Steuerberatungskanzleien erfordert aufgrund erhöhter Komplexität im steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Bereich ein hohes Maß an Professionalität. Vor diesem Hintergrund beleuchtet diese Arbeit land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe und -tätigkeiten. Die Zielsetzung besteht aus einer umfassenden Erarbeitung der Thematik mit dem Fokus auf spezifische Sachverhalte ausgewählter Klienten des Kooperationspartners.
Die Besteuerung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ist in Österreich von Pauschalierungen und Sonderbestimmungen geprägt. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebenbetrieben und -tätigkeiten ist festzustellen, ob ein eigenständiger Gewerbebetrieb vorliegt oder ob die Betriebe und Tätigkeiten im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden können. Um diese Unterscheidung zu ermöglichen ist zu analysieren, welche Produkte und Leistungen in welcher Form vom Land- und Forstwirt angeboten werden und ob das Ausmaß der Nebenbetriebe und -tätigkeiten dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet ist.
Die Ausübung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben und -tätigkeiten im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, aber vor allem in Form eines Gewerbebetriebs zieht steuerrechtliche Konsequenzen nach sich: Die Steuerpflichtigen haben zusätzliche Aufzeichnungen zu führen und die Gewinnermittlung kann je nach betrieblicher Situation lediglich teilweise bis überhaupt nicht gemeinsam mit dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb erfolgen. Zudem sieht das Umsatzsteuergesetz divergierende Bestimmungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe vor.
Zusätzlich zu den steuerrechtlichen Konsequenzen sind die Bestimmungen der Sozialversicherung für Nebenbetriebe und -tätigkeiten maßgeblich für diese Arbeit. Die daraus resultierenden Meldepflichten und Beitragszahlungen sind für die betroffenen Land- und Forstwirte von Bedeutung.
Die vorliegende Arbeit zeigt die zu erwartende Belastung durch Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Klienten des Kooperationspartner, die durch die Prüfung der spezifischen Sachverhalte und die Bestimmung der praktischen Konsequenzen auf Basis der theoriegeleiteten Ausarbeitung errechnet werden. Zusätzlich werden im Praxisoutput die notwendigen Prüfschritte und Meldepflichten für die praktische Umsetzung ausgearbeitet. Im Ergebnis zeigen die durchgeführte Analyse und die Ausarbeitung, dass die Ausübung von Nebenbetrieben und -tätigkeiten umfangreichen und im Detail komplexen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist.
