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Bei der Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie bei der Aktivierbarkeit von Entwicklungskosten ergeben sich teilweise erhebliche Ermessensspielräume durch den IAS 38. Aufgrund der starken Expansion der ams AG befürchtet man, dass diese Ermessensspielräume innerhalb des Konzerns künftig nicht mehr einheitlich interpretiert werden. Aus diesem Grund werden in der vorliegenden Arbeit Richtlinien für ams ausgearbeitet, welche gruppenweit angewendet werden können, um dadurch Interpretationsspielräume bei der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten innerhalb des Konzerns zu vermindern bzw. auszuschließen. Die Richtlinien beziehen sich auf die Phasentrennung und Ansatzkriterien des IAS 38, die Erstbewertung und Folgebewertung aktivierter Entwicklungskosten sowie auf Ergänzungen und Verbesserungen hinsichtlich der bestehenden Anhangangaben von ams. Als Ergebnis wurde eine Phasentrennung anhand von Meilensteinen und getrennt aufgesetzten Projekten je Phase vorgeschlagen. Zusätzlich wurden konkrete Nachweise für ams abgeleitet, welche die Erfüllung der Ansatzkriterien des IAS 38.57 rechtfertigen. Hinsichtlich der Erstbewertung wurde definiert, ab wann eine direkte Zurechenbarkeit der Herstellungskosten zum Vermögenswert besteht, was die Voraussetzung für eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist. Weiters wurde hier ein Konzept für eine gruppenweit einheitliche Stundensatzkalkulation vorgestellt. Die Analyse von Anhangangaben mit vergleichbaren Unternehmen hat ergeben, dass zusätzliche Angaben in den Bilanzierungsrichtlinien, in den Erläuterungen zur Konzern-GuV sowie im Anlagenspiegel von ams ergänzt werden sollten, um die Transparenz für den Abschlussadressaten zu erhöhen. Bei der Abschätzung der Nutzungsdauer als Teil der Folgebewertung wurde festgelegt, dass diese projektspezifisch vom betroffenen Projektleiter erfolgen sollte. Außerdem wurden für ams konkret anwendbare Triggering Events sowie ein Konzept für eine einheitliche Ermittlung des Nutzungswertes bezogen auf aktivierte Entwicklungskosten empfohlen. Im Rahmen einer theoretischen Analyse wurden die Bestimmungen und Ermessensspielräume des IAS 38 aufgezeigt. Um die Vorgehensweise anderer Unternehmen in der Praxis zu berücksichtigen, wurde eine qualitative Befragung von börsennotierten Unternehmen per E-Mail als auch ein Interview mit einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Ergebnisse wurden schließlich in praktisch anwendbare Richtlinien für ams zusammengeführt. Die ausgearbeiteten Richtlinien können von ams künftig in den internen Bilanzierungsstandard implementiert und innerhalb des Konzerns ausgerollt werden. Da in den Richtlinien die wesentlichsten Aspekte der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten abgedeckt sind, tragen diese bedeutsam dazu bei, eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten und Ermessensspielräume weitgehend zu limitieren bzw. zu eliminieren.
