Umsetzung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme von Steuerberater*innen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung von Reputations- und finanziellen Schäden
- Das Aufdecken von Missständen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Daher ist es sinnvoll und notwendig interne Hinweisgebersysteme in Unternehmen zu implementieren. Während dem Whistleblowing in Österreich immer noch eine negative Konnotation anhaftet, ist es in vielen Ländern bereits etabliert. Hinweisgebersysteme in Unternehmen befinden sich daher noch in einem Wertewandel, um deren Bedeutung für die Gesamtwirtschaft klarzustellen. Innerhalb der europäischen Union wird dessen Nützlichkeit hervor-gehoben und der Schutz von Hinweisgeber*innen wurde im Rahmen der europäischen Whistleblower-Richtlinie auf rechtlicher Basis festgelegt. Durch die Umsetzung im österreichischen Recht in Form des HSchG werden alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen zur Umsetzung des unternehmensinternen Hinweisgebersystems verpflichtet. Für Steuerberater*innen gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit der Umsetzung der europäischen Geldwäsche-Richtlinie, worin unter anderem der Schutz von Hinweisgeber*innen festgelegt ist. In dieser Arbeit wird dargelegt, dass Hinweisgebersysteme nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern vorrangig für das eigene Unternehmen von Bedeutung sind. Es wurde untersucht in welchen Bereichen präventive Schutzwirkungen auf Reputation und finanzielle Schäden bewirkt werden können. Ergebnisse der qualitativen Forschungsarbeit im Rahmen von Experteninterviews haben gezeigt, dass im Bereich der Steuerberatung vorrangig der Schutz der Reputation, die für dessen Existenz ausschlaggebend ist, gegeben ist. Die Prävention steht dabei im Vordergrund und wirkt sich auf finanzielle Schäden, wie Haftungsschäden und die Mitarbeiterfluktuation aus.
Aufgrund der negativen Behaftung des Themas in der Branche erfolgt häufig eine mangelhafte Umsetzung innerhalb von Steuerberatungskanzleien. Die Forschungsarbeit hat gezeigt, dass das Bewusstsein in der Branche für umfassende Präventionswirkungen des Hinweisgebersystems, welches durch Studien bereits belegt ist, geschärft werden muss. In dieser Arbeit werden die Schritte einer praktischen Umsetzung hervorgehoben und dargelegt, welche Faktoren sich auf die Effektivität des Hinweisgebersystems besonders auswirken. Eine tiefergreifende Forschung im Bereich der Haftungsrisiken, auch in Bezug auf die Gesamtwirtschaft, stellt ein weiteres Forschungsgebiet dar.