TY - UNPD T1 - Digitale Barrierefreiheit und Inklusion N2 - In einer Gesellschaft geprägt von Digitalisierung wird Technik vielerorts als „Motor“ für digitale Barrierefreiheit verstanden. Dabei sind digitale Tools vielfach nicht automatisch barrierefrei und können für manche Personengruppen neue Barrieren schaffen. Der Zugang zu inklusiver Bildung ist gesetzlich u.a. durch die UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Was beim Einsatz digitaler Technologien beachtet werden kann, um sie möglichst „barrierearm“ zu machen und welche Grundsätze zur digitalen Inklusion gehören, um sicherzustellen, dass Teilnehmer*innen (TN) nicht unwissentlich ausgegrenzt werden, ist Inhalt dieses Use Cases. Dabei profitieren von digitaler Barrierefreiheit und gelebter Inklusion im Sinne des „Universal Design for Learning“-Ansatzes nicht nur Personen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung sowie chronischen Erkrankungen, sondern tatsächlich alle TN einer (Lehr-)Veranstaltung. KW - Hochschullehre KW - Didaktik Y1 - 2020 UR - https://opus.campus02.at/frontdoor/index/index/docId/865 ER -